Information über die Nutzungsbeschränkung, die sich aus dem rechtlichem Status und/oder aus Verträgen ergibt. In der Regel muss zwischen dem Grund und der Durchsetzung der Nutzungsbeschränkung unterschieden werden um eine effektive Rechtebeschreibung zu ermöglichen. |
Nutzungsbeschränkungen benötigen in der Regel keine weitere Informationen wie Nutzerdaten, IP-Adressen, ... um korrekt umgesetzt werden zu können. Zum Beispiel könnten Download- oder Druck-Buttons von der Präsentations-Software oder andere technische Komponenten deaktiviert werden. Bisher bestehen keine in der Breite angewendeten standardisierten Beschreibungen der Nutzungsbeschränkung. Rights Expression Languages können angewendet werden, um Zugangsbeschränkungen maschineninterpretierbar zu beschreiben (vergleiche: Rechteinformation (Maschinenlesbar)).
Es sollte untersucht werden, ob und unter welchen Bedingungen rechtlich geschützte Objekte in Kulturerbe-Einrichtungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin digital bereitgestellt werden dürfen, wie zum Beispiel urheberrechtlich geschütztes Material: Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Objekte. Dafür könnten Nutzungsbeschränkungen standardisiert werden.
Übersicht
Anforderung
Library Rights Machine-readable Language: Nur zur Ansicht, aber keine Speicher- oder Druckmöglichkeit