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Einleitung
Das Format MAchine-Readable Cataloging - kurz MARC - wurde in den 1960er Jahren entwickelt und wird seitdem von dem Network Development and MARC Standards Office (NDMSO) an der Library of Congress gepflegt. Nach vielen Modernisierungen, Verzweigungen und Re-Integrationen erfolgte 1999 eine Umbenennung in "MARC 21" - MARC für das 21. Jahrhundert. MARC 21 gibt es in den beiden (inhaltlich identischen) Ausprägungen MARC (ISO 2709) und MARCXML. Neben MARC 21 existieren weitere Varianten von MARC, z.B. UNIMARC und INTERMARC. Die Bibliotheken der deutschsprachigen Länder haben im Zuge der Internationalisierung der bibliografischen Standards MARC 21 als einheitliches und obligatorisch zu verwendendes Austauschformat eingeführt. International wird MARC 21 neben seiner Funktion als Kommunikationsformat zusätzlich oft als Katalogisierungsformat und Internformat verwendet. In MARC 21 lassen sich neben bibliografischen Ressourcen (gedruckte und online) auch Normdaten mit ihren Entitäten, Lokal- und Bestandsdaten, Klassifikationen und Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit abbilden. Längerfristig wird MARC 21 voraussichtlich durch BIBFRAME abgelöst werden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://de.wikipedia.org/wiki/Machine-Readable_Cataloging.
Änderungen zu MARC (Empfehlung 3.0)
Durch die Anpassung von [Entwurf] Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.1) wurde der Abschnitt "Zeitliche Gültigkeit" angepasst, indem neben dem Beispiel für eine Gültigkeit nach Zeitpunkt auch eine Gültigkeit nach Zeitraum hinzugefügt wurde.
Zeitliche Gültigkeit
Definition
Die zeitliche Gültigkeit gibt an, ob der Zugriff oder die Nutzung eines digitalen Objekts zeitlich beschränkt ist, oder ob sich der Rechtestatus zu einem bestimmten Zeitpunkt ändert. Sie kann je nach Anwendungsfall durch einen Zeitpunkt (YYYY-MM-DD) oder durch einen Zeitraum (YYYY-MM-DD/YYYY-MM-DD) beschrieben werden.
Zeiträume können in Betracht gezogen werden, wenn langfristige Beschränkungen, wie zum Beispiel durch Urheberrechtsschutz oder Leistungsschutzrechte, beschrieben werden. Es soll gewährleistet werden, dass auch nach einer Anpassungen der Dauer einer geltenden gesetzlichen Schutzfrist das digitale Objekte am korrekten Zeitpunkt mit dem jeweils folgenden Rechtehinweis beschrieben werden.
Siehe [Entwurf] Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.1) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Angabe der zeitlichen Gültigkeit empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:
506 $g
In das MARC-Unterfeld <506 $g> wird gegebenenfalls ein Zeitpunkt eingetragen, ab dem ein digitales Objekt unter Open Access verfügbar wird, beziehungsweise geworden ist. Die Angabe erfolgt nach ISO 8601 für einen Zeitpunkt in der Form yyyymmdd und für einen Zeitraum in der Form yyyymmdd/yyyymmdd.
540 $g
In das MARC-Unterfeld <540 $g> wird gegebenenfalls ein Zeitpunkt eingetragen, ab dem, beziehungsweise bis zu dem eine Lizenzform oder ein Rechtehinweis für ein digitales Objekt gilt. Die Angabe erfolgt nach ISO 8601 für einen Zeitpunkt in der Form yyyymmdd und für einen Zeitraum in der Form yyyymmdd/yyyymmdd.
Beispiele
Zeitpunkt
Access Status und Rechtestatus ändern sich zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt.
506 1# $aRestricted Access$fonline access with authorization$g20211007$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_16ec$2coarar 540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g20501125$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
Zeitraum
Access Status und Rechtestatus ändern sich zum gleichen Zeitpunkt.
506 1# $aRestricted Access$fonline access with authorization$g19561231/20270101$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_16ec$2coarar 540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/20270101$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs