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Info | ||||||||
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Siehe [Entwurf] Rechteinhaber (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen. |
Empfehlung
Tipp |
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Für ESE kann keine Empfehlung zur Beschreibung des Rechteinhabers gegeben werden. |
Beispiele
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die Angabe des Rechteinhabers empfehlen wir die Verwendung des folgenden Elementes: |
dc:rights
Das Element <dc:rights>
(http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) wird verwendet, um den Namen des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin anzugeben.
Beispiele
Codeblock | ||
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<dc:rights>Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz</dc:rights> |
Praxishinweis: Vergriffene Werke
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Info | ||||||||
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Siehe [Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen. |
Empfehlung
Tipp |
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Wir empfehlen Vergriffene Werke folgendermaßen in den ESE-Daten zu kennzeichnen: |
Rechtehinweis: Urheberrechtsschutz 1.0
Für
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digitale Repräsentationen von Vergriffenen Werken empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweises "Urheberrechtsschutz 1.0" von rightsstatements.org. Im Element <europeana:rights>
(http://www.europeana.eu/schemas/ese/rights) soll der URI http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/ angegeben werden.
Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
Die Zusätzlich empfiehlt die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das DCMES-Element <rights>
einzutragen.
Rechtehinweis
Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements Element <dc:rights>
(http://rightsstatementspurl.org/vocabdc/InCelements/1.01/rights) einzutragen.
Beispiele
Codeblock | ||
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<europeana:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</europeana:rights> <dc:rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)</dc:rights> |
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