Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

  • Rechtekennzeichnung: Lizenzhinweise DDB vs. Europeana -> welche wollen wir empfehlen?
  • Kontaktdaten zu NR-Inhaber in Metadaten -> sinnvoll? (Gegenargumente: 1. Änderung der Rechteinhaber, 2. Änderung der Kontaktdaten, 3. falsche Angaben schlimmer als keine?)
  • Angaben zu Ablauf von Schutzfristen -> sinnvoll? (Gegenargumente: 1. Änderung gesetzlicher Schutzfristen nicht ausgeschlossen, 2. bereits jetzt internationale Unterschiede von Schutzfristen, 3. technische Umsetzung unklar)
  • Lizenz URIs: URIs aus LZA-Sicht allein nicht ausreichend – aus LZA-Sicht konkrete Lizenztexte o.Ä. in Metadaten kodieren -> machbar? kann das Aufgabe von Dig. S. sein? (oder eher Aufgabe von LZA-Systemen/Dienstleistern)
  • Lizenz-Infos in Datei einbetten?: aus LZA-Sicht kann, wichtiger sind Angaben in Metadaten -> Kriterium streichen?
Beschreibungstext

...

.

(Frage) namentlich? Kontaktdaten?

(Warnung) Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS)...

(Frage) sinnvoll?

(Warnung) Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) Metadaten zur sind Metadaten zur sind wenn möglich http><img althttp Commons
Nr.M/EKriteriumQuelle/HerkunftKommentare/ErklärungenBsp. DCBsp. METS/MODS
Allgemein
 M

Der Betreiber stellt online eine natürlich-sprachliche Beschreibung der Nutzungsbedingungen für den Dienst bereit. Diese Beschreibung liegt in der Amtssprache des Landes vor, in dem der Dienst seinen Hauptsitz hat.

entspricht M4.2 aus DINI-Z 2013

Die amtssprachliche(n) Fassung(en) bildet/n die Vertragsgrundlage; der Wortlaut ist rechtlich verbindlich. Zusätzlich können anderssprachige Versionen angeboten werden.

  
 E

Der Betreiber stellt die Nutzungsbedingungen für den Dienst in einer englischsprachigen Fassung online bereit.

entspricht E.4-1 aus DINI-Z 2013

Sofern Englisch nicht Amtssprache ist, dient die englische Fassung zur Orientierung; die in der Amtssprache verfasste Version bildet die Vertragsgrundlage.

  
 EDer Betreiber lizensiert die Metadaten seines Dienstes unter CC0.identisch mit E.4-6 aus DINI-Z 2013 
  • Fall 2: Metadaten für bestimmte Objekte unter CC0 -> Angabe Metadatenlizenz in set-Beschreibung
    • Bsp. ...
 
 MAuf dem Webangebot ist ein Impressum veröffentlicht, das den gesetzlichen Vorhaben genügt.identisch mit M4.10 aus DINI-Z 2013In Deutschland sind dies u.a. die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der Landesgesetze.  
 E

Der Betreiber prüft die Rechte an den zu digitalisierenden Werken sorgfältig vor Beginn der Digitalisierung.

 

Gleiches empfehlen die DFG-Praxisregeln "Digitalisierung" (vgl. S. 40). Wertvolle Hinweise, was bei einer solchen Prüfung zu beachten ist, liefern Weitzmann, Klimpel (2014): Handreichung: Rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen, DOI: 10.12752/2.0.002.1 sowie Kreutzer (2011): Digitalisierung gemeinfreier Werke durch Bibliotheken, http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/veroeffentlichungen/Digitalisierungsleitfaden.pdf

  
 E

Sofern geschützte Werke digitalisiert werden, holt der Betreiber die notwendigen Rechte von dem Rechteinhaber ein und verhandelt darüber, ob die Digitalisate unter einer Open Access-kompatiblen Lizenz zugänglich gemacht werden können.

entspricht E.4-2 aus DINI-Z 2013Open Access-kompatibel (im Sinne der Berliner Erklärung) sind die Varianten CC BY und CC BY-SA. Empfohlen wird die Verwendung von CC BY, da diese Lizenz die wenigsten Einschränkungen zur Nachnutzung von Werken vorgibt.  
 MWerke, für die der urheberrechtliche Schutz erloschen ist, werden als gemeinfreie Werke gekennzeichnet. 

Empfohlen wird die Verwendung des Public Domain Mark von Creative Commons. Prinzipiell ist davon auszugehen, dass keine Leistungsschutzrechte entstehen im Rahmen der Massendigitalisierung. Eine Nutzung von CC0 ist zur Kennzeichnung von Digitalisaten gemeinfreier Werke nicht geeignet, denn mit CC0 signalisiert ein Rechteinhaber, dass er/sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet. Für gemeinfreie Werke hingegen ist der gesetzliche Schutz abgelaufen. Für eine nähere Erläuterung der Unterschiede zwischen dem CC-PDM und CC0 vgl.http://creativecommons.org/publicdomain/.

<dc:rights>https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</dc:rights>


  • Bsp. auch für nicht-PD / nicht-CC-L


<mets:rightsMD ID="RMD1">

<mets:mdRef LOCTYPE="URL" MDTYPE="OTHER" LABEL="Creative Commons Public Domain Mark 1.0" xlink:href="https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/">

</mets:rightsMD>

Objektebene

       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
MDer Betreiber dokumentiert die Rechtesituation der digitalen Objekte in den Metadatensätzen.entspricht M4.11 aus DINI-Z 2013

Für jedes digitale Objekt, welches nach Erlangen des Zertifikats veröffentlicht wird, wird gespeichert, zu welchen Bedingungen es genutzt werden kann. Die Rechte- bzw. Lizenzsituation ist für Endnutzer/-innen sowohl im Webfrontend (d.h. in der menschenlesbaren graphischen Oberfläche) als auch über die OAI-Schnittstelle ersichtlich.

<dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights>

<dc:rights>https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</dc:rights>

<dc:rights>http://www.europeana.eu/rights/rr-f/</dc:rights>

  • METSRights (Empf. AH)
  EDer Betreiber dokumentiert die Rechtesituation der Metadaten zu einem digitalen Objekt in den Metadatensätzen. 

Für jedes digitale Objekt wird gespeichert, zu welchen Bedingungen die es beschreibenden Metadaten genutzt werden können. Die Rechte- bzw. Lizenzsituation ist für Endnutzer/-innen sowohl im Webfrontend (d.h. in der menschenlesbaren graphischen Oberfläche) als auch über die OAI-Schnittstelle ersichtlich.

 (Frage) <dc:rights>https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/</dc:rights> 
  Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation in den Dateimetadaten der öffentlich zugänglich gemachten digitalen Objekte. 

Für jedes digitale Objekt, welche nach Erlangen des Zertifikats veröffentlicht wird, wird die Rechtesituation in den Dateimetadaten gespeichert. Dies bezieht sich auf alle Dateien, die frei zugänglich gemacht werden, also ggf. auch für die Masterdateien. Geeignet hierfür ist die Verwendung von XMP. Die Dateimetaten sollten den Status des Urheberrechtsschutz und ggf. der Lizenz URI und ggf. Angaben zum Rechteinhaber beinhalten.

  
 ESofern CC-Lizenzen für die Kennzeichnung der Lizenzsituation verwendet werden, werden die Vorgaben und Empfehlungen zur Verwendung von Creative Commons befolgt. Sofern andere Lizenzmodelle zur Anwendung kommen, sind analog sind die Vorgaben und Empfehlungen für das jeweilige Lizenzmodell zu befolgen. 

Dies bezieht sich bspw. auf die korrekte Angabe von (portierten) Versionen sowie die Verwendung von maschinenlesbaren Lizenzinformationen. Hinweise finden sich im Wiki von Creative Commons unter https://wiki.creativecommons.org/Marking_your_work_with_a_CC_license.

neu(Warnung) Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS)

<dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights>

OR

<dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/</dc:rights>

 
 MFür standardisierte Lizenzen werden URIs in den Metadatensätzen angegeben. 

<dc:rights>https

.Stark empfohlen wird die Verwendung der von Europeana vorgegebenen Elementen zur Rechtekennzeichnung, vgl.http

://

pro.europeana.eu/page/available-rights-statements.
neu

(Warnung) unbedingt Initiative von DPLA, Europeana & CC zu rights statements beobachten:http://lj.libraryjournal.com/2015/06/digital-content/dpla-europeana-creative-commons-collaborate-on-international-rights-statements/

(Warnung) Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS)

creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights>

<dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/</dc:rights>

 s.o.
 EFür sonstige Rechtekennzeichnungen werden die Lizenzhinweise der DDB genutzt. 
  • Sofern keine standardisierten Lizenzen verwendet werden, wird der Rechtestatus mithilfe des normierten Vokabulars der DDB gekennzeichnet.
  • Beispiele für solche Lizenzhinweise sind "Rechte vorbehalten – Freier Zugang" oder "Verwaistes Werk".
 (Frage) URIs der DDB stabil? sollten wir verlangen, dass bspw. URLhttps://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/lizenzen/rv-fzangegegeben wird? 
 ESoweit möglich werden die Inhaber der Nutzungsrechte der digitalen Objekte und der KWO in den Metadatensätzen ausgewiesen. 
  • In den Metadaten werden die Rechteinhaber des digitalen Objekts benannt und es werden wenn möglich Kontaktinformationen angegeben. Diese Kennzeichnung soll die Kontaktaufnahme durch NutzerInnen erleichtern
neu
  • .
  • Für qualified DC: dc.rights.rightsHolder

example ...

example from http://library.brown.edu/metsrecords/1147733081265096.xml

<METS:rightsMD ID="RMD1">

<METS:mdWrap MDTYPE="OTHER" LABEL="RIGHTSMD">
<METS:xmlData>
<rights:RightsDeclarationMD RIGHTSCATEGORY="PUBLIC DOMAIN">
<rights:RightsDeclaration>
This object is available for public use. Individuals interested in reproducing this object in a publication, web site or for any commercial purpose must first receive written permission from the Brown University Library.
</rights:RightsDeclaration>
<rights:RightsHolder>
<rights:RightsHolderName>Brown University</rights:RightsHolderName>
<rights:RightsHolderContact>
<rights:RightsHolderContactDesignation>Anne S.K. Brown Military Collection</rights:RightsHolderContactDesignation>
<rights:RightsHolderContactAddress>Box A, Brown University, Providence, RI 02912</rights:RightsHolderContactAddress>
<rights:RightsHolderContactEmail>askb@brown.edu</rights:RightsHolderContactEmail>
</rights:RightsHolderContact>
</rights:RightsHolder>
</rights:RightsDeclarationMD>
</METS:xmlData>

 ESoweit möglich werden die Inhaber der Nutzungsrechte der KWO in den Metadatensätzen ausgewiesen.
  • In den Metadaten werden die Rechteinhaber des Kultur- und Wissensobjekts benannt und es werden wenn möglich Kontaktinformationen angegeben. Diese Kennzeichnung soll die Kontaktaufnahme durch NutzerInnen erleichtern.
 

(Warnung) Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS)

 

:RightsHolderContactEmail>askb@brown.edu</rights:RightsHolderContactEmail>
</rights:RightsHolderContact>
</rights:RightsHolder>
</rights:RightsDeclarationMD>
</METS:xmlData>

 ESoweit möglich werden Angaben zur Lizenzdauer bzw. Ablauf der Schutzfrist in den Metadatensätzen ausgewiesen. Sofern bekannt wird in den Metadaten ausgewiesen, ab wann ein Objekt gemeinfrei wird.
  • Für qualified DC: dc.rights & dc.date.copyrighteddc.date.copyrighted (Frage)

example...

example

 ESoweit Metadaten zu einem digitalen Objekt Schöpfungshöhe erreichen, werden diese unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt. 
  • Deskriptive Metadaten sind i.d.R. nicht schutzfähig. Detaillierte Beschreibungen von Objekten (insbesondere im Archiv- und Museumsbereich) können jedoch Schöpfungshöhe erreichen. Um den Austausch der Metadaten und somit die Nutzbarkeit des Digitalisats zu fördern, sollten auch diese Objektbeschreibungen unter einer freien und Open-Access-konformen Lizenz zur Verfügung stehen.
  • Eine CC0-Lizenzierung der Metadaten ist Voraussetzung für die Datenlieferung an die Europeana (vgl. Article 3 "Use of Metadata" des Europeana Data Exchange Agreement). Die DFG-Praxisregeln empfehlen für schutzfähige Objektbeschreibung die Vergabe einer CC BY-SA-Lizenz (vgl. 5.1, S. 40/41).
 (Warnung) Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) 
 EDie Rechtesituation der digitalen Objekte wird im Webfrontend (sofern vorhanden) menschenlesbar gekennzeichnet. 
  • Sofern der Dienst kein eigenes Webfrontend hat, entfällt dies.
  • Für menschliche NutzerInnen ist in der Landing Page eines jeden Digitalisats ein Hinweis zu der Rechtesituation (bspw. "Urheberrechtlich geschützt", "Gemeinfrei" oder "Lizenz xzy") enthalten und es wird jeweils verlinkt auf Seiten, die näher darüber informieren, was dies für Nutzungen bedeutet.
  
  EDie Rechtesituation der digitalen Objekte wird im Webfrontend (sofern vorhanden) maschinenlesbar gekennzeichnet. 
  • Sofern der Dienst kein eigenes Webfrontend hat, entfällt dies.
  • Für maschinelle Nutzer werden Angaben zur Rechtesituation im HTML-Quelltext zur Verfügung gestellt. Dies umfasst zum einen die Meta-Elemente im HTML-Header (Bsp. 1) und zum anderen
  • Commons Attribution 4.0 International License</a>.