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Erstellt von Unbekannter Benutzer (muelleru) am 2015-01-27
Kriterienbereich Leitlinien
Verantwortlich
- Uwe Müller, Michaela Voigt
Grundsätzliches
Anforderungen/Empfehlungen aus dem DINI-Zertifikat 2013
| Text DINI-Zertifikat 2013 | Bemerkungen | |
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M.2-1 | Der Betreiber verfügt über öffentlich bereitgestellte Leitlinien (Policy), die seinen Dienst beschreiben.- Die Leitlinien, die im Sinne einer Selbstverpflichtung formuliert sind, sollen direkt von der Hauptseite des Gesamtangebots verlinkt sein und ein in sich geschlossenes Dokument bilden.
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Diese Leitlinien enthalten ... | | |
M.2-2 | Eine Festlegung der Rechte und Pflichten des Betreibers.- Hierunter fallen vor allem eine Beschreibung des Dienstes sowie Aussagen darüber, für wen und unter welchen Bedingungen er erbracht wird.
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M.2-3 | Eine Festlegung der Rechte und Pflichten der Autor/‑innen und Herausgeber/‑innen, die den Dienst zum Publizieren nutzen.- Dazu gehört zum Beispiel eine Aussage, welche → Nutzungsrechte die Urheber/‑innen dem Betreiber übertragen.
| (ggf. relevant für Mandatensysteme) | |
M.2-4 | Eine Beschreibung der Art der Dokumente, die durch den Dienst veröffentlicht werden, sowie Anforderungen an deren inhaltliche und technische Qualität.- Dieser Aspekt entspricht einerseits der Formulierung eines Sammelauftrags. Zusätzliche Qualitätskriterien, die sich auf inhaltliche (z. B. → Peer Review, Autor/‑innenrichtlinien bei Open-Access-Journals) und technische (z. B. Dateiformate) Aspekte beziehen, dienen vor allem potenziellen Nutzer/‑innen als Orientierung.
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M.2-5 | Eine Festlegung darüber, wie lange mittels des Dienstes veröffentlichte Dokumente mindestens verfügbar gehalten werden, und die damit verbundene Garantieerklärung.- Die festgelegten minimalen Archivierungszeiträume müssen nicht für alle Dokumente identisch sein, sondern können beispielsweise vom Dokument- und Publikationstyp oder der inhaltlichen oder technischen Qualität der Dokumente abhängen. Sie dürfen jedoch eine Dauer von fünf Jahren nicht unterschreiten (siehe auch Kriterium 8 – Langzeitverfügbarkeit, Abschnitt 2.8).
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M.2-6 | Eine Erklärung zur Langzeitarchivierung der Dokumente.- Hier soll beschrieben sein, ob und wie die Langzeitarchivierung der veröffentlichten Dokumente gewährleistet wird bzw. geplant ist, beispielsweise durch die Kooperation mit einer anderen Einrichtung.
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M.2-7 | Aussagen zum technischen Betrieb des Dienstes.- Hierunter zählen Angaben darüber, wer den Dienst technisch betreibt und welche grundsätzlichen Leistungsparameter er aufweist (insbesondere Verfügbarkeit).
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M.2-8 | Eine Erklärung zu Open Access.- Diese Erklärung muss sowohl die Position des Betreibers hinsichtlich Open Access verdeutlichen als auch aufzeigen, welche Teile des Angebots ggf. nicht im Sinne von Open Access frei verfügbar sind.
- Insgesamt muss der überwiegende Teil der angebotenen Dokumente im Sinne von Open Access bereitgestellt werden.
- Falls die betreibende Institution (beispielsweise die Hochschule) über eine eigene → Open-Access-Erklärung verfügt, soll darauf in den Leitlinien ebenfalls Bezug genommen werden.
| - stärker auf freien Zugriff ausrichten!
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E.2-1 | Handlungsrichtlinien bzw. Empfehlungen für Autor/‑innen im Hinblick auf Open Access. - Ein solcher Passus ist vor allem dann als Bestandteil der Leitlinien sinnvoll, wenn die betreibende Institution mit einer eigenen Open-Access-Erklärung eine bestimmte Praxis – etwa das sogenannte Selbst-Archivieren eigener Publikationen im Sinne des grünen Weges – empfiehlt bzw. intendiert. Die Handlungsrichtlinien für unterschiedliche Dokumentarten bzw. Publikationsformen können variieren.
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E.2-2 | Die Benennung und Beschreibung der Umsetzungsinstrumente, mit denen der Dienst realisiert wird. - Dies kann beispielsweise die verwendete Software, die bereitgestellten Upload-Schnittstellen, das Verfahren zur Versionierung und Dokument-Authentifizierung sowie automatisierte Lizenzdefinitionen (bei → Erstveröffentlichungen) beinhalten.
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