In diesem Arbeitspaket werden Lösungsmöglichkeiten untersucht, um Rechteinformationen und Informationen zu Beschränkungen menschenlesbar in den Metadaten der Objekte zu erfassen und anzuzeigen. Unter anderem werden Rechtehinweise für bisher unberücksichtigte rechtliche Grundlagen und Empfehlungen für die Erstellung lokaler Nutzungshinweise erstellt, die in Katalogen oder Präsentationssystemen angezeigt werden können. Für einige Rechteinformationen sind standardisierte Rechte- oder Lizenzhinweise verfügbar, wie zum Beispiel die Creative Commons Lizenzen, die Rights Statements oder die Datenlizenz Deutschland. Diese Rechtehinweise sind menschenlesbar, weil aus der Benennung Informationen zum Rechtestatus oder der Nachnutzbarkeit abgeleitet werden können und weitere ausführliche Erläuterungen über eine URI erreichbar sind. Zur Beschreibung des Zugangsstatus steht das COAR-Vokabular in einer ähnlichen menschenlesbaren Struktur zur Verfügung. Die Struktur dieser standardisierten Rechteinformationen eignet sich für eine systemübergreifende Anwendung, da diese bereits sowohl in Verbundkatalogen wie dem K10plus, in lokalen Katalogen, in digitalen Sammlungen als auch in Open Access Repositorien angewendet und ausgetauscht werden. Aus diesem Grund wird diese Struktur im Rahmen dieses Projekts auch für weitere Rechteinformationen angewendet. Für das Persönlichkeitsrecht oder verwandte Schutzrechte sowie für den Text- and Data-Mining-Nutzungsvorbehalt beziehungsweise differenzierte Text- and Data-Mining-Rechtsvorbehalte sind allerdings keine vergleichbar standardisierten Rechtehinweise verfügbar. Zudem bestehen für einrichtungsspezifische Beschränkungen oder Nutzungsinformationen nur Ansätze für standardisierte Nutzungshinweise. Das eingangs genannte Beispiel “Eingeschränkter Zugang - Arbeitsplätze Mediathek - Persönlichkeitsrecht 1.0” der SLUB enthält sowohl Informationen über die Nutzung (Eingeschränkter Zugang - Arbeitsplätze Mediathek) als auch Informationen über die rechtliche Grundlage (Persönlichkeitsrecht) des Objekts. Diese Informationen sollen in getrennten Hinweisen erfasst und insbesondere für “Persönlichkeitsrecht” ein Rechtehinweis erstellt werden, entsprechend “Urheberrechtsschutz” aus dem Rights Statements-Vokabular. Wegen fehlender Richtlinien oder Empfehlungen wurde auf die Erstellung eines SLUB-spezifischen Rechtehinweises für "Persönlichkeitsrecht" verzichtet. Es werden in Abstimmung mit anderen Projekten der Pilotphase fehlende Rechtehinweise für die jeweiligen rechtlichen Grundlagen erstellt und entschieden, ob diese Hinweise von den jeweiligen Einrichtungen mit entsprechenden individuellen Kontaktinformationen bereitgestellt werden, oder entsprechend der Rights Statements zentral angeboten werden. Im letzteren Fall wird eine Einrichtung bestimmt, die diese Aufgabe übernimmt. Hinsichtlich der Formulierung der Hinweise werden die Ergebnisse aus den Arbeitsfeldern 1 und 4 sowie den anderen Projekten des Arbeitsfeldes 2 berücksichtigt. Grundlage dieses Arbeitspakets bilden die Entwürfe der DINI AG KIM Lizenzen Gruppe „Untersuchung - Erweiterung Rechtehinweise“ und “Untersuchung - Anwendung von lokalen Nutzungshinweisen”. Weitere Diskussionen und Ergebnisse werden dort dokumentiert und veröffentlicht. |
§ 87 Sendeunternehmen (Schutz des Sendeunternehmens)
§ 87a Rechte des Datenbankherstellers - § 87d Dauer der Rechte (Schutz des Datenbankherstellers)