Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Die Erstellung von allgemeinen Standards ist kompliziert und zeitaufwändig. Daher sollte darüber diskutiert werden, ob für bestimmte Rechte und Schutzfristen eine Interim-Lösung oder "Beta-Version" möglich ist, die zwischen mehreren Einrichtungen abgestimmt wird, um zumindest vielfältige rein lokale Lösungen zu vermeiden.

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  • Die Abstimmung und Diskussion bezüglich Inhalt und Struktur der Rechtehinweise führt wahrscheinlich zu einem besseren und breiter anwendbaren Ergebnis als rein vielfältige lokale Lösungen
  • Die Zeit bis zur Anwendung der Rechtehinweise wird deutlich verkürzt, als wenn bestehende Standards wie die Rights Statements angepasst würden.
  • Die "Beta-Versionen" können in praktischen Anwendungen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden

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  • Anpassungen müssen gegebenenfalls nachträglich an allen Objekten durchgeführt werden, die den Rechtehinweis enthalten - zum Beispiel, wenn sich ein anderer Standard durchsetzt
  • Unter Umständen entstehen konkurrierende Entwürfe

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Schutz des Tonträgerherstellers

Allgemeine Informationen

Rechtehinweis - Entwurf

Info
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Verwertungsrecht - Tonträgerhersteller 1.0 Deutschland (?? VR-TH 1.0 DE)

Das Objekt unterliegt dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) - § 85 Verwertungsrechte

Das Recht erlischt 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 70 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen (§ 85 Abs. 3 UrhG). 

Hinweise: 

  • Auch gemeinfreie Werke können durch Leistungsschutzrechte geschützt sein. 
  • Es wird empfohlen, zusätzlich zu dem Rechtehinweis das Erscheinungsdatum oder Herstellungsdatum explizit anzugeben, um das Ablaufen des Verwertungsrechts maschinell ableiten zu können. 
  • Möglicherweise finden Sie zusätzliche Informationen zum Urheberrechtsschutz des Objekts auf der Website der Institution, die das Objekt verfügbar gemacht hat.
  • Soweit nicht ausdrücklich an anderer Stelle ausgewiesen, gibt die Institution, die das Objekt zugänglich gemacht hat, keine Zusicherungen in Bezug auf dieses und übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit des gewählten Rechtehinweises. Sie sind für die eigene Nutzung selbst verantwortlich.

URI dieses Rechtehinweises:

http://rechtehinweise.xyz/VR-TH/1.0/de


Schutz des Lichtbildners

Allgemeine Informationen

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Schutz des Filmherstellers

Allgemeine Informationen

Rechtehinweis - Entwurf

Info

Verwertungsrecht - Lichtbildner 1.0 Deutschland (?? VR-FH 1.0 DE)

Das Objekt unterliegt dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) - § 94 Schutz des Filmherstellers. 

Das Recht erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers oder, wenn seine erste erlaubte Benutzung zur öffentlichen Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn der Bildträger oder Bild- und Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist.

Hinweise: 

  • Auch gemeinfreie Werke können durch Leistungsschutzrechte geschützt sein. 
  • Es wird empfohlen, zusätzlich zu dem Rechtehinweis das Erscheinungsdatum oder Herstellungsdatum explizit anzugeben, um das Ablaufen des Verwertungsrechts maschinell ableiten zu können. 
  • Möglicherweise finden Sie zusätzliche Informationen zum Urheberrechtsschutz des Objekts auf der Website der Institution, die das Objekt verfügbar gemacht hat.
  • Soweit nicht ausdrücklich an anderer Stelle ausgewiesen, gibt die Institution, die das Objekt zugänglich gemacht hat, keine Zusicherungen in Bezug auf dieses und übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit des gewählten Rechtehinweises. Sie sind für die eigene Nutzung selbst verantwortlich.

URI dieses Rechtehinweises:

http://rechtehinweise.xyz/VR-FH/1.0/de


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