Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Formulierungsvorschlag Kriterien für Sammlungen

(Stand 2126.0203.2015)

TypKriteriumErläuterungVergleich DINI-Zertifikat Open-Access-Repositorien und -Publikationsdienste 2013Notiz
MAuf dem Webangebot ist ein Impressum veröffentlicht, das den gesetzlichen Vorhaben genügt.In Deutschland sind dies u.a. die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der Landesgesetze.analog zu M.4-10 
MDer Betreiber dokumentiert die Rechtesituation in den Metadaten der veröffentlichten Dokumente.Für jedes Dokument, welches nach Erlangen des Zertifikats veröffentlicht wird, wird gespeichert, welche Rechte dem Betreiber übertragen wurden. Die Rechtesituation ist für Endnutzer/-innen sowohl im Webfrontend als auch über die OAI-Schnittstelle ersichtlich.analog zu M.4-11

(Frage) wie in Metadaten unterschiedliche Lizenzbedigungen für 1) Digitalisat und 2) Metadatensatz abbilden?

MWerke, für die der urheberrechtliche Schutz erloschen ist, werden als gemeinfreie Werke gekennzeichnet.Empfohlen wird die Verwendung des Public Domain Mark von Creative Commons. Prinzipiell ist davon auszugehen, dass keine Leistungsschutzrechte entstehen im Rahmen der Massendigitalisierung, so dass eine Nutzung von CC0 zur Kennzeichnung von Digitalisaten gemeinfreier Werke nicht geeignet ist.neu

(Frage) zusätzliche Erläuterung:

Zum Unterschied zwischen dem Public Domain Mark und CC0 s. Hinweise von Creative Commons unter http://creativecommons.org/publicdomain/.

MDer Betreiber stellt online eine natürlich-sprachliche Beschreibung der Nutzungsbedingungen für den Dienst bereit. Diese Beschreibung liegt in der Amtssprache des Landes vor, in dem der Dienst seinen Hauptsitz hat.Die amtssprachliche(n) Fassung(en) bildet/n die Vertragsgrundlage; der Wortlaut ist rechtlich verbindlich. Zusätzlich können anderssprachige Versionen angeboten werden.angelehnt an M.4-2 
EDer Betreiber lizensiert die Metadaten seines Dienstes unter CC0.Diese freie Lizenz ermöglicht den Austausch von Metadaten zwischen verschiedenen Diensten und Servicedienstleitern. Es ist die Voraussetzung für die Entwicklung von Mehrwertdiensten, welche die Attraktivität und Sichtbarkeit der Dienste weiter steigern.analog zu E.4-6

(Frage) zusätzliche Erläuterung:

Eine CC0-Lizenzierung der Metadaten ist Voraussetzung für die Datenlieferung an die Europeana. Auch die DFG-Praxisregeln empehlen dieses Vorgehen (vgl. S. 41).

EDer Betreiber dokumentiert die Rechtesituation in den Metadaten der öffentlich zugänglich gemachten Dateien.Für jede Datei, welche nach Erlangen des Zertifikats veröffentlicht wird, wird die Rechtesituation in den Dateimetadaten gespeichert. Dies bezieht sich auf alle Dateien, die frei zugänglich gemacht werden, also ggf. auch für die Masterdateien. Geeignet hierfür ist die Verwendung von XMP. Die Dateimetaten sollten den Status des Urheberrechtsschutz und ggf. der Lizenz URI und ggf. Angaben zum Rechteinhaber beinhalten.neufür alle Dateitypen möglich? (JPEG2000 > xmp ; TIFF > exif, xmp ; wav > xmp)
EDer Betreiber stellt die Nutzungsbedingungen für den Dienst in einer englischsprachigen Fassung online bereit.Sofern Englisch nicht Amtssprache ist, dient die englische Fassung zur Orientierung; die in der Amtssprache verfasste Version bildet die Vertragsgrundlage.angelehnt an E.4-1 
EDer Betreiber prüft die Rechte an den zu digitalisierenden Werken sorgfältig vor Beginn der Digitalisierung.Gleiches empfehlen die DFG-Praxisregeln "Digitalisierung" (vgl. S. 40). Wertvolle Hinweise, was bei einer solchen Prüfung zu beachten ist, liefern Weitzmann, Klimpel (2014): Handreichung: Rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen, DOI: 10.12752/2.0.002.1 sowie Kreutzer (2011): Digitalisierung gemeinfreier Werke durch Bibliotheken, http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/veroeffentlichungen/Digitalisierungsleitfaden.pdfneu 
ESofern geschützte Werke digitalisiert werden, holt der Betreiber die notwendigen Rechte von dem Rechteinhaber ein und verhandelt darüber, ob die Digitalisate unter einer Open Access-kompatiblen Lizenz zugänglich gemacht werden können.Open Access-kompatibel (im Sinne der Berliner Erklärung) sind die Varianten CC BY und CC BY-SA. Empfohlen wird die Verwendung von CC BY, da diese Lizenz die wenigsten Einschränkungen zur Nachnutzung von Werken vorgibt.angelehnt an E.4-2 

...