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Inhalt

Definition


Der Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin ist die Person oder die Körperschaft, die über die notwendigen Rechte verfügt, das betreffende Dokument online zu veröffentlichen. In der Regel ist dies der Urheber oder die Urheberin des Dokuments, außer die betreffenden Rechte wurden an eine andere Person oder Körperschaft übertragen. Es ist auch möglich, dass der Urheber oder die Urheberin nicht die notwendigen Rechte aller Inhalte für eine Online-Veröffentlichung verfügt, zum Beispiel wenn Bilder oder andere Texte enthalten sind. Es ist möglich, dass mehrere Personen Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen eines Dokument sind.

Die Rechteinhaber müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung angegeben werden. Ansonsten können Nutzer die Dokumente nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung der Rechteinhaber ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert wegen der Komplexität keine Empfehlung zur Ermittlung der Rechteinhaber. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie die Rechteinhaber in den jeweiligen Metadatenstandards gesondert eingetragen werden können.

Vokabulare

Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Erfassung des Rechteinhabers nach den Regeln des jeweiligen Metadatenstandards. Eine generelle Empfehlung ist auf Grund der Diversität der Metadatenstandards nicht möglich.

Metadatenstandards

Beispiele

Beispiele für die Empfehlungen werden für jeden Metadatenstandard formuliert, weil die heterogene Struktur der jeweiligen Elemente und Attribute keine generellen Beispiele zulässt. Zudem sind Beispiele ohne zusätzliche Erläuterungen des Metadatenstandards nicht in jedem Fall hilfreich.

 

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