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Inhalt

Einleitung

Die Guidelines der Text Encoding Initiative (TEI) wurden 1994 veröffentlicht und seitdem von dem TEI-Konsortium gepflegt. TEI ist ein XML-Format für die digitale Repräsentation von Texten. 

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.tei-c.org/guidelines/.

Access Status

Definition

Der Access-Status gibt an, ob ein digitales Objekt für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.

Siehe [Archiv] Access Status (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

In TEI können keine Werte aus fremden Vokabularen verwendet werden.

Für die Angabe, inwieweit ein digitales Objekt frei zugänglich ist, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus TEI:

<publicationStmt>

Im TEI-Element <publicationStmt> werden unter anderem Informationen zum Access Status hinterlegt. Dazu werden das folgende Unterelement mit folgendem Attribut verwendet.

<availabilty@status>

Im TEI-Attribut <availability@status> im TEI-Element <availability> wird der Access Status angegeben. Für die Angabe des Access Status geben die TEI-Richtlinien folgende Werte vor:

  • "free": the text is freely available.
  • "unknown": the status of the text is unknown.
  • "restricted": the text is not freely available.

Es ist nicht empfohlen, von den Vorgaben der TEI-Richtlinien abzuweichen.

Beispiele

TEI

<publicationStmt>
	<availability status="free"/>
</publicationStmt>

Rechtehinweis/Lizenz

Definition

Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung eines digitalen Objekts durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass ein digitales Objekt nicht kommerziell genutzt werden darf.

Siehe [Archiv] Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für das digitale Objekt gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus TEI:

<availabilty>

Im TEI-Element <availability> werden unter anderem Informationen zur Lizenz oder zum Rechtehinweises hinterlegt. Dazu wird das folgende Unterelement verwendet.

<licence>

Im TEI-Element <licence> wird immer eine offizielle Benennung der Lizenz oder des Rechtehinweises eingetragen.

<licence@target>

In dem TEI-Attribut <licence@target> wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises immer der URI zum ausführlichen Beschreibungstext eingetragen.

Beispiele

Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)

<availability>
	<licence target="http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/">Public Domain Mark 1.0</licence>
</availability>

Creative Commons: "CC0 1.0" (Lizenz)

<availability>
	<licence target="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</licence>
</availability>

Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)

<availability>
	<licence target="http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/">CC BY 4.0</licence>
</availability>

Rights Statements: "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)

<availability>
	<licence target="http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/">Urheberrechtsschutz 1.0</licence>
</availability>

Rights Statements: "Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0" (Rechtehinweis)

<availability>
	<licence target="http://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/">Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0</licence>
</availability>

Lokale Nutzungshinweise

Definition

Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Objekten durch Endnutzer. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.

Siehe [Archiv] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Im Anwendungskontext der TEI-P5 ist die Angabe der lokalen Nutzungshinweise nicht notwendig. Deshalb wird für den Metadatenstandard TEI-P5 keine Empfehlung formuliert.

Beispiele

-

Zeitliche Gültigkeit

Definition

Die zeitliche Gültigkeit gibt an, ob der Zugriff oder die Nutzung eines digitalen Objekts zeitlich beschränkt ist, oder ob sich der Rechtestatus zu einem bestimmten Zeitpunkt ändert.

Siehe [Entwurf] Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Zur Beschreibung der zeitlichen Gültigkeit empfehlen wir die Verwendung der folgenden Attribute aus TEI:

<availabilty>

Im TEI-Element <availability> werden unter anderem Informationen zur zeitlichen Gültigkeit hinterlegt. Dazu werden folgende Unterelemente verwendet.

<licence@notBefore>

In dem TEI-Attribut <licence@notBefore> wird angegeben, ab welchem Datum (im Format YYYY-MM-DD) die Lizenz oder der Rechtestatus gilt.

<licence@notAfter>

In dem TEI-Attribut <licence@notAfter> wird angegeben, bis zu welchem Datum (im Format YYYY-MM-DD) die Lizenz oder der Rechtestatus gilt.

<licence@from > und <licence@to >

In den TEI-Attributen <licence@from> und <licence@tom> wird eine Zeitspanne (jeweils im Format YYYY-MM-DD) angegeben, in der die Lizenz oder der Rechtestatus gilt.

Beispiele

<availability>
	<licence notBefore="2022-01-01" target="http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/">Public Domain Mark 1.0</licence>
</availability>


<availability>
	<licence notBefore="2022-02-07" target="http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/">Public Domain Mark 1.0</licence>
	<licence notAfter="2022-02-06" target="http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/">Urheberrechtsschutz 1.0</licence>
</availability>

Rechteinhaber/Rechteinhaberin

Definition

Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen sind Personen oder Körperschaften, die über die notwendigen Rechte verfügen, um das betreffende digitale Objekt online zu veröffentlichen und/oder die Zustimmung zur weiteren Nutzung des digitalen Objekts erteilen können. In der Regel sind dies der Urheber oder die Urheberin des digitalen Objekts, außer die betreffenden Rechte wurden an andere Personen oder Körperschaften übertragen. Es ist auch möglich, dass der Urheber oder die Urheberin nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte einer Online-Veröffentlichung verfügen, zum Beispiel wenn Bilder oder Texte anderer Urheber oder Urheberinnen enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen eines digitalen Objekts möglich.

Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzer oder Nutzerinnen die digitalen Objekte nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie Informationen über den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.

Siehe [Archiv] Rechteinhaber/Rechteinhaberin (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

In TEI kann der Rechteinhaber oder der Rechteinhaberin neben der Lizenzangabe in Textform angegeben werden.

<availabilty>

Im TEI-Element <availability> werden unter anderem Informationen zum Rechteinhaber oder zur Rechteinhaberin hinterlegt. Dazu wird das folgende Unterelement verwendet.

<p>

Im TEI-Element <p> kann der Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin eingetragen werden.

Beispiele

<availability>
	<licence notBefore="2022-01-01" target="http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/">Public Domain Mark 1.0</licence>
	<p>Rechteinhaber: Martin Mustermann</p>
</availability>
<availability>
	<licence notBefore="2022-02-07" target="http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/">Public Domain Mark 1.0</licence>
	<licence notAfter="2022-02-06" target="http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/">Urheberrechtsschutz 1.0</licence>
	<p>Rechteinhaber: Martin Mustermann</p>
</availability>

Praxishinweis: Vergriffene Werke

Definition

Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.

Siehe [Archiv] Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Im Anwendungskontext der TEI-P5 ist die direkte Auszeichnung von Vergriffenen Werken nicht notwendig. Deshalb wird für den Metadatenstandard TEI-P5 keine Empfehlung formuliert.

Beispiele

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