Status der Veröffentlichung VERÖFFENTLICHT - Diese Seite ist veröffentlicht. Die Empfehlung ist somit eine gültige Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.
Einleitung
Das DataCite Schema wurde 2011 entwickelt und wird seitdem von dem DataCite-Konsortium gepflegt. DataCite ist ein XML-Format, das auf Dublin Core basiert und unter anderem zur Registrierung der DOI genutzt wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://format.gbv.de/datacite.
Access Status
Definition
Der Access-Status gibt an, ob ein digitales Objekt für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.
Siehe Access Status (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Angabe, inwieweit ein digitales Objekt frei zugänglich ist, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DataCite:
<rightsList>
In das DataCite-Element <
rightsList>
werden alle DataCite-Elemente <
rights>
eingetragen, unter anderem der Access Status. Das Element wird durch folgende Unterelemente und Attribute spezifiziert.
<rights>
In das DataCite-Element <
rights>
wird immer die offizielle Benennung der Status-Angabe eingetragen.
<rights@rightsURI>
In das DataCite-Attribut
rightsURI<rights
@>
wird zur Beschreibung des Access Status, wenn verfügbar, immer der URI des Access Status eingetragen.
Beispiele
COAR
<rightsList> <rights rightsURI="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2">Open Access</rights> </rightsList>
Eprints AccessRights Vocabulary Encoding Scheme
<rightsList> <rights rightsURI="http://purl.org/eprint/accessRights/OpenAccess">Open Access</rights> </rightsList>
Rechtehinweis/Lizenz
Definition
Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung eines digitalen Objekts durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass ein digitales Objekt nicht kommerziell genutzt werden darf.
Siehe Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für das digitale Objekt gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DataCite:
<rightsList>
In das DataCite-Element <
rightsList>
werden alle DataCite-Elemente <
rights>
eingetragen, unter anderem der Rechtehinweis, beziehungsweise die Lizenzangabe. Das Element wird durch folgende Unterelemente und Attribute spezifiziert.
<rights>
In das DataCite-Element <
rights>
wird immer eine offizielle Benennung der Lizenz oder des Rechtehinweises eingetragen.
<rights@rightsURI>
In das DataCite-Attribut
rightsURI<rights
@>
wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises immer der URI zum ausführlichen Beschreibungstext eingetragen.
Beispiele
Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)
<rightsList> <rights rightsURI="http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/">Public Domain Mark 1.0</rights> </rightsList>
Creative Commons: "CC0 1.0" (Lizenz)
<rightsList> <rights rightsURI="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</rights> </rightsList>
Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)
<rightsList> <rights rightsURI="http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/">CC BY 4.0</rights> </rightsList>
Rights Statements: "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)
<rightsList> <rights rightsURI="http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/">Urheberrechtsschutz 1.0</rights> </rightsList>
Rights Statements: "Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0" (Rechtehinweis)
<rightsList> <rights rightsURI="http://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/">Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0</rights> </rightsList>
Lokale Nutzungshinweise
Definition
Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Objekten durch Endnutzer und Endnutzerinnen. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.
Siehe Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Beschreibung lokaler Nutzungshinweise empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus dem DataCite Schema:
Nutzungshinweis
Lokale Nutzungshinweise sind weder für die Weitergabe an Aggregatoren noch für das Langzeitarchiv verpflichtend, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Lizenzen Gruppe für lokale Nutzungshinweise das DataCite-Element <rights>
. In das DataCite-Attribut @rightsURI
wird die persistente URL zu den ausführlichen Informationen eingetragen.
Access Status
Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Access Status. Wenn das digitale Objekt zum Beispiel frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden.
Rechtehinweis
Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Rechtehinweis. Wenn das digitale Objekt zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist, sollte das Rights Statement "Urheberrechtsschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.
Beispiele
<rightsList> <rights rightsURI="http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/">Urheberrechtsschutz 1.0</rights> <rights rightsURI="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2">Open Access</rights> <rights rightsURI="https://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/">Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0</rights> </rightsList>
Zeitliche Gültigkeit
Definition
Die zeitliche Gültigkeit gibt an, ob der Zugriff oder die Nutzung eines digitalen Objekts zeitlich beschränkt ist, oder ob sich der Rechtestatus zu einem bestimmten Zeitpunkt ändert.
Siehe [Entwurf] Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für DataCite kann keine Empfehlung zur Beschreibung der zeitlichen Gültigkeit gegeben werden.
Beispiele
-
Rechteinhaber/Rechteinhaberin
Definition
Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen sind Personen oder Körperschaften, die über die notwendigen Rechte verfügen, um das betreffende digitale Objekt online zu veröffentlichen und/oder die Zustimmung zur weiteren Nutzung des digitalen Objekts erteilen können. In der Regel sind dies der Urheber oder die Urheberin des digitalen Objekts, außer die betreffenden Rechte wurden an andere Personen oder Körperschaften übertragen. Es ist auch möglich, dass der Urheber oder die Urheberin nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte einer Online-Veröffentlichung verfügen, zum Beispiel wenn Bilder oder Texte anderer Urheber oder Urheberinnen enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen eines digitalen Objekts möglich.
Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzer oder Nutzerinnen die digitalen Objekte nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.
Die Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie Informationen über den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.
Siehe Rechteinhaber/Rechteinhaberin (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Angabe des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DataCite:
@contributorType
Person or institution owning or managing property rights, including intellectual property rights over the resource.
https://schema.datacite.org/meta/kernel-4.1/doc/DataCite-MetadataKernel_v4.1.pdf, Seite 21.
<contributorName>
In das DataCite-Element <contributorName
>
oder dessen Unterelemente wird immer der Name des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin eingetragen.
<nameIdentifier>
In das DataCite-Element <
namenameIdentifier
>
wird der Identifier eingetragen, der den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin innerhalb des ausgewählten Schemas eindeutig identifiziert.
<namenameIdentifier@schemeURI>
In das DataCite-Element <
namenameIdentifier@schemeURI>
wird immer der URI des Schemas eingetragen, das ausgewählt wurde, um den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin eindeutig zu identifizieren.
<namenameIdentifier@nameIdentifierScheme>
In das DataCite-Element <namenameIdentifier@nameIdentifierScheme>
wird immer die Benennung des Schemas eingetragen, das ausgewählt wurde, um den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin eindeutig zu identifizieren.
Beispiele
Person
<contributors> <contributor contributorType="RightsHolder"> <contributorName>Doe, Jane</contributorName> <givenName>Jane</givenName> <familyName>Doe</familyName> <nameIdentifier schemeURI="http://orcid.org/" nameIdentifierScheme="ORCID">XXXX-XXXX-XXXX-XXXX</nameIdentifier> </contributor> </contributors>
Körperschaft
<contributors> <contributor contributorType="RightsHolder"> <contributorName>SLUB Dresden</contributorName> <nameIdentifier schemeURI="http://d-nb.info/gnd/" nameIdentifierScheme="gnd">5165770-3</nameIdentifier> </contributor> </contributors>
Praxishinweis: Vergriffene Werke
Definition
Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.
Siehe Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus dem DataCite Schema:
Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)
Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)" in das DataCite-Element <rights>
einzutragen.
Access Status
Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).
Rechtehinweis
Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).
Beispiele
<rightsList> <rights rightsURI="http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/">Urheberrechtsschutz 1.0</rights> <rights rightsURI="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2">Open Access</rights> <rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)</rights> </rightsList>