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Schlüssel

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Info

Auszug einschließen
[Entwurf] Rechteinhaber (Empfehlung 3.0)
[Entwurf] Rechteinhaber (Empfehlung 3.0)
nopaneltrue

Siehe [Entwurf] Rechteinhaber (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Tipp

Für ESE kann keine Empfehlung zur Beschreibung des Rechteinhabers gegeben werden.

Beispiele

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die Angabe des Rechteinhabers empfehlen wir die Verwendung des folgenden Elementes:

dc:rights

Das Element <dc:rights> (http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) wird verwendet, um den Namen des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin anzugeben.

Beispiele

Codeblock
languagexml
<dc:rights>Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz</dc:rights>


Praxishinweis: Vergriffene Werke

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Info

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Vergriffene Werke (Empfehlung 2.0)
Vergriffene Werke (Empfehlung 2.0)
nopaneltrue

Siehe [Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Tipp

Wir empfehlen Vergriffene Werke folgendermaßen in den ESE-Daten zu kennzeichnen:

Rechtehinweis: Urheberrechtsschutz 1.0

Für

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digitale Repräsentationen von Vergriffenen Werken empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweises "Urheberrechtsschutz 1.0" von rightsstatements.org. Im Element <europeana:rights> (http://www.europeana.eu/schemas/ese/rights) soll der URI http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/ angegeben werden.

Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Die Zusätzlich empfiehlt die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das DCMES-Element <rights> einzutragen.

Rechtehinweis

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements Element <dc:rights> (http://rightsstatementspurl.org/vocabdc/InCelements/1.01/rights) einzutragen.

Beispiele

Codeblock
languagexml
<europeana:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</europeana:rights>
<dc:rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)</dc:rights>

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