Versionen im Vergleich

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Formulierungsvorschlag Kriterien für Sammlungen

(Stand 26.03.2015)

TypKriteriumVergleich DINI-Zertifikat Open-Access-Repositorien und -Publikationsdienste 2013Bemerkungen
M

Auf dem Webangebot ist ein Impressum veröffentlicht, das den gesetzlichen Vorhaben genügt.

  • In Deutschland sind dies u.a. die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der Landesgesetze.
analog zu M.4-10 
M

Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation der Digitalisate in den Metadaten der veröffentlichten Datensätze.

  • Für jedes Digitalisat, welches nach Erlangen des Zertifikats veröffentlicht wird, wird gespeichert, zu welchen Bedingungen das digitale Objekt genutzt werden kann. Die Rechte- bzw. Lizenzsituation ist für Endnutzer/-innen sowohl im Webfrontend (d.h. in der menschenlesbaren graphischen Oberfläche) als auch über die OAI-Schnittstelle ersichtlich.
angelehnt an M.4-11

(Frage) wie in Metadaten unterschiedliche Lizenzbedingungen für 1) Digitalisat und 2) Metadatensatz abbilden?

M

Werke, für die der urheberrechtliche Schutz erloschen ist, werden als gemeinfreie Werke gekennzeichnet.

(Frage) zusätzliche Erläuterung:

Zum Unterschied zwischen dem Public Domain Mark und CC0 s. Hinweise von Creative Commons unter
  • Empfohlen wird die Verwendung des Public Domain Mark von Creative Commons. Prinzipiell ist davon auszugehen, dass keine Leistungsschutzrechte entstehen im Rahmen der Massendigitalisierung, so dass eine . Eine Nutzung von CC0 ist zur Kennzeichnung von Digitalisaten gemeinfreier Werke nicht geeignet, denn mit CC0 signalisiert ein Rechteinhaber, dass er/sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet. Für gemeinfreie Werke hingegen ist .
neuneu

 

M

Der Betreiber stellt online eine natürlich-sprachliche Beschreibung der Nutzungsbedingungen für den Dienst bereit. Diese Beschreibung liegt in der Amtssprache des Landes vor, in dem der Dienst seinen Hauptsitz hat.

  • Die amtssprachliche(n) Fassung(en) bildet/n die Vertragsgrundlage; der Wortlaut ist rechtlich verbindlich. Zusätzlich können anderssprachige Versionen angeboten werden.
angelehnt an M.4-2 
E

Der Betreiber lizensiert die Metadaten seines Dienstes unter CC0.

(Frage) zusätzliche Erläuterung:

  • Diese freie Lizenz ermöglicht den Austausch von Metadaten zwischen verschiedenen Diensten und Servicedienstleitern. Es ist die Voraussetzung für die Entwicklung von Mehrwertdiensten, welche die Attraktivität und Sichtbarkeit der Dienste weiter steigern.
analog zu E.4-6Auch empehlen
  • empfehlen dieses Vorgehen (vgl. S. 41).
analog zu E.4-6

 

E

Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation in den Metadaten der öffentlich zugänglich gemachten Dateien.

  • Für jede Datei, welche nach Erlangen des Zertifikats veröffentlicht wird, wird die Rechtesituation in den Dateimetadaten gespeichert. Dies bezieht sich auf alle Dateien, die frei zugänglich gemacht werden, also ggf. auch für die Masterdateien. Geeignet hierfür ist die Verwendung von XMP. Die Dateimetaten sollten den Status des Urheberrechtsschutz und ggf. der Lizenz URI und ggf. Angaben zum Rechteinhaber beinhalten.
neu

für alle Dateitypen möglich?

(JPEG2000 > xmp ; TIFF > exif, xmp ; wav > xmp)

(Frage) (batch) licensing tools? (Ziel: Integration der Lizenzinfos in xmp – gibt es bestehende Tools hierfür? kann sowas in Goobi et al nativ implementiert werden?)

 

E

Der Betreiber stellt die Nutzungsbedingungen für den Dienst in einer englischsprachigen Fassung online bereit.

  • Sofern Englisch nicht Amtssprache ist, dient die englische Fassung zur Orientierung; die in der Amtssprache verfasste Version bildet die Vertragsgrundlage.
angelehnt an E.4-1 
E

Der Betreiber prüft die Rechte an den zu digitalisierenden Werken sorgfältig vor Beginn der Digitalisierung.

neu 
E

Sofern geschützte Werke digitalisiert werden, holt der Betreiber die notwendigen Rechte von dem Rechteinhaber ein und verhandelt darüber, ob die Digitalisate unter einer Open Access-kompatiblen Lizenz zugänglich gemacht werden können.

  • Open Access-kompatibel (im Sinne der Berliner Erklärung) sind die Varianten CC BY und CC BY-SA. Empfohlen wird die Verwendung von CC BY, da diese Lizenz die wenigsten Einschränkungen zur Nachnutzung von Werken vorgibt.
angelehnt an E.4-2 
E

Sofern CC-Lizenzen für die Kennzeichnung der Lizenzsituation verwendet werden, werden die Vorgaben und Empfehlungen zur Verwendung von Creative Commons befolgt. Analog sind die Vorgaben der Ersteller zu befolgen, sofern andere Lizenzmodelle zur Anwendung kommen.

neu

ggf. in Bereich Metadaten verschieben

to do Unbekannter Benutzer (voigtm): 2. Satz reformulieren!

E

Soweit möglich werden Lizenz URIs in den Metadaten verwendet.

neuggf. in Bereich Metadaten verschieben(Warnung) unbedingt Initiative von DPLA, Europeana & CC zu rights statements beobachten: http://lj.libraryjournal.com/2015/06/digital-content/dpla-europeana-creative-commons-collaborate-on-international-rights-statements/
E

Soweit möglich werden die Inhaber der Nutzungsrechte der Digitalisate in den Metadaten ausgewiesen.

  • In den Metadaten wird der Rechteinhaber an dem digitalisierten Objekt benannt und es werden wenn möglich Kontaktinformationen angegeben. Diese Kennzeichnung soll die Kontaktaufnahme durch NutzerInnen erleichtern. ...
  • Für qualified DC: dc.rights.rightsHolder
  • Für METS/MODS: accessCondition & originInfo
neu

ggf. in Bereich Metadaten verschieben

(Frage) namentlich? Kontaktdaten?

E

Soweit möglich werden Angaben zur Lizenzdauer bzw. Ablauf der Schutzfrist in den Metadaten ausgewiesen.

 (Frage)
E

Soweit Metadaten zu einem Digitalisat Schöpfungshöhe erreichen, werden diese unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt.

  • Deskriptive Metadaten sind i.d.R. nicht schutzfähig. Detaillierte Beschreibungen von Objekten (insbesondere im Archiv- und Museumsbereich) können jedoch Schöpfungshöhe erreichen. Um den Austausch der Metadaten und somit die Nutzbarkeit des Digitalisats zu fördern, sollten auch diese Objektbeschreibungen unter einer freien und Open-Access-konformen Lizenz zur Verfügung stehen.
  • Eine CC0-Lizenzierung der Metadaten ist Voraussetzung für die Datenlieferung an die Europeana (vgl. Article 3 "Use of Metadata" des Europeana Data Exchange Agreement). Die DFG-Praxisregeln empfehlen für schutzfähige Objektbeschreibung die Vergabe einer CC BY-SA-Lizenz (vgl. S. 40/41).

 

  
E

Metadaten zur Rechtesituation der Digitalisate im Webfrontend sind zum einen menschenlesbar und zum maschinenlesbar.

  • Für menschliche NutzerInnen ist in der Landing Page eines jeden Digitalisats ein Hinweis zu der Rechtesituation (bspw. "Urheberrechtlich geschützt", "Gemeinfrei" oder "Lizenz xzy") enthalten und es wird jeweils verlinkt auf Seiten, die näher darüber informieren, was dies für Nutzungen bedeutet.
  • Für maschinelle Nutzer werden Angaben zur Rechtesituation im HTML-Quelltext zur Verfügung gestellt. Dies umfasst zum einen die Meta-Elemente im HTML-Header (Bsp. 1) und zum anderen wenn möglich die Verwendung von RDFa-Elementen für Lizenzinformationen (Bsp. 2).
  • Bsp. 1: <meta name="DC.rights" content="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/" scheme="DCTERMS.URI" />
  • Bsp. 2: <a rel="license" href="http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/"><img alt="Creative Commons License" style="border-width:0" src="https://i.creativecommons.org/l/by/4.0/88x31.png" /></a><br />This work is licensed under a <a rel="license" href="http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/">Creative Commons Attribution 4.0 International License</a>.
  

Notizen aus Diskussion am 11.12.2014

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