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Auf dieser Seite werden die Anforderungen zur Beschreibung rechtlicher Grundlagen durch standardisierte Rechtehinweise ermittelt. 

Inhalt

Allgemeine Informationen

In dieser Anforderungsanalyse werden die Anforderungen zur Beschreibung rechtlicher Grundlagen durch standardisierte Rechtehinweise ermittelt.

Zusätzlich muss bestimmt werden, in welchem Kontext die Rechtehinweise formuliert und bereitgestellt werden - zum Beispiel je Einrichtung oder zentral für mehrere Einrichtungen.  

Relevanz für das DFG-Projekt

Erfassung der Anforderungen

Übertragen aus: 2025-08-06 Virtuelles Treffen - Lizenzen Gruppe (Standardisierte Rechtebeschreibung in der Digitalisierung). 


  • Die Vorschläge wurden der Tabelle Untersuchung - Rechtliche Grundlagen und deren Schutzfristen entnommen. Bei Bedarf können weitere rechtliche Grundlagen hinzugefügt werden.  
  • In der Spalte Unterstützer sollen wichtige Rechtinformationen gekennzeichnet werden, um : 
    • (Plus) = hohe Priorität (wegen: besonderer Wichtigkeit für einen Anwendungsbereich oder Relevanz für viele Anwendungsbereiche)


Bezeichnung des RechtsUnterstützerBemerkungRechtehinweise (Entwürfe)
Persönlichkeitsrecht



Persönlichkeitsrecht
  • SLUB Dresden (Plus) 
  • SBB-PK (Plus) 

SLUB: Indirekte Kennzeichnung Persönlichkeitsrecht in lokalen Nutzungshinweis vorhanden: 


Persönlichkeitsrecht 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis)

Postmortales Persönlichkeitsrecht
  • SLUB Dresden (Plus) 
  • SBB-PK (Plus) 


Persönlichkeitsrecht 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis)

Urheberpersönlichkeitsrecht
  • SLUB Dresden (Plus) 
  • SBB-PK (Plus) 

Hohmann, Andre :

  • "Das Urheberpersönlichkeitsrecht nimmt eine Sonderrolle ein. Es erlischt gleichzeitig mit dem Urheberrecht am Werk, also 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers." (https://www.bpb.de/.../postmortaler-persoenlichkeitsschutz/)
    → Ist es sinnvoll einen Rechtehinweis  zu erstellen, zu verwalten, zu erfassen, auszuwerten, wenn schon der Rechtehinweis Urheberrechtsschutz erfasst wird und beide zum gleichen Zeitpunkt enden? Ist eine Erfassung realistisch?

siehe Spalte "Bemerkungen"

Verwandte Schutzrechte



Schutz wissenschaftlicher Ausgaben


Schutz nachgelassener Werke, auch „editio princeps“
  • UB HGW


Schutz der Lichtbilder
  • SLUB Dresden
  • SBB-PK (Plus) 

Lichtbilder 1.0 Deutschland - Verwandte Schutzrechte (Entwurf Rechtehinweis)
Schutz des ausübenden Künstlers
  • SLUB Dresden (Plus) 
  • SBB-PK

Ausübenden Künstler 1.0 Deutschland - Verwandte Schutzrechte (Entwurf Rechtehinweis)
Schutz des Veranstalters
  • SLUB Dresden (Plus) 

Schutz des Veranstalters 1.0 Deutschland - Verwandte Schutzrechte (Entwurf Rechtehinweis)
Schutz des Tonträgerherstellers
  • SLUB Dresden (Plus) 
  • SBB-PK

Schutz des Herstellers von Tonträgern 1.0 Deutschland - Verwandte Schutzrechte (Entwurf Rechtehinweis)
Schutz des Sendeunternehmens
  • SLUB Dresden (Plus) 

Schutz des Sendeunternehmens 1.0 Deutschland - Verwandte Schutzrechte (Entwurf Rechtehinweis)
Schutz des Datenbankherstellers
  • SLUB Dresden


Schutz des Presseverlegers
  • SLUB Dresden


Schutz des Filmherstellers
  • SLUB Dresden (Plus) 
  • SBB-PK

Schutz des Filmherstellers 1.0 Deutschland - Verwandte Schutzrechte (Entwurf Rechtehinweis)
Schutz der Laufbilder
  • SLUB Dresden

Laufbilder 1.0 Deutschland - Verwandte Schutzrechte (Entwurf Rechtehinweis)
Verwertungsrechte


Vervielfältigungsrecht
  • SLUB Dresden (Plus) 
  • UB HGW

Beispiele:

  • Vergriffene Werke


Verbreitungsrecht
  • SLUB Dresden (Plus) 
  • UB HGW

Beispiele:

  • Vergriffene Werke


Ausstellungsrecht
  • SLUB Dresden (Plus) 
  • UB HGW




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