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Beschreibung Arbeitspaket
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In diesem Arbeitspaket werden Lösungsmöglichkeiten untersucht, um Rechteinformationen und Informationen zu Beschränkungen menschenlesbar in den Metadaten der Objekte zu erfassen und anzuzeigen. Unter anderem werden Rechtehinweise für bisher unberücksichtigte rechtliche Grundlagen und Empfehlungen für die Erstellung lokaler Nutzungshinweise erstellt, die in Katalogen oder Präsentationssystemen angezeigt werden können. Für einige Rechteinformationen sind standardisierte Rechte- oder Lizenzhinweise verfügbar, wie zum Beispiel die Creative Commons Lizenzen, die Rights Statements oder die Datenlizenz Deutschland. Diese Rechtehinweise sind menschenlesbar, weil aus der Benennung Informationen zum Rechtestatus oder der Nachnutzbarkeit abgeleitet werden können und weitere ausführliche Erläuterungen über eine URI erreichbar sind. Zur Beschreibung des Zugangsstatus steht das COAR-Vokabular in einer ähnlichen menschenlesbaren Struktur zur Verfügung. Die Struktur dieser standardisierten Rechteinformationen eignet sich für eine systemübergreifende Anwendung, da diese bereits sowohl in Verbundkatalogen wie dem K10plus, in lokalen Katalogen, in digitalen Sammlungen als auch in Open Access Repositorien angewendet und ausgetauscht werden. Aus diesem Grund wird diese Struktur im Rahmen dieses Projekts auch für weitere Rechteinformationen angewendet. Für das Persönlichkeitsrecht oder verwandte Schutzrechte sowie für den Text- and Data-Mining-Nutzungsvorbehalt beziehungsweise differenzierte Text- and Data-Mining-Rechtsvorbehalte sind allerdings keine vergleichbar standardisierten Rechtehinweise verfügbar. Zudem bestehen für einrichtungsspezifische Beschränkungen oder Nutzungsinformationen nur Ansätze für standardisierte Nutzungshinweise. Das eingangs genannte Beispiel “Eingeschränkter Zugang - Arbeitsplätze Mediathek - Persönlichkeitsrecht 1.0” der SLUB enthält sowohl Informationen über die Nutzung (Eingeschränkter Zugang - Arbeitsplätze Mediathek) als auch Informationen über die rechtliche Grundlage (Persönlichkeitsrecht) des Objekts. Diese Informationen sollen in getrennten Hinweisen erfasst und insbesondere für “Persönlichkeitsrecht” ein Rechtehinweis erstellt werden, entsprechend “Urheberrechtsschutz” aus dem Rights Statements-Vokabular. Wegen fehlender Richtlinien oder Empfehlungen wurde auf die Erstellung eines SLUB-spezifischen Rechtehinweises für "Persönlichkeitsrecht" verzichtet. Es werden in Abstimmung mit anderen Projekten der Pilotphase fehlende Rechtehinweise für die jeweiligen rechtlichen Grundlagen erstellt und entschieden, ob diese Hinweise von den jeweiligen Einrichtungen mit entsprechenden individuellen Kontaktinformationen bereitgestellt werden, oder entsprechend der Rights Statements zentral angeboten werden. Im letzteren Fall wird eine Einrichtung bestimmt, die diese Aufgabe übernimmt. Hinsichtlich der Formulierung der Hinweise werden die Ergebnisse aus den Arbeitsfeldern 1 und 4 sowie den anderen Projekten des Arbeitsfeldes 2 berücksichtigt. Grundlage dieses Arbeitspakets bilden die Entwürfe der DINI AG KIM Lizenzen Gruppe „Untersuchung - Erweiterung Rechtehinweise“ und “Untersuchung - Anwendung von lokalen Nutzungshinweisen”. Weitere Diskussionen und Ergebnisse werden dort dokumentiert und veröffentlicht. |
Relevante Seiten aus dem Bereich der Lizenzen Gruppe
- Untersuchung - Anwendung von lokalen Nutzungshinweisen
- Untersuchung - Erweiterung Rechtehinweise
- Untersuchung - Anwendung von lokalen NutzungshinweisenRechte und Schutzfristen
Gliederung des Arbeitspakets
AP 2.X Ermittlung relevanter rechtlicher Grundlagen ohne Rechtehinweis
- Ermittlung und 1 Bestimmung der notwendigen rechtlichen Grundlagen, für die ein Rechtehinweis erstellt werden muss - in Abstimmung mit anderen Projekten der Pilotphase
- Vorschläge
- Persönlichkeitsrecht
- § 72 Lichtbilder (Schutz der Lichtbilder)
- § 85 Verwertungsrechte
- (Schutz des Tonträgerherstellers)
§ 87 Sendeunternehmen (Schutz des Sendeunternehmens)
§ 87a Rechte des Datenbankherstellers - § 87d Dauer der Rechte (Schutz des Datenbankherstellers)
- § 94 Schutz des Filmherstellers
§ 72 Lichtbilder- Text- und Datamining
- ...
- Vergleiche
AP 2.X Erstellung von Entwürfen
- Formulierung der Texte und Diskussion der Rechtehinweise
- Vorschläge
- § 85 Verwertungsrechte
- § 72 Lichtbilder
AP 2.X Diskussion der Erfassung mehrerer Rechtehinweise
- Wenn mehrere Rechtehinweise erfasst werden können, um zum Beispiel Rechteverhältnisse auf Werkebene (Urheberrechtsschutz) und Manifestationsebene (Verwertungsrechte, Leistungsschutzrechte, ...) zu beschreiben, muss bestimmt werden, in welcher Form diese erfasst werden
- Vergleiche:
AP 2.X Diskussion der Bereitstellungsformen
- Ermittlung und Diskussion der Bereitstellungsformen / Grad der Standardisierung
- Vorschläge
- Allgemeiner, abgestimmter und zentral bereitgestellter Rechtehinweis entsprechend Rights Statements oder Datenlizenz Deutschland
- allgemeingültiger URI, Code und Benennung
- Lokal formulierter und bereitgestellter Nutzungshinweise,
- Folgende Eigenschaften unterscheiden sich in den Einrichtungen
- Formulierung
- Kontaktinformationen
- Weiterführende Informationen
- URI
- Vergleiche: Untersuchung - Anwendung von lokalen Nutzungshinweisen
- Folgende Eigenschaften unterscheiden sich in den Einrichtungen
- Gemischte Form
- Abgestimmte Formulierung des Textes, der einrichtungsübergreifend angewendet werden kann
- Bereitstellung unter lokaler URI und Anreicherung mit weiteren Informationen
- ...
- Allgemeiner, abgestimmter und zentral bereitgestellter Rechtehinweis entsprechend Rights Statements oder Datenlizenz Deutschland
AP 2.X Bestimmung der Bereitstellungsformen
- ...
AP 2.X Bereitstellung der Rechtehinweise
- Abhängig von der Bereitstellungsform
AP 2.X Vermittlung/Bewerbung der Rechtehinweise
- Abhängig von der Bereitstellungsform
- Benennung, Code, URI, persistente Website
- rein textuelle Beschreibung
- …
- AP 2.2 Formulierung der Rechtehinweise
- AP 2.3 Bestimmung der Einrichtung, die die Rechtehinweise persistent verwalten wird
- AP 2.4 Persistente Bereitstellung der Rechtehinweise
- AP 2.5 Vermittlung/Bewerbung der Rechtehinweise