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Auf dieser Seite werden die Anforderungen an die Gültigkeitsdauer von Rechteinformationen, beziehungsweise an zeitliche Befristungen beschrieben.

Siehe auch: Abschrift der Flipcharts

Inhalt

Gültigkeitsdauer

  • Bei der Vergabe von eingeschränkten Lizenzen (also nach RightsStatements.org alle "in copyright" und "not in copyright but with restrictions") ist es möglich bzw. wahrscheinlich, dass sich die Rechtesituation irgendwann ändert. Für diese Fälle wäre es sinnvoll, wenn bekannt, eine Gültigkeitsdauer der Rechteinformation abzulegen. Mit regelmäßigen Reports über die Metadaten könnten so Prüfroutinen erfolgen, ob der Status ggf. geändert werden kann. Ohne diese Information wäre es später ein größerer Aufwand, Prüfroutinen zu implementieren, wenn überhaupt möglich. Bzw. müssten diese Informationen in einem Verwaltungssystem gehalten werden, getrennt von der Metadaten-Datei (wäre abzuwägen).
  • Zum Beispiel:
    • für Dissertationen, die aus Bestandsschutzgründen digitalisiert wurden und aus rechtlichen Gründen nur an Einzelplätzen zur Verfügung gestellt werden können. Diese werden irgendwann gemeinfrei werden.

    • für Segmente aus Nachlässen, die (noch) urheberrechtlich geschützt sind

    • für Benutzungsdigitalisierung

    • Open Access Embargofristen (Frage)

 

Embargofristen

Es sollte ermöglicht werden, Embargofristen in den Metadaten zu hinterlegen. Dadurch wird definiert, wann ein beschränktes Dokument öffentlich bereitgestellt werden darf. Die Beschreibung der Frist ist auf unterschiedlicher Weise möglich:

  • Definition der Frist durch einen End-Zeitpunkt
  • Definition der Frist durch einen Start-Zeitpunkt + Dauer

 

Andere zeitliche Beschränkungen

 

Zusammenfassung / Fragen

  • Sollen zeitliche Fristen durch einen End-Zeitpunkt oder einen Start-Zeitpunkt + Dauer beschrieben werden? 
  • Muss angegeben werden, welche Rechteinformation danach gültig ist?

 

 

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