Veröffentlichungs-Status

VERÖFFENTLICHT - Diese Seite ist veröffentlicht. Die Empfehlung ist somit eine gültige Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.

Inhalt

Einleitung

Bei Encoded Archival Description (Deutsche Digitale Bibliothek) - kurz EAD(DDB) - handelt es sich um ein domänenspezifisches Anwendungsprofil, basierend auf dem internationalen Standard Encoded Archival Description - kurz EAD2002. Das Profil wurde ab 2010 durch eine Arbeitsgruppe als Metadatenformat vornehmlich für archivische Datenlieferungen an die Deutsche Digitale Bibliothek entwickelt. 

Das Encoded Archival Description - kurz EAD2002 - wurde 1995 entwickelt und wird seitdem von dem Technical Subcommittee for Encoded Archival Standards der Society of American Archivists, in Zusammenarbeit mit der Library of Congress gepflegt. EAD2002 - und somit auch EAD(DDB) - ist ein XML-Format zur Beschreibung von archivischen Findmitteln. Es werden sowohl strukturelle, administrative als auch Erschließungsinformationen im selben EAD-Dokument abgebildet.

Für die Beschreibung von Rechteangaben innerhalb der EAD-Daten empfehlen wir die Verwendung der im Folgenden aufgeführten, in EAD(DDB) spezifizierten Elemente und Attribute. Die Elemente entstammen dem Mutterformat EAD2002; die Nutzung derselben in EAD(DDB) kann an einigen Stellen etwas abweichen. Gegen die Einbindung eines externen, etablierten Vokabulars wie PREMIS spricht zum einen das Problem, dass dies in EAD2002 und somit auch EAD(DDB) nicht vorgesehen ist; zum anderen soll die hier empfohlene Kodierung in äquivalenter Form im Archivportal Europa verwendet werden.

Die Empfehlung ist auch in EAD Version 3.0 umsetzbar, so dass im Rahmen der Anpassung von EAD(DDB) auf die neue Version des internationalen Standards keine größeren Anpassungen notwendig sein sollten.

Access Status

Definition

Der Access-Status gibt an, ob ein digitales Objekt für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.

Siehe Access Status (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Im Anwendungskontext der Abbildung archivischen Materials ist die Angabe des Access Status nicht sinnvoll. Deshalb wird für den Metadatenstandard EAD(DDB) keine Empfehlung formuliert.

Beispiele

-

Rechtehinweis/Lizenz

Definition

Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung eines digitalen Objekts durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass ein digitales Objekt nicht kommerziell genutzt werden darf.

Siehe Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für das digitale Objekt gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus EAD:

<userestrict>

Das EAD-Element <userestrict> enthält die Elemente und Attribute zur Beschreibung der Creative Commons-Lizenz. Das Element wird durch folgende Elemente und Attribute spezifiziert.

<userestrict@type>

In das EAD-Attribut <userestrict@type> wird für Creative Commons-Lizenzen, die sich auf verknüpfte Digitalisate beziehen, immer "dao" eingetragen. Es bedeutet, dass sich die Lizenz auf das digitale Objekt und nicht zum Beispiel auf dessen Metadaten bezieht. Bezieht sich der Rechtehinweis bzw. die Lizenz auf die Metadaten, so erhält das Attribut <userestrict@type> den Wert "ead".

<head>

In das EAD-Element <head> kann zur Beschreibung der Quelle oder Authority von Lizenzen oder von Rechtehinweisen ein natürlichsprachlicher Bezeichner, wie zum Beispiel "Creative Commons" eingetragen werden.

<extref>

In das EAD-Element <extref> wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises immer offizielle Benennung in Form eines Codes oder einer Beschreibung eingetragen.

<extref@xlink:href>

In dem EAD-Attribut <extref@xlink:href> wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises immer der URI zum ausführlichen Beschreibungstext der Lizenz eingetragen.

Beispiele

Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)

<userestrict type="dao">
	<head>Creative Commons</head>
	<p>
		<extref xlink:href="http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/">Public Domain Mark 1.0</extref>
	</p>
</userestrict>

Creative Commons: "CC0 1.0" (Lizenz)

<userestrict type="dao">
	<head>Creative Commons</head>
	<p>
		<extref xlink:href="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</extref>
	</p>
</userestrict>

Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)

<userestrict type="dao">
	<head>Creative Commons</head>
	<p>
		<extref xlink:href="http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/">CC BY 4.0</extref>
	</p>
</userestrict>

Rights Statements: "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)

<userestrict type="dao">
	<head>RightsStatements</head>
	<p>
		<extref xlink:href="http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/">Urheberrechtsschutz 1.0</extref>
	</p>
</userestrict>

Lokale Nutzungshinweise

Definition

Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Objekten durch Endnutzer und Endnutzerinnen. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.

Siehe Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Im Anwendungskontext der Abbildung archivischen Materials ist die Angabe der lokalen Nutzungshinweise nicht notwendig. Deshalb wird für den Metadatenstandard EAD(DDB) keine Empfehlung formuliert.

Beispiele

-

Zeitliche Gültigkeit

Definition

Die zeitliche Gültigkeit gibt an, ob der Zugriff oder die Nutzung eines digitalen Objekts zeitlich beschränkt ist, oder ob sich der Rechtestatus zu einem bestimmten Zeitpunkt ändert.

Siehe [Entwurf] Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für EAD(DDB) kann keine Empfehlung zur Beschreibung der zeitlichen Gültigkeit gegeben werden.

Beispiele

-

Rechteinhaber/Rechteinhaberin

Definition

Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen sind Personen oder Körperschaften, die über die notwendigen Rechte verfügen, um das betreffende digitale Objekt online zu veröffentlichen und/oder die Zustimmung zur weiteren Nutzung des digitalen Objekts erteilen können. In der Regel sind dies der Urheber oder die Urheberin des digitalen Objekts, außer die betreffenden Rechte wurden an andere Personen oder Körperschaften übertragen. Es ist auch möglich, dass der Urheber oder die Urheberin nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte einer Online-Veröffentlichung verfügen, zum Beispiel wenn Bilder oder Texte anderer Urheber oder Urheberinnen enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen eines digitalen Objekts möglich.

Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzer oder Nutzerinnen die digitalen Objekte nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie Informationen über den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.

Siehe Rechteinhaber/Rechteinhaberin (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für EAD(DDB) kann keine Empfehlung zur Beschreibung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin gegeben werden.

In EAD(DDB) stehen keine geeignete Elemente zur Verfügung, um den Rechteinhaber oder die rechteinhaberin eindeutig zu beschreiben. 

Beispiele

-

Praxishinweis: Vergriffene Werke

Definition

Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.

Siehe Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Im Anwendungskontext der Abbildung archivischen Materials ist die direkte Auszeichnung von Vergriffenen Werken nicht notwendig. Deshalb wird für den Metadatenstandard EAD(DDB) keine Empfehlung formuliert.

Beispiele

-


  • Keine Stichwörter