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Auf dieser Seite werden die Anforderungen zur Beschreibung der Besitzverhältnisse der Digitalisate beschrieben.

Inhalt

Einleitung

Neben dem Rechteinhaber eines digitalen Dokuments soll es ermöglicht werden, die Besitzer, Vorlagengeber oder Produzenten digitaler Dokumente standardisiert zu beschreiben. Dies ist aus folgenden Gründen notwendig:

  • Endnutzer: Information darüber, wer das digitale Dokument bereitstellt und Ansprechpartner für Reproduktionen, ... ist
  • Aggregatoren: Information darüber, wer Datengeber ist
  • Alle: Information darüber, wo sich das Original befindet (Retrodigitalisate)

 

Retrodigitalisate - Digitale Sammlungen

Allgemeines

Die Angabe des Rechteinhabers ist schwierig, weil die Institution in der Regel der Hersteller und Anbieter eines digitalen Dokuments ist und die Herstellung der Digitalisate in der Regel kein neues Werk begründet.

Die Frage nach der Urheberschaft und der Schöpfungshöhe kann hier nicht beantwortet werden. Dennoch muss eine Lösung gefunden werden, wie die digitalen Dokumente den jeweiligen Herstellern und Anbietern zugewiesen werden können:

  • Retrodigitalisate unter einer CC BY-Lizenz: Es muss eine Institution angegeben werden, die unter Namensnennung benannt werden kann

Copyright holder - Rechteinhaber

A person or organization to whom copy and legal rights have been granted or transferred for the intellectual content of a work. The copyright holder, although not necessarily the creator of the work, usually has the exclusive right to benefit financially from the sale and use of the work to which the associated copyright protection applies.

 

Owner - Besitzer

Es ist möglich, den Produzenten und den Besitzer des Digitalisats mit dem MARC-Relator "owner" zu benennen.

"owner" bezeichnet in diesem Zusammenhang, die Institution, die das Original-Dokument besitzt, dieses zur Nutzung anbietet und für dessen Archivierung und Langzeitverfügbarkeit verantwortlich ist.

Dadurch ist es möglich, den Produzenten des Dokuments und somit den Ansprechpartner zu benennen, falls Fragen zur Verwendung des Dokuments auftreten.

 

Licensor - Lizenzgeber

Es ist möglich, die Bibliothek als den Lizenzgeber des Digitalisats zu benennen, weil sie die Lizenz definiert hat.

Die Bibliothek kann als Lizenzgeber benannt werden, wenn sie die Lizenzbestimmung selber festlegt. Ist sie jedoch nur Produzent für eine dritte Partei, müsste die dritte Partei genannt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn explizit festgelegt wird, dass die Bibliothek als Lizenzgeber auftreten soll.

 

Provider - Anbieter

Es ist möglich, die Bibliothek als den Anbieter des Digitalisats zu benennen, der für dauerhafte Verfügbarkeit, ... verantwortlich ist.

 

Publisher - Herausgeber/Verleger

Es ist möglich, die Bibliothek als den Herausgeber/Verleger des Digitalisats zu benennen, der für die Veröffentlichung verantwortlich ist.

 

Born Digitals - Repositorien

Die Rechteinhaber der Dokumente in Repositorien sind in der Regel die Urheber, da sie die Dokumente durch die Bibliothek veröffentlichen lassen und diese für die Langzeitverfügbarkeit verantwortlich machen, jedoch selber die Lizenz festlegen, unter der das Dokument veröffentlicht wird.

Es sollte immer auf den Urheber verwiesen werden, wenn Fragen bezüglich der Nachnutzung eines Dokuments auftreten.

 

Zusammenfassung / Fragen

 

 

 

 

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