Blog-Eintrag vom Juni, 2020

Kennzeichnungen in 667 MMm + MMi

Trifft ein Redakteur bei der Normdatenbearbeitung auf einen Datensatz mit einer Kennzeichnung MMm oder MMi, ist dieser vollständig nach RDA aufzuarbeiten, in Feld 040 mit rda zu kennzeichnen und die vorhandene Kennzeichnung MMm oder MMi im Feld 667 ist hierbei zu entfernen. Dies gilt auch für weitere nicht mehr zutreffende redaktionelle Bemerkungen.

Die Kennzeichnung MMi soll nicht mehr erfasst werden, die Kennzeichnung MMm entfernt und die Kennzeichnung BNPe soll entfallen. Ist es, (z. B aus Kapazitätsgründen), nicht möglich den Datensatz vollständig aufzuarbeiten, ist in Feld 667 explizit darauf hinzuweisen, welche Bestandteile noch nicht RDA entsprechen.

Absprache aus der GND-Jira-Telko vom 09.06.2020

Die zentrale Frage ist: "Wie lautet der Konferenzname?"

Wenn zum Konferenzname ein Zusatz gehört,  wird dieser bei der Erfassung des Normdatensatzes mit genommen.

Wenn kein Konferenzname auszumachen ist, wird kein Normdatensatz erfasst. (Es muss nicht zwingend ein Normdatensatz für eine Konferenz erfasst werden, auch wenn klar ist, dass die vorliegende Publikation eine Konferenzschrift ist. Eine Kennzeichnung des Titeldatensatzes mit "Konferenzschrift" ist in diesem Fall sinnvoll.)

Die Regeln für die Erfassung von Titeln sind andere als die für die Erfassung von Normdaten. Sie werden nicht auf die Bildung des Namens einer Konferenz angewandt.  

Absprache aus der GND-Jira-Telko vom 09.06.2020

Eine wechselnde juristische Wendung im Körperschaftsnamen führt nicht zu einem neuen Datensatz

Begründung: Die Grundregel in RDA 11.2.2.10: Juristische Wendungen entfallen in der Regel.

Ausnahme: Nur Mitführen, wenn notwendig, um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Körperschaft handelt.

Der Name an sich ändert sich nicht, nur die Gesellschaftsform ändert sich im Laufe der Geschichte der Körperschaft. Wir brauchen aber die juristische Wendung nur, um den Namen als Körperschaft darstellen zu können. Es gibt einen ähnlichen Fall; manchmal wird der Ort dem Namen als identifizierendes Element hinzugefügt. Wenn sich der Ort ändert, wird auf den neuesten Ort korrigiert, aber nicht gesplittet.

Daher ist eine juristische Wendung nicht Teil des bevorzugten Körperschaftsnamens kann daher auch nicht zum Split führen.

Absprache aus der GND-Jira-Telko vom 09.06.2020

Bei Personen ist der Ländercode nur bis zur Staatenebene zu vergeben, nicht jedoch für Gliedstaaten (Ausnahme: Tibet, XB-CN-54). Es gilt der Ländercodeleitfaden.