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Auszug

Rechteinhabende sind Personen oder Körperschaften, die über die notwendigen Rechte verfügen, um das betreffende digitale Objekt online zu veröffentlichen und/oder die Zustimmung zur weiteren Nutzung des digitalen Objekts erteilen können. In der Regel sind dies der Urheber oder die Urhebende Urheberin des digitalen Objekts, außer die betreffenden Rechte wurden an andere Personen oder Körperschaften übertragen. Es ist auch möglich, dass der Urheber oder die Urhebende Urheberin nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte einer Online-Veröffentlichung verfügen, zum Beispiel wenn Bilder oder Texte anderer Urheber oder Urheberinnen enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhabende eines digitalen Objekts möglich.

Rechteinhabende müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzende die digitalen Objekte nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung der Rechteinhabende des Rechteinhabenden ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung der Rechteinhabendedes Rechteinhabenden. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie die Rechteinhabende nach dieser Definition in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.

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Tipp

Die Arbeitsgruppe empfiehlt zur Beschreibung der Rechteinhabende die Verwendung normierten Daten aus vertrauenswürdigen und nachhaltigen Quellen wie zum Beispiel die Gemeinsame Normdatei (GND) oder die Open Researcher and Contributor ID (ORCID). Ist eine normierte Benennung nicht möglich, kann auch eine reine textliche Benennung der Rechteinhabende erfasst werden.

Metadatenstandards

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