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Definition

Auszug

Der Rechteinhaber ist die Person oder die Körperschaft, die über die notwendigen Rechte verfügt, um das betreffende Dokument online zu veröffentlichen und / oder die Zustimmung zur weiteren Nutzung des Dokuments erteilen kann. In der Regel ist dies der Urheber oder die Urheberin des Dokuments, außer die betreffenden Rechte wurden an eine andere Person oder Körperschaft übertragen, oder der Urheber oder die Urheberin verfügt nicht . Es ist auch möglich, dass ein Urheber nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte für eine einer Online-Veröffentlichung . Die Rechte eines Dokument können bei mehreren Rechteinhabern liegen. Für die Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin kann keine Empfehlung gegeben werden.verfügt, zum Beispiel wenn Bilder oder Texte anderer Urheber enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhaber eines Dokument möglich.

Rechteinhaber müssen zum Beispiel bei den Der Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin muss zum Beispiel bei allen Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzer die Objekte Dokumente nicht entsprechend der Lizenzanforderung verwenden.Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung der Rechteinhaber ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung des Rechteinhabers. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie die Rechteinhaber nach dieser Definition in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.

Vokabulare

Tipp

Die Arbeitsgruppe empfiehlt Für die Erfassung Angabe des Rechteinhabers stehen keine allgemeine Vokabulare zur Verfügung. Die Erfassung erfolgt nach den Regeln des jeweiligen jeweils angewendeten Metadatenstandards. Eine generelle Empfehlung ist auf Grund der Diversität der Metadatenstandards nicht möglich.

Metadatenstandards

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Beispiele

Beispiele für die Empfehlungen werden für jeden Metadatenstandard formuliert, weil die heterogene Struktur der jeweiligen Elemente und Attribute keine generellen Beispiele zulässt. Zudem sind Beispiele ohne zusätzliche Erläuterungen des Metadatenstandards nicht in jedem Fall hilfreich.

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