Kriterienbereich Rechtliche Aspekte
Inhalt |
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Verantwortlich
- Michaela Voigt
Grundsätzliches
vgl. Folien MV (Stand 17.12.2014)
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Text DINI-Zertifikat 2013 | Bemerkungen | ||
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M.4-1 | Das Rechtsverhältnis zwischen Rechteinhaber/-in einerseits und dem Betreiber des publizierenden Dienstes andererseits ist durch eine formale Vereinbarung (Rechteeinräumung) geregelt.
| Empfehlung DFG-Praxisregeln: "Bereits mit Beginn der Projektplanung, spätestens aber zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine Rechteklärung bezüglich der zu digitalisierenden Materialien erfolgt sein. (...)" (S.40) --> neue neue Empfehlung zu Rechteklärung?
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M.4-2 | Der Betreiber stellt seine Deposit Licence(s) in der Amtssprache des Landes online bereit, in dem der Dienst seinen Hauptsitz hat.
| mod. | |
Mit Zustimmung zur Deposit Licence überträgt der/die Rechteinhaber/-in für eine Erstveröffentlichung hinsichtlich des Informationsobjekts und der dazugehörigen Metadaten (einschließlich Abstract) folgende Rechte an den Betreiber: | Empfehlung für Rechtevereinbarung für nicht-gemeinfreie Werke entwickeln? | ||
M.4-3 | Das Recht zur elektronischen Speicherung und zur öffentlichen Zugänglichmachung. Soweit Print-on-Demand-Dienste angeboten werden, sind zusätzlich die Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuholen. | ||
M.4-4 | Das Recht zur Meldung und Weitergabe an Dritte u.a. im Rahmen nationaler Sammelaufträge, insbesondere zum Zwecke der Langzeitarchivierung. | ||
M.4-5 | Das Recht zum Erstellen von Kopien und zur Konvertierung in andere elektronische oder physische Formate zum Zwecke der Archivierung unter Wahrung der inhaltlichen Integrität.
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In der Deposit Licence sind auch Fragen geregelt, die Rechte Dritter berühren. Im Einzelnen gilt: | |||
M.4-6 | Der/Die Rechteinhaber/-in versichert gegenüber dem Betreiber, dass durch das zu veröffentlichende Werk oder Teile davon keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden nach Veröffentlichung vermeintliche oder tatsächliche Verletzungen von Urheberrechten Dritter geltend gemacht, versichert der/die Rechteinhaber/in, den Betreiber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
| es wird vorausgesetzt, dass nur veröffentlichte Werke digitalisiert werden, und daher angenommen, dass Verletzungen von Rechten Dritter zuvor bekannt geworden wären | |
Für Zweitveröffentlichungen gilt: | es wird vorausgesetzt, dass eine Rechteprüfung und ggf. Rechteeinholung vor Beginn der Digitalisierung stattfindet | ||
M.4-7 | Der/Die Urheber/-in gibt auf dokumentier- und verifizierbare Art und Weise seinem/ihrem Willen Ausdruck, einen Beitrag mithilfe dieses Dienstes parallel als Zweitveröffentlichung zu verbreiten.
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M.4-8 | Der/Die Urheber/-in versichert gegenüber dem Betreiber, dass durch das zu veröffentlichende Werk oder Teile davon keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Rechtesituation durch den Betreiber selbst geprüft wurde. | ||
M.4-9 | Der/Die Urheber/-in wird informiert, dass er/sie den Betreiber unverzüglich in Kenntnis zu setzen hat, sofern vermeintliche oder tatsächliche Verletzungen von Rechten Dritter geltend gemacht werden.
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Weitere Mindestanforderungen für Erst- wie auch Zweitveröffentlichungen sind: | |||
M.4-10 | Auf dem Webangebot ist ein Impressum veröffentlicht, das den gesetzlichen Vorgaben genügt.
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M.4-11 | Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation in den Metadaten der veröffentlichten Dokumente.
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Für Erstveröffentlichungen gilt: | |||
E.4-1 | Der Betreiber stellt die Deposit Licence(s) in einer englischsprachigen Fassung online bereit.
| mod. | |
E.4-2 | Beim Anmelden einer Erstveröffentlichung besteht die Möglichkeit, aus einer Auswahl eine Nutzungslizenz zu bestimmen, die auch Rechte von Endnutzer/-innen definiert. Die Vorauswahl berücksichtigt standardisierte Lizenzmodelle; eine Empfehlung für OpenAccess-kompatible Lizenzen wird ausgesprochen.
| Neue Empfehlung? -> sofern Rechte für geschützte Werke eingeholt werden: Verhandeln mit Rechteinhaber, dass Digitalisate unter freier Lizenz (CC BY) werden kann) | |
Für Zweitveröffentlichungen gilt: | |||
E.4-3 | Bei Zweitveröffentlichungen dokumentiert der Betreiber die Ergebnisse der Rechteklärung.
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E.4-4 | Der/Die Autor/-in überträgt dem Betreiber das Recht zum Erstellen von Kopien und zur Konvertierung in andere elektronische oder physische Formate zum Zwecke der Archivierung unter Wahrung der inhaltlichen Integrität.
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Weitere Empfehlungen für Erst- wie auch Zweitveröffentlichungen sind: | |||
E.4-5 | Der Betreiber wird ermächtigt, die in der Deposit Licence eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und einfache Nutzungsrechte an andere Repositorien zu vergeben, ohne dass es hierzu der gesonderten Zustimmung der Autor/-innen bedarf.
| ggf. analog aufnehmen, sofern Empfehlungen für Rechteeinholung zur Digitalisierung noch geschützter Werke | |
E.4-6 | Der Betreiber lizenziert die Metadaten seines Dienstes unter CC0.
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Formulierungsvorschlag Kriterien für Sammlungen
(Stand 26.03.2015)
Notizen aus Diskussion am 11.12.2014
- Museen und Archive erstellen umfangreiche Objektbeschreibungen, die i. d. R. Schöpfungshöhe erreichen
- Metadaten unter CC0 nur als Empfehlung? CC0 nur für Teile der Metadaten?
- set nach Zugriffsstatus? (free access no reuse, restricted access, free access with reuse, embargoed access)
- Grundsätzlich: Rechtestatus bezogen auf digitale Repräsentation des Objekts
- unterschiedliche Rechteangaben für Digitalisat & Metadatensatz
- dies sollte sich in verschiedenen Kriterien wiederspiegeln!
Formulierungsvorschlag Kriterien für Sammlungen [Vorarbeiten, outdated]
(Stand Oktober 2015)
Typ | Kriterium | Vergleich DINI-Zertifikat Open-Access-Repositorien und -Publikationsdienste 2013 | Bemerkungen | Bsp. DC | Bsp. METS/MODS | |||
Allgemein | ||||||||
M | Auf dem Webangebot ist ein Impressum veröffentlicht, das den gesetzlichen Vorhaben genügt.
| analog zu M.4-10 | ||||||
M | Werke, | |||||||
Typ | Kriterium | Vergleich DINI-Zertifikat Open-Access-Repositorien und -Publikationsdienste 2013 | Bemerkungen | |||||
M | Auf dem Webangebot ist ein Impressum veröffentlicht, das den gesetzlichen Vorhaben genügt.
| analog zu M.4-10 | ||||||
M | Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation der Digitalisate in den Metadaten der veröffentlichten Datensätze.
| angelehnt an M.4-11 | wie in Metadaten unterschiedliche Lizenzbedingungen für 1) Digitalisat und 2) Metadatensatz abbilden? | |||||
M | Werke, für die der urheberrechtliche Schutz erloschen ist, werden als gemeinfreie Werke gekennzeichnet.
| neu |
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M | Der Betreiber stellt online eine natürlich-sprachliche Beschreibung der Nutzungsbedingungen für den Dienst bereit. Diese Beschreibung liegt in der Amtssprache des Landes vor, in dem der Dienst seinen Hauptsitz hat.
| angelehnt an M.4-2 | ||||||
Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) | <dc:rights>https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</dc:rights> | <mets:rightsMD ID="RMD1"> <mets:mdRef LOCTYPE="URL" MDTYPE="OTHER" LABEL="Creative Commons Public Domain Mark 1.0" xlink:href="https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/"> </mets:rightsMD> | ||||||
M | Der Betreiber stellt online eine natürlich-sprachliche Beschreibung der Nutzungsbedingungen für den Dienst bereit. Diese Beschreibung liegt in der Amtssprache des Landes vor, in dem der Dienst seinen Hauptsitz hat.
| angelehnt an M.4-2 | E | Der Betreiber lizensiert die Metadaten seines Dienstes unter CC0.
| analog zu E.4-6 | |||
E | Der Betreiber | dokumentiert die Rechtesituation in den Metadaten der öffentlich zugänglich gemachten Dateien.neu | für alle Dateitypen möglich? (JPEG2000 > xmp ; TIFF > exif, xmp ; wav > xmp) (batch) licensing tools? (Ziel: Integration der Lizenzinfos in xmp – gibt es bestehende Tools hierfür? kann sowas in Goobi et al nativ implementiert werden?)
| lizensiert die Metadaten seines Dienstes unter CC0.
| analog zu E.4-6 | Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) |
| |
E | Der Betreiber stellt die Nutzungsbedingungen für den Dienst in einer englischsprachigen Fassung online bereit.
| angelehnt an E.4-1 | ||||||
E | Der Betreiber prüft die Rechte an den zu digitalisierenden Werken sorgfältig vor Beginn der Digitalisierung.
| neu | ||||||
E | Sofern geschützte Werke digitalisiert werden, holt der Betreiber die notwendigen Rechte von dem Rechteinhaber ein und verhandelt darüber, ob die Digitalisate unter einer Open Access-kompatiblen Lizenz zugänglich gemacht werden können.
| angelehnt an E.4-2 | ||||||
Objektebene | ||||||||
M | Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation der digitalen Objekte in den Metadatensätzen.
| angelehnt an M.4-11 | Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS)
| <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights> <dc:rights>https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</dc:rights> <dc:rights>http://www.europeana.eu/rights/rr-f/</dc:rights> | ||||
E | Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation der Metadaten zu einem digitalen Objekt in den Metadatensätzen.
| neu | <dc:rights>https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/</dc:rights> | |||||
E | Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation in den Dateimetadaten der öffentlich zugänglich gemachten digitalen Objekte.
| neu | (batch) licensing tools? (Ziel: Integration der Lizenzinfos in xmp – gibt es bestehende Tools hierfür? kann sowas in Goobi et al nativ implementiert werden?)
sinnvolle Anforderung? sinnvoll womöglich für Präsentationsformat, jedoch nicht für Format, das langzeitarchiviert werden soll? (Hinweis AH: LZA z.T. sehr strenge Anforderungen an TIFF tags)
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E | Sofern CC-Lizenzen für die Kennzeichnung der Lizenzsituation verwendet werden, werden die Vorgaben und Empfehlungen zur Verwendung von Creative Commons befolgt. Sofern andere Lizenzmodelle zur Anwendung kommen, sind analog sind die Vorgaben und Empfehlungen für das jeweilige Lizenzmodell zu befolgen.
| neu | Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) | <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights> OR <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/</dc:rights> | ||||
M | Für standardisierte Lizenzen werden URIs in den Metadatensätzen angegeben.
| neu | unbedingt Initiative von DPLA, Europeana & CC zu rights statements beobachten: http://lj.libraryjournal.com/2015/06/digital-content/dpla-europeana-creative-commons-collaborate-on-international-rights-statements/ Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) | s.o. | ||||
E | Für sonstige Rechtekennzeichnungen werden die Lizenzhinweise der DDB genutzt.
| URIs der DDB stabil? sollten wir verlangen, dass bspw. URL https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/lizenzen/rv-fz angegegeben wird? | ||||||
E | Soweit möglich werden die Inhaber der Nutzungsrechte der digitalen Objekte und der KWO in den Metadatensätzen ausgewiesen.
| neu | namentlich? Kontaktdaten? Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) |
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example from http://library.brown.edu/metsrecords/1147733081265096.xml <METS:rightsMD ID="RMD1"> <METS:mdWrap MDTYPE="OTHER" LABEL="RIGHTSMD"> | |||
E | Soweit möglich werden die Inhaber der Nutzungsrechte der KWO in den Metadatensätzen ausgewiesen.
| Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) | ||||||
E | Soweit möglich werden Angaben zur Lizenzdauer bzw. Ablauf der Schutzfrist in den Metadatensätzen ausgewiesen.
| sinnvoll? Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) |
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E | Soweit Metadaten zu einem digitalen Objekt Schöpfungshöhe erreichen, werden diese unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt.
| Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) | ||||||
E | Metadaten zur Rechtesituation der digitalen Objekte im Webfrontend (sofern vorhanden) sind menschenlesbar.
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E | Metadaten zur Rechtesituation der digitalen Objekte im Webfrontend (sofern vorhanden) sind maschinenlesbar.
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- zentral: Rechte an Digitalisaten & Metadaten, alle weiteren Angaben sind quasi Sahnehäubchen
- Ziel: so viele Beispiele wie möglich aufstellen, um mögliche Umsetzung (auch in versch. MDformaten) zu demonstrieren
- Unterscheidung Lizenz / Rechtebeschreibungssprache ; Unterscheidung MDfeld / Wert überdenken
- ggf. externe, dynamische Liste für mögliche Lizenzangaben erstellen und pflegen und von Zertifikat auf Liste verweisen
Kriterien Zertifikat für Dig. Sammlungen [work in progress]
(Stand 4.12.2015)
Fragen für gemeinsame Diskussion am 8.12.
- (4) sets nach Zugriffsstatus -> neues Kriterium -> sinnvoll? --> JA, GGF VERSCHIEBEN IN BEREICH SCHNITTSTELLE
- (8) Kennzeichnung gemeinfreier Werke: ggf. als Empfehlung (statt Mindestanforderung), um Adoption eines Zertifikats nicht von vornherein zu verhindern -> abhängig von Diskussion, ob wir tatsächlich ein "Zertifikat" herausgeben, oder nur einen Kriterienkatalog i.S.v. Best Practice, ohne tatsächliche Zertifizierung --> bleibt MA
- (11) Lizenz-Infos in Datei einbetten?: aus LZA-Sicht kann, wichtiger sind Angaben in Metadaten -> Kriterium streichen? --> LÖSCHEN
- (13) Lizenz URIs: URIs aus LZA-Sicht allein nicht ausreichend – aus LZA-Sicht konkrete Lizenztexte o.Ä. in Metadaten kodieren -> machbar? kann das Aufgabe von Dig. S. sein? (oder eher Aufgabe von LZA-Systemen/Dienstleistern?) --> URIs verwenden
- (14) Rechtekennzeichnung: Lizenzhinweise DDB vs. Europeana rights statements -> welche wollen wir empfehlen? --> DDB
- (15) Kontaktdaten zu NR-Inhaber/-in in Metadaten -> sinnvoll? (Gegenargumente: 1. Änderung der Rechteinhaber, 2. Änderung der Kontaktdaten, 3. falsche Angaben schlimmer als keine?) --> LÖSCHEN
- (16) Angaben zu Ablauf von Schutzfristen -> sinnvoll? (Gegenargumente: 1. Änderung gesetzlicher Schutzfristen nicht ausgeschlossen, 2. bereits jetzt internationale Unterschiede von Schutzfristen, 3. technische Umsetzung unklar) --> LÖSCHEN
Beschreibungstext
In diesem Kriterium werden rechtliche Aspekte behandelt, die für den Betrieb eines Dienstes zu beachten sind. Dies umfasst Hinweise für Nutzungsbestimmungen, Impressumspflicht und die Verwendung standardisierter Lizenzen sowohl für die digitalen Objekte als auch die sie beschreibenden Metadaten. Unabdingbar für die Nachnutzbarkeit digitaler Objekte sind Angaben zum rechtlichen Status: In Digitalen Sammlungen werden urheberrechtlich geschützte Werke ebenso verfügbar gemacht wie Werke, für die der urheberrechtliche Schutz abgelaufen ist und die also gemeinfrei sind. Diesen Status korrekt zu bestimmen und zu erfassen, sowie ihn für menschliche wie maschinelle Nutzer auszuweisen, stellt Betreiber vielfach vor eine besondere Herausforderung. Es werden an dieser Stelle Hinweise gegeben, in welcher Form Angaben zur Rechtesituation in den Metadaten ausgewiesen werden sollen; Vorschläge für die jeweilige Umsetzung in Dublin Core und METS/MODS sind [dem Anhang] zu entnehmen.
Die hier formulierten Kriterien sind nicht als rechtsverbindliche Auskünfte zu verstehen. Betreibern wird empfohlen, in rechtlichen Fragen mit der Rechtsstelle ihrer Einrichtung zusammenzuarbeiten und sich ggf. ergänzend professionellen Rat einzuholen.
Nr. | M/E | Kriterium | Quelle/Herkunft | Kommentare/Erklärungen | Bsp. DC | Bsp. METS/MODS | |||||||||
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Allgemein | |||||||||||||||
1 | M | Der Betreiber stellt online eine natürlich-sprachliche Beschreibung der Nutzungsbedingungen für den Dienst bereit. Diese Beschreibung liegt in der Amtssprache des Landes vor, in dem der Dienst seinen Hauptsitz hat. | entspricht M4.2 aus DINI-Z 2013 | Die amtssprachliche(n) Fassung(en) bildet/n die Vertragsgrundlage; der Wortlaut ist rechtlich verbindlich. Zusätzlich können anderssprachige Versionen angeboten werden. | |||||||||||
2 | E | Der Betreiber stellt die Nutzungsbedingungen für den Dienst in einer englischsprachigen Fassung online bereit. | entspricht E.4-1 aus DINI-Z 2013 | Sofern Englisch nicht Amtssprache ist, dient die englische Fassung zur Orientierung; die in der Amtssprache verfasste Version bildet die Vertragsgrundlage. | |||||||||||
3 | E | Der Betreiber lizensiert die Metadaten seines Dienstes unter CC0. | identisch mit E.4-6 aus DINI-Z 2013 |
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4 | E | Der Betreiber bietet die digitalen Objekte gruppiert in OAI-Sets nach Status des Zugriffs und/oder Nachnutzungsmöglichkeiten an. | Ggf. in Bereich Schnittstellen verschieben |
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5 | M | Auf dem Webangebot ist ein Impressum veröffentlicht, das den gesetzlichen Vorhaben genügt. | identisch mit M4.10 aus DINI-Z 2013 | In Deutschland sind dies u.a. die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der Landesgesetze. | |||||||||||
6 | E | Der Betreiber prüft die Rechte an den zu digitalisierenden Werken sorgfältig vor Beginn der Digitalisierung. | Gleiches empfehlen die DFG-Praxisregeln "Digitalisierung" (vgl. 5.1, S. 40). Wertvolle Hinweise, was bei einer solchen Prüfung zu beachten ist, liefern Weitzmann, Klimpel (2014): Handreichung: Rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen, DOI: 10.12752/2.0.002.1 sowie Kreutzer (2011): Digitalisierung gemeinfreier Werke durch Bibliotheken, http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/veroeffentlichungen/Digitalisierungsleitfaden.pdf | ||||||||||||
7 | E | Sofern geschützte Werke digitalisiert werden, holt der Betreiber die notwendigen Rechte von dem Rechteinhaber ein und verhandelt darüber, ob die Digitalisate unter einer Open Access-kompatiblen Lizenz zugänglich gemacht werden können. | entspricht E.4-2 aus DINI-Z 2013 | Open Access-kompatibel (im Sinne der Berliner Erklärung) sind die Varianten CC BY und CC BY-SA. Empfohlen wird die Verwendung von CC BY, da diese Lizenz die wenigsten Einschränkungen zur Nachnutzung von Werken vorgibt. | |||||||||||
8 | M | Werke, für die der urheberrechtliche Schutz erloschen ist, werden als gemeinfreie Werke gekennzeichnet. | Empfohlen wird die Verwendung des Public Domain Mark von Creative Commons. Prinzipiell ist davon auszugehen, dass keine Leistungsschutzrechte entstehen im Rahmen der Massendigitalisierung. Eine Nutzung von CC0 ist zur Kennzeichnung von Digitalisaten gemeinfreier Werke nicht geeignet, denn mit CC0 signalisiert ein/-e Rechteinhaber/-in, dass er/sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet. Für gemeinfreie Werke hingegen ist der gesetzliche Schutz abgelaufen. Für eine nähere Erläuterung der Unterschiede zwischen dem CC-PDM und CC0 vgl. http://creativecommons.org/publicdomain/. | <dc:rights>https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</dc:rights> | <mets:rightsMD ID="RMD1"> <mets:mdRef LOCTYPE="URL" MDTYPE="OTHER" LABEL="Creative Commons Public Domain Mark 1.0" xlink:href="https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/"> </mets:rightsMD> | ||||||||||
Objektebene | |||||||||||||||
9 | M | Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation der digitalen Objekte in den Metadatensätzen. | entspricht M4.11 aus DINI-Z 2013 Ggf. verschieben in Bereich Metadaten | Für jedes digitale Objekt, welches nach Erlangen des Zertifikats veröffentlicht wird, wird gespeichert, zu welchen Bedingungen es genutzt werden kann. Die Rechte- bzw. Lizenzsituation ist für Endnutzer/-innen sowohl im Webfrontend (d.h. in der menschenlesbaren graphischen Oberfläche) als auch über die OAI-Schnittstelle ersichtlich. | <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights> <dc:rights>https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</dc:rights> <dc:rights>http://www.europeana.eu/rights/rr-f/</dc:rights> |
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10 | E | Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation der Metadaten zu einem digitalen Objekt in den Metadatensätzen. | Ggf. verschieben in Bereich Metadaten | Für jedes digitale Objekt wird gespeichert, zu welchen Bedingungen die es beschreibenden Metadaten genutzt werden können. Die Rechte- bzw. Lizenzsituation ist für Endnutzer/-innen sowohl im Webfrontend (d.h. in der menschenlesbaren graphischen Oberfläche) | in DC eigentlich auf item-Ebene nicht abbildbar, Lizenzangaben für Metadaten auf Set-Ebene bzw. globaler Ebene in OAI möglich, vgl (3) | ||||||||||
12 | |||||||||||||||
E | Der Betreiber stellt die Nutzungsbedingungen für den Dienst in einer englischsprachigen Fassung online bereit.
| angelehnt an E.4-1 | |||||||||||||
E | Der Betreiber prüft die Rechte an den zu digitalisierenden Werken sorgfältig vor Beginn der Digitalisierung.
| neu | |||||||||||||
E | Sofern geschützte Werke digitalisiert werden, holt der Betreiber die notwendigen Rechte von dem Rechteinhaber ein und verhandelt darüber, ob die Digitalisate unter einer Open Access-kompatiblen Lizenz zugänglich gemacht werden können.
| angelehnt an E.4-2 | E | Sofern CC-Lizenzen für die Kennzeichnung der Lizenzsituation verwendet werden, werden die Vorgaben und Empfehlungen zur Verwendung von Creative Commons befolgt. | Analog sind die Vorgaben der Ersteller zu befolgen, sofern andere Lizenzmodelle zur Anwendung kommen.Sofern andere Lizenzmodelle zur Anwendung kommen, sind analog sind die Vorgaben und Empfehlungen für das jeweilige Lizenzmodell zu befolgen. | Dies bezieht sich bspw. auf die korrekte Angabe von (portierten) Versionen sowie die Verwendung von maschinenlesbaren Lizenzinformationen. Hinweise finden sich im Wiki von Creative Commons unter https://wiki.creativecommons.org/Marking_your_work_with_a_CC_license. | <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights> <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/3. | neu | ggf. in Bereich Metadaten verschieben to do Unbekannter Benutzer (voigtm): 2. Satz reformulieren! | ||||||
E | Soweit möglich werden Lizenz URIs in den Metadaten verwendet.
| neu | unbedingt Initiative von DPLA, Europeana & CC zu rights statements beobachten: http://lj.libraryjournal.com/2015/06/digital-content/dpla-europeana-creative-commons-collaborate-on-international-rights-statements/ | ||||||||||||
E | Soweit möglich werden die Inhaber der Nutzungsrechte der Digitalisate in den Metadaten ausgewiesen.
| neu | ggf. in Bereich Metadaten verschieben namentlich? Kontaktdaten? | ||||||||||||
0/de/</dc:rights> | |||||||||||||||
13 | M | Für standardisierte Lizenzen werden URIs in den Metadatensätzen angegeben. |
| <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights> <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/</dc:rights> | |||||||||||
14 | E | Für sonstige Rechtekennzeichnungen werden die Lizenzhinweise der DDB genutzt. |
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17 | E | Soweit möglich werden Angaben zur Lizenzdauer bzw. Ablauf der Schutzfrist in den Metadaten ausgewiesen.
| E | Soweit Metadaten zu einem | Digitalisatdigitalen Objekt Schöpfungshöhe erreichen, werden diese unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt. |
| Eine
| Die
| empfehlen
| /41)
| |||||
18 | E | Die Rechtesituation der digitalen Objekte wird im Webfrontend (sofern vorhanden) menschenlesbar gekennzeichnet. | E | Metadaten zur Rechtesituation der Digitalisate im Webfrontend sind zum einen menschenlesbar und zum maschinenlesbar
| und es wird jeweils verlinkt auf Seiten, die näher darüber informieren, was dies für Nutzungen bedeutet
| ||||||||||
19 | E | Die Rechtesituation der digitalen Objekte wird im Webfrontend (sofern vorhanden) maschinenlesbar gekennzeichnet. |
| wenn möglich
| <meta
| http><img |
| http
| .0 International License</a>.
Notizen aus Diskussion am 11.12.2014
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- Metadaten unter CC0 nur als Empfehlung? CC0 nur für Teile der Metadaten?
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