Wir erinnern an die Aussage im ELF zu Feld 670, dass „Vorlage“ als Quellenangabe nicht mehr zulässig ist.

VIAF soll möglichst nicht als alleinige Quellenangabe im Feld 670 benutzt werden, da sich ein VIAF-Cluster / das Bündel von Normdaten-IDs ändern kann, sondern vorzugsweise die konkrete Normdatenbank bzw. zusätzliche andere Quellen.