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Codeblock | ||
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540 ##$aKein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen$uhttp://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/ |
Spezifische Rechteinformationen
Anwendungsfall: Vergriffene Werke
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Allgemeines
Für Vergriffene Werke existiert keine standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Rechteinformationen beschrieben.
Rechtehinweis
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Einleitung
Info | ||||||||
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Siehe [Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen. |
Empfehlung
Tipp |
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Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC: |
Access Status
Für Vergriffene Werk empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Access Status Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2). Die Definition von Open Access umfasst in diesem Fall nur die Bereitstellung und nicht die weitere Verwendung der digitalen Dokumente und entspricht somit den Anforderungen der Vergriffenen Werke (https://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/lizenzierungsserviceVwFaq.html#doc208544bodyText54
Rechtehinweis
Als Rechtehinweis empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Rights Statements "Urheberschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).
Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
Wenn Vergriffene Werke öffentlich bereit gestellt werden, muss der Vermerk Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" (https://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/lizenzierungsserviceVwFaq.html#doc208544bodyText55) angegeben werden. Für diesen Vermerk kann im Prinzip ein beliebiges MARC-Feld verwendet werden. Wenn es ermöglicht werden soll, dass der Inhalt von anderen Systemen ausgewertet wird, muss ein bestimmtes Element genutzt werden. Die Lizenzen Gruppe empfiehlt dazu in das MARC-Feld Feld <542 $n>
einzutragen.
Beispiel
Codeblock | ||
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506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star 540 ##$aUrheberrechtsschutz$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/ 542 ##$nWahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG) |