ARBEITSDOKMENT - Diese Seite ist ein Arbeitsdokument und keine offizielle Stellungnahme der Lizenzen Gruppe. ENTWURF DEFINITION - Die Definition und Erläuterung dient als Diskussionsgrundlage. Vorschläge zur Präzisierung oder besseren Abgrenzung zu anderen Begriffen werden gerne entgegengenommen.
Definition
Information, die vorrangig angewendet wird, um Nutzenden digitaler Objekte Informationen wie zum Beispiel Rechtehinweis, Lizenzhinweis, Zugangsstatus oder Nutzungshinweis des digitalen Objekts zu vermitteln.
Erläuterung
Als menschenlesbare Rechteinformationen werden Rechteinformationen bezeichnet, die den Nutzenden textuell (menschenlesbar) die rechtliche Situation des beschreiben Objekts und dessen allgemeine Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten vermitteln. In der Regel erfolgt dies durch die Erfassung eines URI und einer normierten Bezeichnung in den Metadaten eines Objekts sowie ausführlichen Informationen auf der Webseite, auf die der URI verweist. Durch formatabhängige Bestandteile können diese Rechteinformationen in vielen Metadatenstandards (Empfehlung 3.0) angewendet werden.
Diese Rechteinformationen können auch maschinell ausgewertet und verarbeitet werden. Zum Beispiel sind die einheitlichen Werte URI und Bezeichnung zur Indexierung oder Facettierung auswertbar und werden deshalb unter anderem in Katalogen, Repositorien, Digitalen Sammlungen oder Portalen wie der Deutschen Digitalen Bibliothek angewendet.
Weitere Informationen Lizenzen Gruppe
Empfehlung
- Access-Status (Empfehlung 3.0)
- Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0)
- Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0)
Übersicht
Untersuchung
- Untersuchung - Erweiterung Rechtehinweise
- Untersuchung - Rechteinformationen in der Retrodigitalisierung an der SLUB Dresden
Beispiele
- Creative Commons: https://creativecommons.org/licenses/?lang=de
- COAR: https://vocabularies.coar-repositories.org/access_rights/
- Datenlizenz Deutschland: https://www.govdata.de/lizenzen
- Rights Statements: https://rightsstatements.org/page/1.0/?language=de