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Definition

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Der Rechteinhaber ist die Person oder die Körperschaft, die über die notwendigen Rechte verfügt, um das betreffende Dokument online zu veröffentlichen und / oder die Zustimmung zur weiteren Nutzung des Dokuments erteilen kann. In der Regel ist dies der Urheber des Dokuments, außer die betreffenden Rechte wurden an eine andere Person oder Körperschaft übertragen. Es ist auch möglich, dass ein Urheber nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte einer Online-Veröffentlichung verfügt, zum Beispiel wenn Bilder oder Texte anderer Urheber enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhaber eines Dokument möglich.

Rechteinhaber müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzer die Dokumente nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung der Rechteinhaber ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung des Rechteinhabers. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie die Rechteinhaber nach dieser Definition in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.

Vokabulare

Tipp

Die Arbeitsgruppe empfiehlt Für die Erfassung Angabe des Rechteinhabers , wenn dieser eindeutig identifiziert wurde. stehen keine allgemeine Vokabulare zur Verfügung. Die Erfassung erfolgt nach den Regeln des jeweiligen jeweils angewendeten Metadatenstandards.

Metadatenstandards

Beispiele

Beispiele für die Empfehlungen werden für jeden Metadatenstandard formuliert, weil die heterogene Struktur der jeweiligen Elemente und Attribute keine generellen Beispiele zulässt. Zudem sind Beispiele ohne zusätzliche Erläuterungen des Metadatenstandards nicht in jedem Fall hilfreich.

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