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Aufgaben und Ziele

Das Ziel der RNAB ist es, die „Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen“ (RNA)1 an eine Welt neuer Standards anzupassen. Eine wesentliche Neuerung der RNAB besteht darin, dass die Beziehungen zwischen Ressourcen innerhalb eines Bestands transparent gemacht werden. Dabei werden die mit den Ressourcen in Beziehung stehenden Entitäten wie Akteurinnen/Akteure, Orte und Themen unter Zuhilfenahme von Normdaten bestimmt (vgl. Vorbemerkung zu B-2). Die Beziehungen selbst können durch Verwendung von kontrolliertem Vokabular dargestellt werden. Die RNAB schlägt Begriffe und Definitionen für die Kennzeichnung der Beziehungen von Akteurinnen und Akteuren zu Ressourcen (Beziehungskennzeichnung Akteurinnen/Akteure vgl. Anhang 3.1) und von Ressourcen zu Werken (Beziehungskennzeichnung Werke, vgl. Anhang 3.2) vor.
Grundsätzlich orientiert sich die RNAB an der RDA und will die Lücke ausfüllen, die dort bezüglich Ressourcen wie Personen-, Familien-, Körperschaftsarchiven und Sammlungen besteht. Grundlage ist das „2017 April Update“ des RDA-Toolkits (zuletzt aufgerufen im November 2018). Einige Regelungen der RDA konnten nicht berücksichtigt werden, da sie mit der gängigen archivischen Erschließungspraxis nicht kompatibel sind:
  • Die den RDA zugrundeliegende Aufteilung der Eigenschaften einer Ressource in die Werk-, Expression-, Manifestation- und Exemplar-Ebene (WEMI) ist für die in der RNAB behandelten Ressourcen nur bedingt sinnvoll. Da die Ressourcen in vielen Fällen unikalen Charakter haben oder auch gar kein Werk verkörpern, wird von dieser Aufteilung Abstand genommen. Beschrieben werden in der Regel Eigenschaften der Ressource auf allen vier WEMI-Ebenen:
    Werk                z. B. geistige Schöpferin/geistiger Schöpfer (Akteurin/Akteur)
    Expression        z. B. Sprache
    Manifestation   z. B. Schrift
    Exemplar          z. B. Signatur
  • Eine so starke Ausdifferenzierung in verschiedene Titelarten wie „Haupttitel“, „Nebentitel“ etc. ist in der RNAB nicht sinnvoll. Es werden hier nur die Begriffe „Titel“ und „Bevorzugter Titel“ verwendet.
Insgesamt hat sich bei der Erarbeitung der RNAB gezeigt, dass eine enge Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der RDA und der GND für die beiden verwandten Archiv- und Bibliothekswelten sehr sinnvoll und unbedingt erforderlich ist. Die RNAB will mit ihren Regeln dort, wo es zweckmäßig ist, aktiv an dem Prozess teilnehmen.
Ein Schlüsselfaktor bei der Konzeption der RNAB war die Notwendigkeit, dass Daten, die unter Verwendung des Vorgängerregelwerks RNA oder anderer, ggf. hausinterner Regelungen erzeugt wurden, weiter ihre Gültigkeit behalten. Zusätzlich wurden neue Metadatenstandards, die von anderen Communities (Archiven, Semantic Web etc.) verwendet werden, bei der Konzeption der RNAB hinzugezogen. Das Ziel ist es, so weit wie möglich eine Interoperabilität zwischen diesen Standards und der RNAB herzustellen.
Entsprechend den Prämissen der LRM (Table 3.1 User Tasks Summary) folgt die RNAB dem Ziel, dass die auf ihrer Grundlage erzeugten Daten (Beschreibungen von Entitäten) die Benutzenden beim Finden, Identifizieren, Auswählen, Konsultieren von Ressourcen und beim Herstellen von Bezügen dazu in die Lage versetzen:
  • Informationen zu einer oder mehreren Ressourcen mit einem beliebigen relevanten Stichwort zusammenzutragen (Finden);
  • gefundene Ressourcen zu verstehen und sie von anderen, ähnlichen Ressourcen zu unterscheiden (Identifizieren);
  • den Nutzen einer Ressource für ihre Fragestellung zu beurteilen und spezifische Ressourcen als möglicherweise relevant zu erkennen (Auswählen);
  • Zugriff auf den Inhalt einer Ressource zu erhalten (Benutzen);
  • Ressourcen aufgrund ihrer Beziehungen zueinander zu entdecken und Kontexte zu verstehen (Bezüge herstellen).



1 De facto bestanden die RNA seit 1991, zunächst in Form der „Regeln für den Einsatz der Datenverarbeitung bei der Katalogisierung von Nachlässen und Autographen“ (vgl. Der Einsatz der Datenverarbeitung bei der Erschließung von Nachlässen und Autographen. Bearbeitet von einer Arbeitsgruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut 1991 [= dbi-materialien 108], S. 23–65). Stark gekürzt wurden diese DFG-Vorgaben in den „Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen“ (Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut 1997) und noch einmal überarbeitet und gestrafft in der RNAOnlineversion von 2010 als Kooperationsprojekt der Staatsbibliothek zu Berlin und der Österreichischen Nationalbibliothek (vgl. https://www.onb.ac.at/koop-litera/standards/RNA-R2015-20151013.pdf). In allen drei Fällen wurde auf das Kapitel „Nachlässe und Autographen“ aus der DFG-Publikation „Richtlinien Handschriftenkatalogisierung“ von 1973 bzw. späteren Auflagen zurückgegriffen.


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