Arbeitsfelder der AG

  • Der Einstieg in die Diskussion bildet die Auswahl und Verteilung der zu archivierenden Daten zwischen den Gedächtnisorganisationen. Dies muss unter Berücksichtigung und ggf. Erweiterung existierender Regelungen und Zuständigkeiten (Pflichtexemplargesetz, DFG-Sondersammelgebiete, amtliche Publikationen) geschehen. Oberstes Ziel ist die Sicherstellung des Erhaltes und des Nachweises bei gleichzeitiger Vermeidung unnötiger kostenträchtiger Redundanzen.    
  • Eine kooperative Langzeitarchivierung bedingt automatisch Fragen der Organisation von Zugang und Nutzung durch die Kunden der beteiligten Institutionen. Archivobjekte müssen daher reziprok verlinkt und in verschiedenen Katalog- und Suchsystemen nachgewiesen werden. Dies setzt eine Vereinheitlichung und Synchronisation der Nachweise voraus. Durch das URN-System ist eine wichtige technische Grundlage für eine zuverlässige Vergabe eindeutiger und persistenter Identifikatoren bereits geschaffen, auf der sich in einer kooperativen Langzeitarchivierung aufbauen lässt.    
  • Eine kooperative Archivierung und Nutzung beinhaltet auch organisatorische und rechtliche Fragen, sowie Kostenaspekte. Diese betreffen sowohl die Überantwortung von Daten durch den Urheber an die Gedächtnisorganisation, als auch die regionale Verteilung, die kooperative Nutzung von Speichersystemen und Probleme im Zusammenhang mit einer (un)eingeschränkten öffentlichen Bereitstellung.    
  • Archivierung und Bereitstellung werden mit unterschiedlichen technischen Systemen bewältigt. Diese sollen hinsichtlich der Interoperabilität betrachtet werden (Austausch von Dokumenten und Nachweisen) und ein Know-how-Transfer zwischen den Institutionen angeregt werden. Es soll aber weder eine Evaluation verschiedener Archivierungssysteme betrieben werden (vgl. AG Vertrauenswürdigkeit), noch an Metadatenstandards gearbeitet werden (vgl. AG Standards).  
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