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540 ##$aKein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen$uhttp://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/ |
Spezifische Rechteinformationen
Vergriffene Werke
Allgemeines
Für Vergriffene Werke existiert keine standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Rechteinformationen beschrieben.
Rechtehinweis
Als Rechtehinweis empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Rights Statements Urheberschutz (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/), denn die Nachnutzung/Vervielfältigung Vergriffener Werke durch die Nutzer digitaler Sammlungen folgt den gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht.
Access Status
Für Vergriffene Werk empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Access Status Open Access von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2). Die Definition von Open Access umfasst in diesem Fall nur die Bereitstellung und nicht die weitere Verwendung der digitalen Dokumente und entspricht somit den Anforderungen der Vergriffenen Werke (https://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/lizenzierungsserviceVwFaq.html#doc208544bodyText54).
Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
Wenn Vergriffene Werke öffentlich bereit gestellt werden, muss der Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" (https://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/lizenzierungsserviceVwFaq.html#doc208544bodyText55) angegeben werden. Für diesen Vermerk kann im Prinzip ein beliebiges MARC-Feld verwendet werden. Wenn es ermöglicht werden soll, dass der Inhalt von anderen Systemen ausgewertet wird, muss ein bestimmtes Element genutzt werden. Die Lizenzen Gruppe empfiehlt dazu das MARC-Feld <542 $n>
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Beispiel
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506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ##$aUrheberrechtsschutz$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
542 ##$nWahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG) |