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Tipp |
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Die Lizenzen Gruppe der DINI-AG KIM empfiehlt die Beschreibung von digitalen Objekten, für die institutionsspezifische Nutzungshinweise gelten, mit dem Element Lokaler Nutzungshinweis und der zusätzlichen Angabe von Access Status und Rechtehinweis. |
Lokaler Nutzungshinweis
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Auch wenn spezifische Nutzungshinweise gelten, können die beschriebenen digitalen Objekte frei zugänglich sein. Dies sollte immer mit dem Access Status "Open Access" von COAR gekennzeichnet werden. Sind die digitalen Objekte nicht frei zugänglich, sollte ein passender Access Status gewählt werden. Beachten Sie dazu die Empfehlung der Lizenzen Gruppe unter [EntwurfArchiv] Access Status (Empfehlung 3.0).
Rechtehinweis/Lizenz
Nutzungshinweise werden in Regel formuliert und digitalen Objekten zugewiesen, wenn keine standardisierte Lizenz, wie zum Beispiel eine der Creative Commons-Lizenzen, zugewiesen werden darf. Die Lizenzen Gruppe empfiehlt die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0", wenn aus urheberrechtlichen Gründen keine standardisierte Lizenz vergeben werden darf. Wenn dies nicht zutrifft, kann auch ein anderer passender Rechtehinweis unter https://rightsstatements.org/page/1.0/?language=de vergeben werden. Beachten Sie dazu die Empfehlung der Lizenzen Gruppe unter [Entwurf] Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0).
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