Verwandte Schutzrechte - Schutz des Datenbankherstellers 1.0 Deutschland Auszug einschließen |
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| Vorlage - Überschrift Gesetzliche Grundlage |
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| Vorlage - Überschrift Gesetzliche Grundlage |
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Das Objekt unterliegt dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) - Teil 2. Verwandte Schutzrechte - Abschnitt 6. Schutz des Datenbankherstellers - § 87b Rechte des Sendeunternehmens. Ausführliche Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87b.html (YYYY-MM-DD) Auszug einschließen |
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| Vorlage - Überschrift Schutzdauer |
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| Vorlage - Überschrift Schutzdauer |
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nopanel | true |
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Die Rechte des Datenbankherstellers erlöschen fünfzehn Jahre nach der Veröffentlichung der Datenbank, jedoch bereits fünfzehn Jahre nach der Herstellung, wenn die Datenbank innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. Ausführliche Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87d.html (YYYY-MM-DD) Auszug einschließen |
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| Vorlage - Überschrift Hinweise |
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| Vorlage - Überschrift Hinweise |
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nopanel | true |
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Auszug einschließen |
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| Vorlage - Text Hinweise (Verwandte Schutzrechte) |
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| Vorlage - Text Hinweise (Verwandte Schutzrechte) |
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nopanel | true |
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Auszug einschließen |
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| Vorlage - Überschrift Kurzform und URI dieses Rechtehinweises |
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| Vorlage - Überschrift Kurzform und URI dieses Rechtehinweises |
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nopanel | true |
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