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Wir erinnern an die Aussage im ELF zu Feld 670, dass „Vorlage“ als Quellenangabe nicht mehr zulässig ist.
VIAF soll möglichst nicht als alleinige Quellenangabe im Feld 670 benutzt werden, da sich ein VIAF-Cluster / das Bündel von Normdaten-IDs ändern kann, sondern vorzugsweise die konkrete Normdatenbank bzw. zusätzliche andere Quellen.
Wir erinnern an die Aussage im ELF zu Feld 678, dass die Angaben kurz und prägnant sein sollen. Das wörtliche Übertragen von langen Ausführungen in das Feld 678 aus den im Feld 670 genannten Quellen ist nicht zulässig.