Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Info
iconfalse
titleInhalt

Inhalt

 

Einleitung

Generell sollen Rechteinformationen in METS/rightsMD gespeichert werden. Da dies in vielen Systemen technisch nicht umsetzbar ist, soll die einheitliche Speicherung der Rechteinformationen auch in MODS ermöglicht werden. Das Ziel besteht darin, mehrere 04 Informationselemente in MODS zu speichern.

Elemente

Access-Status

Vergleiche: MODS (Empfehlung 1.0)

Rechtehinweis/Lizenz

Vergleiche: MODS (Empfehlung 1.0)

 

Vergriffene Werke

Definition

Info

Auszug einschließen
[Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0)
[Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0)
nopaneltrue

Siehe [Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Tipp

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MODS:

Rechtehinweis

Als Rechtehinweis empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Rights Statements "Urheberschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).

Access Status

Für Vergriffene Werk empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).

Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das MODS-Element <mods:accessCondition type="out of print work"> einzutragen.

Beispiel

Die Beispiele zeigen die Umsetzung der Empfehlungen in MODS:

Codeblock
languagexml
<mods:accessCondition type="restriction on access" xlink:href="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2" displayLabel="Access Status">
	open access
</mods:accessCondition>
<mods:accessCondition type="use and reproduction" xlink:href="http://rightsstatements.org/page/InC/1.0/">
	Urheberrechtsschutz
</mods:accessCondition>
<mods:accessCondition type="out of print work">
	Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
</mods:accessCondition>

Rechteinhaber

Definition

Auszug einschließen
[Entwurf] Rechteinhaber
[Entwurf] Rechteinhaber
nopaneltrue

Empfehlung

Tipp

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MODS:

<roleTerm>

In dem MODS-Element <roleTerm> wird für den Rechteinhaber der MARC Relator Term Copyright holder (cph) eingetragen:

...

https://www.loc.gov/marc/relators/relaterm.html

Beispiele

Codeblock
languagexml
titleRechteinhaber - Copyright Holder
<name type="corporate" authority="gnd" valueURI="http://d-nb.info/gnd/5165770-3">
	<namePart>SLUB Dresden</namePart>
	<role>
		<roleTerm type="code" authority="marcrelator">cph</roleTerm>
	</role>
</name>

...