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VerpflichtungKriterienBeispielBemerkungen
 Eindeutige Identifizierung der Ressourcen  
VerpflichtendDas One-to-one Prinzip wird eingehalten, d.h. die Metadatenbeschreibungen müssen Ressourcen eindeutig voneinander trennen

Bei der Beschreibung eines digitalisierten Buchs muss unterscheidbar sein, ob sich die Angaben zur Entstehung auf das Buch oder das Digitalisat beziehen.

Bei der Beschreibung einer Fotografie, bspw. ein digitales Foto von einem Gemälde, muss unterscheidbar sein, ob sich die Erschließungsangaben auf das dargestellte Objekt oder das Foto beziehen.

 
VerpflichtendAlle Ressourcen sind durch eindeutige persistente und maschinenlesbare Identifier in den Metadatenbeschreibungen identifizierbar.  
EmpfehlungJede Ressource hat eine/n eindeutige/n aussagekräftige/n Benennung/Titel, die/der sie von Ressourcen ähnlicher Art unterscheidet.

nicht "Vase" als Benennung, sondern "Vase mit Gladiolendekor"

nicht "Brief an L.", sondern "Brief von Lisa Müller an Ludwig Müller"

 
EmpfehlungJeder Ressource wird ein Wert aus einem kontrollierten Vokabular zugewiesen, das die Art der Ressource näher spezifiziert.Werte wie "illustration" oder "manuscript" aus dem DFG-Viewer Strukturdatensetvgl. M.6.4
 Aussagen über die Nutzungsmöglichkeiten der Digitalisate  
VerpflichtendMetadaten nennen die Formate, in denen die Digitalisate bereitgestellt werden  
VerpflichtendMetadaten informieren über Nutzungsrechte und Lizenzen, die für die Digitalisate gelten  
VerpflichtendMetadaten enthalten persistente Links zu den Digitalisaten  
VerpflichtendReihenfolge der Digitalisate 
 Nachnutzbarkeit der Metadaten unterstützen  
VerpflichtendMetadaten enthalten Informationen zu Nutzungsrechten und Lizenzen an den Metadaten  
Verpflichtend"Metadatensätze" sind durch persistente, eindeutige Identifier identifizierbar  
 Die in den Metadaten verwendeten Werte entsprechen allgemein anerkannten Standards:  
Empfehlung
  • Zeichenketten werden standardkonform wiedergegeben (z. B. ISO 8601 konforme Strings für Zeitangaben)
  
Empfehlung
  • Verwendung von kontrollierten Vokabularen, deren Werte durch URIs eindeutig identifizierbar sind
  
EmpfehlungDie Verlinkung zwischen Metadatenbeschreibungen u.a. Ressourcen erfolgen durch URIs  
 Informationen zur Metadatenprovenienz  
VerpflichtendErsteller der Metadaten und Datengeber werden in den Metadaten genannt 

UM: Ist Urheber hier der richtige Begriff?

FS: Ich denke "Ersteller" ist ein besserer Begriff, weil bei der Katalogisierung selbst i.d.R. keine Urheberrechte - sondern ggfs. nur Leistungsschutzrechte - entstehen.

 Die Metadaten enthalten Informationen zu Änderungen an den Metadaten durch weitere Akteure  
Empfehlung
  • Informationen darüber, wer die Änderungen vorgenommen hat
  
Empfehlung
  • Informationen darüber, was für Änderungen vorgenommen wurden
  
 Metadatenstandards  
VerpflichtendGrundlage für die Metadatenbeschreibung ist ein Metadatenstandard  
VerpflichtendMetadatenbeschreibungen werden unter Verwendung von DCMES zur Verfügung gestellt vgl. M.6-2
VerpflichtendMetadatenbeschreibungen werden zusätzlich in einem weiteren materialspezifischen Standard zur Verfügung gestellt.  
VerpflichtendDer materialspezifische Standard entspricht dem in den DFG-Praxisregeln "Digitalisierung" genannten Standard.

EAD für Archivmaterial

 

UM: Sollte man hier nicht eine halbwegs vollständige Liste erstellen, die dann verpflichtend ist? -

SR: Ich würde keine eigene Liste aufmachen, sondern auf die Liste in den DFG-Praxisregeln verweisen.

FS: Bei den Metadatenstandards fehlen m.E. die Regelwerke für die Erschließung / Katalogisierung, im Englischen aka als Metadata Content Standards.

SR: Wenn wir von Metadaten im Bereich Museen, Archive, uvm. sprechen, haben wir es mit einer Vielzahl von Regelwerken zu tun, die entweder unvollständig bleibt oder uns viel Zeit und Pflegeaufwand kostet. Aus diesem Grund würde ich eher im Abschnitt "Metadatenanwedungsprofile" darauf hinweisen, dass die Angabe des zugrundeliegenden Regelwerks verpflichtend ist, wobei ich mir hinsichtlich des Verpflichtungsgrads nicht sicher bin.

AV: Eigentlich sollte hier zwischen Metadaten-Schema-Standard, Metadaten-Struktur-Standard, Metadaten-Inhalt-Standard und Metadaten-Werte-Standard unterschieden werden. Verpflichtend finde ich für Metadaten-Schema-Standard und Metadaten-Struktur-Standard ok. Bei Metadaten-Inhalt-Standards und Metadaten-Werte-Standards finde ich Empfehlung ok.

 Metadatenanwendungsprofile vgl. M.6-1
VerpflichtendDie konkrete Verwendung des Metadatenstandards ist in einem Metadatenanwendungsprofil dokumentiert  
EmpfehlungEs handelt sich um ein anwendungsübergreifendes Profil, das öffentlich zugänglich istMETS/MODS Profil für digitalisierte Drucke, DDB-EAD, DenkxWeb 
 Das Profil beschreibt in "menschenlesbarer" Form  
Verpflichtend?
  • das Regelwerk für die Erschließung/Katalogisierung, auf dessen Grundlage die Daten erstellt wurden
 SR: Hier der Hinweis auf die Regelwerke
Verpflichtend
  • die Metadatenelemente, die in der Metadatenbeschreibung verwendet werden dürfen
  
Verpflichtend
  • die Regeln und Einschränkungen, die für diese Elemente gelten
Einschränkungen wie den Verpflichtungsgrad des Elements und die Wiederholbarkeit 
Verpflichtend
  • die kontrollierten Vokabulare, die verwendet werden müssen/sollen
  
EmpfehlungDas Profil enthält eine Dokumentation in Form eines Schemas oder einer anderen maschinenlesbaren Dokumentation, die die automatische Validierung der Daten auf Konformität mit dem Profil unterstützt  
 Abweichungen von genannten Metadatenstandards und -anwendungsprofilen (s. dazu auch "Report on Task force on EDM mappings, refinements und extensions")  
 Der Datengeber dokumentiert Abweichungen von von ihm verwendeten Standards und Profilen  
Verpflichtend
  • öffentlich zugänglich
  
Verpflichtend
  • in menschenlesbarer Form
  
Empfehlung
  • in maschinenlesbarer Form
  
EmpfehlungElemente, die neu definiert werden, um eine granularere Beschreibung zu ermöglichen, werden in Relation zu im Standard und/oder Profil verwendeten allgemeineren Elemente beschrieben.Das DM2E-Datenmodell definiert dm2e:writer als subproperty von dc:creator (s. DM2E Model V1.2 Specification, S. 40) und unterstützt damit die Verwendung des Wertes in Dublin Core Daten, die nicht so granular sind, wie dm2e. 
VerpflichtendDie abweichende Verwendung von Elementen in den Metadaten steht nicht im semantischen oder syntaktischen Widerspruch zu den Regeln, die für die Elemente im Standard oder im Profil gelten.dcterms:creator darf nur mit URIs verwendet werden, die einen dcterms:Agent identifizieren (s. DCMI Metadata Terms und DCMI User Guide) 

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