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Inhalt

Einleitung

Das Format MAchine-Readable Cataloging - kurz MARC - wurde in den 1960er Jahren entwickelt und wird seitdem von dem Network Development and MARC Standards Office (NDMSO) an der Library of Congress gepflegt. Nach vielen Modernisierungen, Verzweigungen und Re-Integrationen erfolgte 1999 eine Umbenennung in "MARC 21" - MARC für das 21. Jahrhundert. MARC 21 gibt es in den beiden (inhaltlich identischen) Ausprägungen MARC (ISO 2709) und MARCXML. Neben MARC 21 existieren weitere Varianten von MARC, z.B. UNIMARC und INTERMARC. Die Bibliotheken der deutschsprachigen Länder haben im Zuge der Internationalisierung der bibliografischen Standards MARC 21 als einheitliches und obligatorisch zu verwendendes Austauschformat eingeführt. International wird MARC 21 neben seiner Funktion als Kommunikationsformat zusätzlich oft als Katalogisierungsformat und Internformat verwendet. In MARC 21 lassen sich neben bibliografischen Ressourcen (gedruckte und online) auch Normdaten mit ihren Entitäten, Lokal- und Bestandsdaten, Klassifikationen und Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit abbilden. Längerfristig wird MARC 21 voraussichtlich durch BIBFRAME abgelöst werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://de.wikipedia.org/wiki/Machine-Readable_Cataloging.

Access Status

Definition

Der Access-Status gibt an, ob eine Ressource für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.

Siehe Access Status (Empfehlung 1.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, inwieweit eine Ressource frei zugänglich ist, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

506 (Restrictions on Access Note)

In dem MARC-Feld  <506> (http://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd506.html) wird der Access Status angegeben. Das Feld wird durch folgende Indikatoren und Unterfelder näher spezifiziert:

506 Indikator 1

In dem MARC-Element  <506 Indikator 1> wird zur Beschreibung des Access Status einer der folgenden Indikator-Werte verwendet:

  • Blank = "No information provided"
    wird im Rahmen der Empfehlung nicht angewendet
  • 0 = "No restrictions"
    wird im Rahmen der Empfehlung für "Open Access" angewendet
  • 1 = "Restrictions apply"
    wird im Rahmen der Empfehlung für "Closed Access", "Restricted Access", "Embargoed Access", "Metadata Only Access
    " angewendet

506 $a

In dem MARC-Element <506 $a> wird zur Beschreibung des Access Status eine textliche Benennung, zum Beispiel "Open Access", verwendet. 

506 $f

In dem MARC-Element <506 $f> wird für Ressourcen unter Open Access der Wert "unrestricted online access" (nach Access Restriction Term Source Codes und Standardized terminology for access restriction) verwendet. 

506 $u

In dem MARC-Element <506 $u> wird zur Beschreibung des Access Status der URI zum ausführlichen Beschreibungstext der Status-Angabe verwendet.

506 $2

In dem MARC-Element <506 $2> wird für Ressourcen unter Open Access, die in $f den Wert "unrestricted online access" enthalten, der Wert "star" (Standardized terminology for access restriction) verwendet.

Beispiele

Die Beispiele zeigen die Umsetzung der Empfehlungen in MARC:

COAR

Open Access

506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star

Restricted Access

506 1#$aRestricted Access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_16ec

Eprints AccessRights Vocabulary Encoding Scheme

Open Access

506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/eprint/accessRights/OpenAccess$2star

Closed Access

506 1#$aClosed Access$uhttp://purl.org/eprint/accessRights/ClosedAccess

Rechtehinweis/Lizenz

Definition

Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung einer Ressource durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass eine Ressource nicht kommerziell genutzt werden darf.

Siehe Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 1.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

540 (Terms Governing Use and Reproduction Note)

In dem MARC-Feld <540> (http://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd540.html) werden Angaben zur Lizenz oder zum Rechtehinweis gemacht. Das Feld wird durch folgende Unterfelder näher spezifiziert:

540 $a

In dem MARC-Element <540 $a> wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises eine textliche Benennung, vorzugsweise die ausführliche Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises, verwendet. 

540 $u

In dem MARC-Element <506 $u> wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises der URI zum ausführlichen Beschreibungstext der Lizenz oder des Rechtehinweises verwendet. 

 

Hinweis

Zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im Sommer 2019) werden Ergänzungen in den Feldern 506 und 540 nachgetragen, die sich zur Zeit im Antragsstatus befinden.

Beispiele

Die Beispiele zeigen die Umsetzung der Empfehlungen in MARC:

Public Domain Mark 1.0 (Rechtehinweis)

540 ##$aPublic Domain Mark 1.0$uhttps://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/

CC BY 4.0 "Namensnennung 4.0 International" (Lizenz)

540 ##$aAttribution 4.0 International$uhttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

Rights Statements "Urheberrechtsschutz" (Rechtehinweis)

540 ##$aUrheberrechtsschutz$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Rights Statements "Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen" (Rechtehinweis)

540 ##$aKein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen$uhttp://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/

 

Spezifische Rechteinformationen

Vergriffene Werke

Allgemeines

Für Vergriffene Werke existiert keine standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Rechteinformationen beschrieben.

Rechtehinweis

Als Rechtehinweis empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Rights Statements Urheberschutz (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/), denn die Nachnutzung/Vervielfältigung Vergriffener Werke durch die Nutzer digitaler Sammlungen folgt den gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht.

Access Status

Für Vergriffene Werk empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Access Status Open Access von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2). Die Definition von Open Access umfasst in diesem Fall nur die Bereitstellung und nicht die weitere Verwendung der digitalen Dokumente und entspricht somit den Anforderungen der Vergriffenen Werke (https://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/lizenzierungsserviceVwFaq.html#doc208544bodyText54).

Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Wenn Vergriffene Werke öffentlich bereit gestellt werden, muss der Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" (https://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/lizenzierungsserviceVwFaq.html#doc208544bodyText55) angegeben werden. Für diesen Vermerk kann im Prinzip ein beliebiges MARC-Feld verwendet werden. Wenn es ermöglicht werden soll, dass der Inhalt von anderen Systemen ausgewertet wird, muss ein bestimmtes Element genutzt werden. Die Lizenzen Gruppe empfiehlt dazu das MARC-Feld <542 $n>.

Beispiel

506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ##$aUrheberrechtsschutz$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
542 ##$nWahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
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