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Bevor die Anwendung der Rechteinformationen im Bereich der Digitalisierung an der SLUB Dresden beschrieben werden, wird der Unterschied zwischen den in diesem Zusammenhang als "menschenlesbaren" und "maschinenlesbaren" bezeichneten Rechteinformationen erläutert. Dieser Vorschlag zur Bezeichnung und Einteilung der Rechteinformationen soll dazu anregen, Rechteinformationen genauer zu definieren, zu klassifizieren und zu beschreiben, um Missverständnisse in Gesprächen zu vermeiden, beziehungsweise um Gespräche und Diskussionen rasch zum Kern zu führen. Die Bezeichnung "maschinenlesbar" wurden unter anderem von der Bezeichnung der Library Rights Machine-readable Language - LibRML und weiteren Definitionen, Beschreibungen oder Anwendungfällen beeinflusst, wie zum Beispiel:
Rights Expression Languages are machine-readable languages used to convey the rights and restrictions associated with a particular asset. They codify the permissible actions (under certain duties and constraints) for an asset when it’s made available by one party to another.
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- https://iptc.org/standards/rightsml/
- https://www.dwds.de/wb/maschinenlesbar
- https://de.wikipedia.org/wiki/Maschinenlesbarkeit
Die Einteilung der Rechteinformationen soll auch verdeutlichen, dass Rechteinformationen für unterschiedliche Anwendungsfälle erstellt werden und dementsprechend unterschiedliche Informationen enthalten sowie zu einem unterschiedlichen Grad technische Funktionen unterstützen oder ermöglichen. Es wird anschließend gezeigt, in welchen Anwendungsfällen die jeweiligen Rechteinformationen benötigt (oder nicht benötigt) werden und dass Rechteinformationen systemübergreifend voneinander abgeleitet werden können, wenn entsprechende Konkordanzen erstellt werden.
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