EH-P-15 korr (2014-11-27) Erg.: Anagramme und Kryptonyme
EH-P-15 korr (2014-11-19) Erg. zu Personen, die nur unter einem Nachnamen bekannt sind
EH-P-15 korr (2014-10-30) Hinweis zur Erfassung von Nachnamen ohne Vorname mit Präfix (Fußnote #4)
Neu im vgl. zur Version vom 30.07.2014: 9.2.2.9.3 zusammen mit 9.2.2.22 beschrieben; Beispiele von 9.2.2.25 nach 9.2.2.22 verschoben; Text bei 9.2.2.22, 9.2.2.25 und 9.2.2.26 im Hinblick auf die Unterschiede ergänzt
EH-P-15 korr (2014-07-30) Erg.: Personen, die nur unter einem Nachnamen bekannt sind | Namen, die weder einen Nachnamen, noch einen Adeltstitel enthalten
EH-P-15 korr (2015-04-22) Erg von Beispielen zu Namen mit Pseudo-
" Namen mit ... Präfixen ... werden ... nach den Regeln erfasst, die für die Sprache der Person oder das Land gelten, in dem die Person wohnt ... ". Was bedeutet "oder"?
Ist die Sprache der Person maßgeblich oder sind es die Konventionen des Landes?
Ihre Frage ist zwar hier kürzer, aber inhaltlich identisch mit der in der RAK-Liste gestellten. Deshalb füge ich für alle Kollegen, die dort nicht mitlesen, unsere Antwort hier ein:
Sehr geehrte Frau von Rüden,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielen Dank für Ihre Überlegungen zum Staatsbürgerprinzip. Sie haben mit einem philologischen Auge die unterschiedlichen Stellen aufgelistet, in denen sowohl die englische als auch die deutsche Übersetzung des Toolkits Unschärfen enthalten.
Die Antwort, warum das (wahrscheinlich) so ist, haben Sie selbst gegeben: „Ihre Staatsbürgerschaft und ihre nationale Identität lässt sich nicht immer ohne weiteres feststellen.“
Das Staatsbürgerschaftsprinzip von RAK §313 hat nur so lange funktioniert, bis jemand darüber nachgedacht und bemerkt hat, dass bei den weitaus meisten Personen die Staatsbürgerschaft nicht bekannt ist, und dass diese ersatzweise einfach aus den vorliegenden Angaben subsumiert wurde.
Es ist deshalb – und das haben die Kollegen, die RDA erarbeitet haben, ganz richtig erkannt – notwendig, mit Vermutungen zu arbeiten und auf der Grundlage von Vorlagen und ohne große Recherchen festzulegen, welches die Namensform ist, die am wahrscheinlichsten und häufigsten gesucht werden wird. Sie haben nämlich ein Prinzip nicht genannt, das in RDA unter den funktionalen Zielen und Prinzipien genannt wird:
Personen ... zu finden, die denen vom Benutzer festgelegten Suchkriterien entsprechen. (RDA 8.2) Dafür soll eben der Name / die Namensform genutzt werden, die am häufigsten in Ressourcen gefunden wird, die mit dieser Person ... in Verbindung stehen oder es sollte ein eingeführter Name ... sein (gekürzt ebenfalls aus RDA 8.2).
Dafür benutzt man als Katalogisierer das Wissen, das vorliegt. Manchmal weiß ich, zu welchem Staat eine Person gehört, oft weiß ich nur, wo die Person publiziert und manchmal können auch aus einer Sprache Rückschlüsse darauf gezogen werden, wie der bevorzugte Name einer Person am sinnvollsten zu bilden ist.
Und ganz ehrlich: in Zeiten von Online-Katalogen hat der bevorzugte Name nicht mehr die Relevanz, die er in einem Zettelkatalog noch hatte – abweichende Namensformen in Normdaten erlauben die Suche auch nach allen anderen Kriterien, die ich als Katalogisierer festlegen kann.
Die Flexibilität, die das Regelwerk uns bei der Entscheidung für den bevorzugten Namen lässt, wird durch ein wichtiges Instrument unterstützt: das „Ermessen des Katalogisierers“. Wir haben bei der Einführung von RDA für die Normdaten den Kolleginnen und Kollegen Entscheidungshilfen in Schulungsunterlagen und Erfassungshilfen an die Hand gegeben und werden diese sukzessive nacharbeiten, wo dieses notwendig ist, um das Verständnis für bestimmte Sachverhalte zu vertiefen.
Insofern gehen wir davon aus, dass trotz der von Ihnen genannten Unschärfen alle Personen in der Gemeinsamen Normdatei sowie künftig in nach RDA erstellten Katalogen gefunden werden können.
Ich hoffe, dass die Bedeutung des bevorzugten Namens durch RDA wieder größer wird. Denn er gehört zum bevorzugten Titel für das Werk, dient dadurch der Abbildung der Primärbeziehungen im Katalog und damit den Benutzerinteressen "Identifizieren" und "Auswählen".
Wenn der Name nur aus einem Nachnamen besteht, wird dieser als persönlicher Name erfasst. Gilt das nur für "Notnamen" oder sind vorangehende Erfassungshilfen hier nur nicht auf dem neuesten Stand? Soll z.B. eine Verw. vom scheinbaren Doppelnamen in der Form "$PMüller-Meier" gemacht werden?
ich kann leider nicht nachvollziehen, was Sie mit "vorangehende Erfassungshilfen" meinen. 9.2.2.9 regelt die Fälle, in denen Personen nur unter einem Nachnamen bekannt sind.
Die scheinbaren Doppelnamen sind ein frühes RAK-Relikt. Wir haben schon bei der Einführung der PND darüber diskutiert, dass es sich in ganz vielen dieser Fällen eher um Zitiertitel als um angenommene Namen handelt; sie passen eben nicht zu einer identifizierten Person. Wir haben das Problem in der UAG GND nicht diskutiert, können das aber gern nachholen, wenn es als solches gesehen wird.
vielen Dank. (Hier hatte ich - glaube ich - die Erfassungshilfen mit dem ELF verwechselt. Dort stand bei Feld 100 noch ein Beispiel mit den Pünktchen. Inzwischen wurde der ELF großteils mit dem Hinweis "Dokument folgt in Kürze" aber wieder aus dem Verkehr gezogen.)
Ich entnehme ihrer Antwort, dass scheinbare Doppelnamen nicht als abweichende Namen erfasst werden.
Akademischer Grad: Gibt es hier Konventionen für die Scheibweise? Wird bei dt. akad. Graden - entspr. den Beisp. für Abkürzungen im Duden - nach jedem Abkürzungspunkt ein Spatium gesetzt? Oder verfährt man generell analog zu RDA 8.5.6.1, wonach bei Abkürzungen in Personennamen nach jedem Bestandteil der Abkürzung ein Spatium gesetzt wird? Bei der Abkürzung "h. c." gibt es eine Abweichung zwischen ELF S. 3: "Prof. Dr. Dr. h.c." (ohne Spatium) und EH-P-17: "Prof. h. c." (mit Spatium). Oder ist die scheinbare Normierung der Beispiele zufällig und kann/soll man an dieser Stelle je nach Vorlage unterschiedliche Schreibweisen erfassen?
Gibt es eine Regel zur Groß- und Kleinschreibung am Anfang von Feldern und Unterfeldern? Im ELF sieht man, dass der Inhalt in einem UF auch mit Kleinschreibung beginnen kann, z.B. "$vfalsche Namensform" oder "$v$ca". In den Beisp. zu Feld 678 jedoch, wo das UF b gleich am Anfang steht, wird das 1. Wort stets großgeschrieben, auch "Im staatlichen Umwelschutz tätig". Soll das 1. Wort in einem ganzen Feld immer großgeschrieben werden?
oder Kleinschreibung. In Bemerkungsfeldern wird oft etwas weniger formal formuliert und deshalb auch mal ein Unterfeld klein geschrieben. Sie haben natürlich Recht - es sieht ordentlicher aus, wenn eine Wendung mit Großschrift beginnt, aber da das nicht suchrelevant ist, möchten wir hier keine Vorschrift machen.
Wenn eine Person mehrere Identitäten benutzt, müssen im Pseudonymsatz wohl zumindest die Lebensdaten noch einmal untergebracht werden, um einen vollständigen normierten Sucheinstieg zu ermöglichen. Sollen aber weitere Daten (z.B. Orts- und Berufsverknüpfungen) nur im Basic-Heading-Satz oder in beiden (allen) Sätzen untergebracht und nachgepflegt werden? Oder beschränkt man sich nach RDA 8.8/8.9 auf Verwendungsbereich und Verwendungsdatum?
Die Übertragung der Lebensdaten in die jeweils neu erstellten Datensätze zur Bildung eines Sucheinstieges ist korrekt; die weiteren genannten Angaben landen im Basic Heading und müssen nicht in jedem weiteren Satz zusätzlich aufgetragen werden. Eine Ausnahme stellen fiktive Biografien für Pseudonyme dar (also z.B. fiktive Lebensläufe oder -daten o.ä.) - diese würden dann als zusätzliche Angaben dem jeweiligen Pseudonym zugeordnet und in dem entsprechenden Datensatz eingetragen werden.
Was gehört zum Sucheinstieg und was zum bevorzugten Namen? Fürstentitel gehören lt. RDA und Schulungsfolien zum Sucheinstieg. In der EH-P-01 steht eingangs, dass u.a.Territorium und Titulatur zum bevorzugten Namen gehören können. Ist der bevorzugte Name jeweils nur der eigentliche Name oder der Name inkl. der Unterfelder im Feld 100?
der Sucheinstieg setzt sich aus dem bevorzugten bzw. abweichenden Namen und ggf. unter weiteren Bestandteilen zusammen - nachzulesen in RDA 9.19ff oder auch in der EH-P-01.
Ich verstehe den im Feld 680 unterzubringenden Hinweis nicht: "Weitere Titel ggf. auch unter dem Pseudonym bzw. dem wirklichen Namen". Warum "beziehungsweise"? Wenn ich den wirklichen Namen habe, muss es heißen: "Weitere Titel unter dem Pseudonym". Wenn ich das Pseudonym habe, muss es heißen: Weitere Titel unter dem wirklichen Namen."
zum besseren Verständnis: die Formulierung in Feld 680 "Weitere Titel ggf. auch unter dem Pseudonym bzw. dem wirklichen Namen" stellt eine standardisierte Formulierung dar, die in beiden Fällen, also sowohl einem Satz mit dem wirklichen Namen als auch in einem Satz mit einem Pseudonym, in dieser Form komplett einzutragen ist; dieser Hinweis beinhaltet darum die gewählte Formulierung mit "bzw", um beide Fälle gleichermaßen abzudecken. Eine gekürzte Formulierung, wie von Ihnen vorgeschlagen, ist nicht vorgesehen.
EH-P-14:"Wenn der Name einer Person nur in einer transliterierten Form gefunden wird und keine Originalschrift zu ermitteln ist, wählen Sie diese Form als bevorzugten Namen". Heißt das umgekehrt: Wenn die originalschriftliche Form des Namens ermittelt werden kann, wird der bevorzugte Name immer durch regelgerechte Transliteration aus dieser Originalschrift gewonnen? Oder würde man bei Personen, die überwiegend in europäischen Sprachen veröffentlichen, die Vorlageform zum bevorzugten Namen machen? (9.2.2.5.2 RDA und ERL). Vermutlich ist es so gemeint, aber unklar ausgedrückt. Zudem heißt es in der EH-A-05: " ... ist in der Vorlage keine Angabe in nichtlateinischer Schrift vorhanden, kann diese Namensform als bevorzugter Name genutzt werden." "Vorlage" ist etwas anderes als "ermitteln". Andererseits könnte "kann" auch bedeuten, dass man u.U. nur eine temporäre Form des bevorzugten Namens bildet.
In der Praxis kommt es zu folgendem Fall:
Eine Bibliothek ermittelt die originalschriftliche Form eines Namens und trägt sie nachträglich in das Feld 700 ein. Sie bittet den Urheber des Datensatzes, Feld 100 entsprechend zu korrigieren. Sind im Verbund scheinbar nur Publikationen in europäischen Sprachen mit der Person verknüpft, müssen jetzt erst sämtliche Vorlagen geprüft werden, ob es sich evtl. um Übersetzungen handelt.
Ich persönlich fände da folgende Regelung klar und deutlich: Immer wenn bei einem Namen, der ursprünglich nicht in lateinischer Schrift geschrieben ist, die originalschriftliche Form ermittelt wird, wird die bevorzugte Form des Namens nach den gültigen Transliterationstabellen aus dieser originalschriftlichen Form abgeleitet.
grundsätzlich ist bei originalschriftlichen Namen eine korrekt transliterierte Form der bevorzugte Name. Er muss dann - wenn das Feld 700 besetzt ist - diesem entsprechen.
Es gibt aber Fälle, in denen keine originalschriftliche Form zu ermitteln ist und oft auch nicht klar ist, ob es eine gibt (z. B. bei Personen mit chinesischen Namen, die in englisch publizieren - Chinesen? Amerikaner? Deutsche etc.?)
Wenn nachträglich ein originalschriftlicher Name gefunden wird, kann es notwendig sein, den bevorzugten Namen zu ändern. Das ist aber nicht der Regelfall und würde auch durch eine von Ihnen vorgeschlagene Regelung nicht geändert.
herzlichen Dank für Ihre Antwort: Das wollte ich wissen. Da wir zurzeit unsere nichteuropäischen Namen regeln, hätte ich noch eine kurze Frage zur EH-P-05 und zwar zu den arabischen Präfixen. Groß- und Kleinschreibung richtet sich ja nach dem Anhang A RDA. Dort gibt es einen Abschnitt A.2.2, wo steht, dass Artikel in arabischen Namen kleingeschrieben werden sollen (im Englischen Original heißt es eigentlich: Sie sollen nicht großgeschrieben werden). Dummerweise ist das dazugehörige Beispiel aber kein Personenname. Deshalb bin ich mir unsicher, ob man die Regel z.B. auf die Namensform " Salem, Islam El-Bayoumi" (mit Vorlage: Islam El-Bayoumi Salem) anwenden sollte. Die Sprachredaktion in Halle empfiehlt die Erfassung nach Vorlage, auch wenn der Artikel im Unterfedl $c ans Ende der Vornamen gestellt wird - wollte das aber nicht vorschreiben.
wie mir unsere Spezialistinnen sagen, ist das nicht so ganz einfach. Ich könnte mir vorstellen, dass man RDA A.2.2 konsequent bei Transliterationen anwendet (also den Artikel klein schreibt) - wenn die Person aber in anderen Sprachen schreibt und selbst eine Namensform verwendet, in der der Artikel groß geschrieben ist, sollte man den Namen so übernehmen.
Wenn die Person aber in lateinischer Schrift publiziert und dafür einen Namen benutzt, in dem der Artikel groß geschrieben ist, dann sollte man das so übernehmen.
Ich werde die Kollegen in Halle dazu nochmal befragen und die Antwort evtl. in der EH-P-14 ergänzen.
Anmerkung: Präfixe in französischen Personennamen werden großgeschrieben, wenn es sich um einen Artikel oder die Verschmelzung eines Artikels und einer Präposition handelt (RDA A.40.3)
Meine Fragen hierzu:
Im Text der RDA steht es etwas anders: " Schreiben Sie Präfixe groß, die aus einem Artikel oder aus einer Verschmelzung eines Artikels mit einer Präposition bestehen". Im Fall "Jean de la Fontaine" besteht aber das Präfix nicht aus einem Artikel, sondern aus einer Präposition und einem Artikel. Ich vermute, dass Sie "de" und "la" als zwei unterschiedliche Präfixe betrachten. Ich möchte dies nur noch einmal bestätigt wissen, weil ich die Formulierung "das Präfix besteht aus einem Artikel" eigentlich nur so verstehen kann, dass ein allein zu einem Namensbestandteil gehörendes Präfix gemeint ist. Das mag aber eine Überinterpretation meinerseits sein.
In den Beispielen 400 Gardie, Magnus Gabriel$cde la und 400 Fort, Gertrud$von le schreiben Sie den Artikel nicht groß, obwohl es sich um französische Namen handelt. Im Beispiel 100 Bellinger-du Croix, Franziska wird die Verschmelzung kleingeschrieben. Ist das bewusst so gehalten, weil es sich bei den Personen nicht um solche aus dem französischen Sprachraum handelt? Sind mit "französischen Personennamen" in RDA A.40.3 denn französische Namen oder Namen von "Franzosen" (Personen französischer Sprache) gemeint?
Für deutschsprachige Personen gilt außerdem: "Für Namen, die nicht deutsch sind, folgen Sie den Bestimmungen für die Sprache des Namens." Das hieße dann doch: 400 Fort, Gertrud$von Le?
Hier haben sich wohl bei der Überarbeitung Tipp- bzw. Grammatikfehler eingeschlichen:
auf S. 3 unter Fall 2: ... eine Eintragung durch die Formalerschließung ist faktultativ fakultativ.
auf S. 8 unter Hinweis: Wenn die vorliegende Publikation unter dem Namen veröffentlicht wird, dieder bisher ... Erscheint allerdings eine Publikation unter einem bisher als abweichenden abweichender Name erfassten Pseudonym ...
Wir vermissen die Beschreibung zur allgemeinen Nutzung von Altdaten, s. Schulungsunterlagen S. 112 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Pseudonyme | September 2014, GBV
Nutzung von Altdaten: Wenn Vorlage aktuellen bevorzugten Namen enthält, kann verknüpft werden, ohne zu splitten. Wenn abweichende Namensform vorliegt, muss der Fall in mehrere Tp-Sätze gesplittet werden (Level 3-Katalogisierer: neuen Tp-Satz anlegen und Meldung anVerbundredaktion (Feld 901) wegen Abspaltung.
• Zuordnung bereits verknüpfter Titel nach Aufwandsabschätzung (nicht Pflicht!)
PICA3
680 Weitere Titel ggf. auch unter dem Pseudonym bzw. dem wirklichen Namen
das Thema "Pseudonym" und der Umgang mit Altdaten ist Thema auf der nächsten Sitzung der EG Normdaten. Evtl. ergeben sich dann neue Aspekte, die zu einer Umarbeitung der EH-P-06 führen.
so eine Anmerkung gehört m.E. nicht direkt in die Erfassungshilfe, da die Vorgangsweise in den verschiedenen Verbünden doch sehr unterschiedlich ist. Bei uns intern im OBV (Aleph) wird z.B. keine Abspaltung gemacht, eventuelle Umverlinkungen erfolgen daher frühestens bei Wiederaufgreifen einer der beteiligten Namensformen durch die einzelnen Bibliotheken und eine gegenseitige Benachrichtigung ist vorläufig nicht vorgesehen.
Mir hat sich allerdings auch die Frage aufgedrängt, wer im Falle eines von uns neu angelegten DS für ein Pseudonym/ einen wirklichen Namen benachrichtigt werden muss/sollte und wie.
Für derartige Belange hoffe ich auf das Wiedererstarken eines Anwendergremiums, in dem man sich gegenseitig Bedürfnisse erklären kann und erzielte Abmachungen zuverlässig an alle Redaktionen gelangen.
Herzliche Grüße, Marianne Malmström, Redaktion Personen FE, Österr. Bibliothekenverbund
Die Angabe einer Berufsbezeichnung ohne Verknüpfung soll in der Form der bevorzugten Benennung für den Beruf gemacht werden (s. Feldbeschreibung zu 550). Wo ist beschrieben, wie die Bezeichung für Berufe regelgerecht gebildet wird? Leider gibt es keine Möglichkeit mehr - wie noch in der PND - eine nicht-normierte Berufsbezeichnung einzutragen. Entschuldigen Sie die vermutlich etwas dumme Frage, aber das Feld 550 ist eine Schnittstelle zwischen Formal- und Sacherschließung. Personennormdaten werden hauptsächlich von Formalerschließern wie mir erfasst, die (noch) keine Kenntnisse in der Sacherschließung haben. Die Berufsbezeichnung gehört aber zu den Individualisierungsmerkmalen der Gruppe 1 und kommt damit häufig vor. Könnte man ggf. ausdrücklich sagen: "Hat eine Berufsbezeichnung noch keinen Normdatensatz in der GND und ist die Bezeichnung nicht in einem allgemeinen oder in einem Fachnachschlagewerk belegt, wird anstelle von 510 das Fedl 678 belegt." Ich persönlich fände es am besten, wenn man die Eintragung von Sachbegriffen in 550 ohne Link zu einem Normdatensatz der GND (sofern es für den Begriffstyp Normdaten gibt) nicht zulässt. - Vielen Dank und viele Grüße, Sybille von Rüden
als Bezeichnung für den Beruf soll MÖGLICHST das Sachschlagwort der GND verwendet werden. Das ist in der EH-P-07 geregelt. Wir können die Verlinkung mit den Sachschlagwörtern nicht verpflichtend vorschreiben, da dies dem Workflow in einigen Redaktionen zuwiderliefe, empfehlen es aber.
Namen, die aus einer Phrase bestehen: - B: Der Begriff "invertierte Fom" muss definiert werden. Beim "Stricker" werden sowohl die Form mit dem Artikel im Unterfeld $l als auch die invertierte Form mit Komma als abweichende Namen eingetragen. Bei "El Greco" aber nur die invertierte Form mit Komma. Ebenso unter Punkt C: Hier wird "invertiert" gar nicht mehr verwendet, sondern es wird von der "Form, die den Vornamen als erstes Element verwendet ... " gesprochen. In den Beispielen kommen dann nur abweichende Formen vor, in denen die vorangehenden Bestandteile im Unterfeld $l erscheinen - auch bei "Boy George", wo man sich eine Eintragung 400 George, Boy vorstellen könnte. Vorschlag zur Formulierung: "Man macht einen zusätzlichen Sucheinstieg mit dem vorangehenden "Beinamen "im Unterfeld $l bzs. $c und außerdem einen Sucheinstieg in der invertierten Form Vorname - Komma - Beiname, wenn man den Beinamen für einen Vornamen vor einem Familiennamen halten könnte."
Fehlerchen: Fußnote 4 auf S. 2/11: ... Die Datensätzen werden ... (vermutlich ist die ganze FN aber nicht mehr aktuell?); S .4/11: B ... also quasi einen Namen darstellt) ... S. 5/11: Besteht ein Namen ... Viele Grüße
danke für die Hinweise. Ich habe das Beispiel mit "Der Stricker" korrigiert und veranlasst, dass dieser Datensatz (ebenso wie El Greco) in der GND korrigiert werden.
Da die Erfassung des abweichenden Namens davon abhängt, ob Sie es für sinnvoll halten, möchte ich die Formulierung nicht verschärfen.
hinsichtlich der Groß- und Kleinschreibung der Präfixe hat es jetzt offenbar eine Entscheidung gegeben: Hier gelten nun doch die Regeln für die Sprache des Namens. Daher haben Sie u.a. das Beispiel "Bellinger-Du Croix ... " geändert. Im Aleph-Beispiel ist es aber noch falsch: "Bellinger-du Croix". - Eine weitere Frage von mir in diesem Zusammenhang: Bei anderen romanischen Präfixen wählen Sie, wenn diese nachgestellt sind, in Ihren Beispielen durchweg Kleinschreibung, z. B. "Fabio, Udo$cdi". RDA
A.11.2 lautet:
Namenmit Präfixen
Wenn ein Name ein Präfix aus einer Sprache enthält, die nicht Englisch ist (z. B. de, des, la, l’, della, von, von der), folgen Sie im Hinblick auf die Großschreibung des Präfixes der Verwendung durch die Person. In Zweifelsfällen schreiben Sie es groß.
Es gibt dazu keine DACH-Regel. I. d. R. schreibt ein moderner Italiener sich so: Udo Di Fabio. Wenn das der Fall ist, würde ich daraus schließen, dass man das so wiedergibt: 400 Fabio, Udo$cDi. Denn RDA A.40.3 (zu Französisch) beziehen Sie ebenfalls auch auf die nachgestellten Präfixe.
Und hier noch etwas Schulmeisterliches (ich mag das auch nicht, aber es wird so viel übers Ziel hinausgeschossen, was die Rechtschreibreform angeht und es soll ja ein offizieller Text sein): "großschreiben" im Sinne von "mit großem Anfangsbuchstaben schreiben" schreibt man - glaube ich - zusammen.
wir haben die EH-P-05 neu eingestellt und der von Ihnen entdeckte Fehler ist korrigiert - vielen Dank.
Udo Di Fabio (deutscher Verfassungsrichter) schreibt sich sicherlich so - aber es geht um die abweichende Namensform. Im Französischen gibt es in A.40.3 dazu eine Regel, im Italienischen nicht. Es gibt aber ein Beispiel in RDA 9.2.3.10, in dem das nachgestellte Präfix "di" klein geschrieben ist.
vielen Dank für Ihre Antwort. So ganz habe ich es noch nicht verstanden. A.40.3 RDA (zu Französisch) sagt nur allgemein etwas zur Präfixen in Personennamen. Man weiß nicht, ob bevorzugte Namen, abweichende Namen oder Verfasserangaben gemeint sind oder evtl. alle Kontexte. In der Erfassungshilfe wird A.40.3 aber auf bevorzugte und abweichende Namen im PNS bezogen und auch auf die Fälle, wo das Präfix ans Ende der Vornamen rückt. RDA A.11.2 (zu allen nicht-engl. Präfixen) ist ebenso allgemein formuliert, wird aber in der Erfassungshilfe und in Ihrer Antwort gar nicht berücksichtigt. Die Beispiele in RDA 9.2.3.10 wiederum enthalten neben dem Beispiel "Costanzo, Angelo di" auch das Beispiel "Fontaine, Jean de la". Überhaupt werden in allen dort genannten Beispielen die nachgestellten Präfixe kleingeschrieben.
Wie ist es in der Praxis? Sollen alle nicht-französischen Präfixe - wie bisher - kleingeschrieben werden, wenn sie den Vornamen nachgestellt sind? Gilt das für bevorzugte und für abweichende Namen? Kann man das als Regel festhalten? Wann wenden wir A.11.2. RDA an?
(Ich persönlich fände es am einfachsten, wenn man die Korrektur "Fontaine, Jean de La" wieder rückgängig macht. Ich glaube, dem Namen nachgestellte Präfixe sind in A.40.3 RDA nicht gemeint.)
die von Ihnen aufgeworfene Frage hat uns schon im letzten Jahr beschäftigt und dazu geführt, dass wir am 27.11.2014 eine korrigierte Fassung eingestellt haben. Dort steht auch in der Bemerkung "Kryptonym".
38 Comments
Anonymous
Nachfrage zu EH-P-05:
" Namen mit ... Präfixen ... werden ... nach den Regeln erfasst, die für die Sprache der Person oder das Land gelten, in dem die Person wohnt ... ". Was bedeutet "oder"?
Ist die Sprache der Person maßgeblich oder sind es die Konventionen des Landes?
Vielen Dank, viele Grüße
Sybille v. Rüden
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau von Rüden,
Ihre Frage ist zwar hier kürzer, aber inhaltlich identisch mit der in der RAK-Liste gestellten. Deshalb füge ich für alle Kollegen, die dort nicht mitlesen, unsere Antwort hier ein:
Sehr geehrte Frau von Rüden,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielen Dank für Ihre Überlegungen zum Staatsbürgerprinzip. Sie haben mit einem philologischen Auge die unterschiedlichen Stellen aufgelistet, in denen sowohl die englische als auch die deutsche Übersetzung des Toolkits Unschärfen enthalten.
Die Antwort, warum das (wahrscheinlich) so ist, haben Sie selbst gegeben: „Ihre Staatsbürgerschaft und ihre nationale Identität lässt sich nicht immer ohne weiteres feststellen.“
Das Staatsbürgerschaftsprinzip von RAK §313 hat nur so lange funktioniert, bis jemand darüber nachgedacht und bemerkt hat, dass bei den weitaus meisten Personen die Staatsbürgerschaft nicht bekannt ist, und dass diese ersatzweise einfach aus den vorliegenden Angaben subsumiert wurde.
Es ist deshalb – und das haben die Kollegen, die RDA erarbeitet haben, ganz richtig erkannt – notwendig, mit Vermutungen zu arbeiten und auf der Grundlage von Vorlagen und ohne große Recherchen festzulegen, welches die Namensform ist, die am wahrscheinlichsten und häufigsten gesucht werden wird. Sie haben nämlich ein Prinzip nicht genannt, das in RDA unter den funktionalen Zielen und Prinzipien genannt wird:
Personen ... zu finden, die denen vom Benutzer festgelegten Suchkriterien entsprechen. (RDA 8.2) Dafür soll eben der Name / die Namensform genutzt werden, die am häufigsten in Ressourcen gefunden wird, die mit dieser Person ... in Verbindung stehen oder es sollte ein eingeführter Name ... sein (gekürzt ebenfalls aus RDA 8.2).
Dafür benutzt man als Katalogisierer das Wissen, das vorliegt. Manchmal weiß ich, zu welchem Staat eine Person gehört, oft weiß ich nur, wo die Person publiziert und manchmal können auch aus einer Sprache Rückschlüsse darauf gezogen werden, wie der bevorzugte Name einer Person am sinnvollsten zu bilden ist.
Und ganz ehrlich: in Zeiten von Online-Katalogen hat der bevorzugte Name nicht mehr die Relevanz, die er in einem Zettelkatalog noch hatte – abweichende Namensformen in Normdaten erlauben die Suche auch nach allen anderen Kriterien, die ich als Katalogisierer festlegen kann.
Die Flexibilität, die das Regelwerk uns bei der Entscheidung für den bevorzugten Namen lässt, wird durch ein wichtiges Instrument unterstützt: das „Ermessen des Katalogisierers“. Wir haben bei der Einführung von RDA für die Normdaten den Kolleginnen und Kollegen Entscheidungshilfen in Schulungsunterlagen und Erfassungshilfen an die Hand gegeben und werden diese sukzessive nacharbeiten, wo dieses notwendig ist, um das Verständnis für bestimmte Sachverhalte zu vertiefen.
Insofern gehen wir davon aus, dass trotz der von Ihnen genannten Unschärfen alle Personen in der Gemeinsamen Normdatei sowie künftig in nach RDA erstellten Katalogen gefunden werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Wiechmann und Susanne Oehlschläger
Anonymous
Liebe Kolleginnen,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Ich hoffe, dass die Bedeutung des bevorzugten Namens durch RDA wieder größer wird. Denn er gehört zum bevorzugten Titel für das Werk, dient dadurch der Abbildung der Primärbeziehungen im Katalog und damit den Benutzerinteressen "Identifizieren" und "Auswählen".
Viele Grüße
Sybille v. Rüden
Anonymous
EH-P-15:
Wenn der Name nur aus einem Nachnamen besteht, wird dieser als persönlicher Name erfasst. Gilt das nur für "Notnamen" oder sind vorangehende Erfassungshilfen hier nur nicht auf dem neuesten Stand? Soll z.B. eine Verw. vom scheinbaren Doppelnamen in der Form "$PMüller-Meier" gemacht werden?
Vielen Dank
Sybille v. Rüden
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau von Rüden,
ich kann leider nicht nachvollziehen, was Sie mit "vorangehende Erfassungshilfen" meinen. 9.2.2.9 regelt die Fälle, in denen Personen nur unter einem Nachnamen bekannt sind.
Die scheinbaren Doppelnamen sind ein frühes RAK-Relikt. Wir haben schon bei der Einführung der PND darüber diskutiert, dass es sich in ganz vielen dieser Fällen eher um Zitiertitel als um angenommene Namen handelt; sie passen eben nicht zu einer identifizierten Person. Wir haben das Problem in der UAG GND nicht diskutiert, können das aber gern nachholen, wenn es als solches gesehen wird.
Viele Grüße
Brigitte Wiechmann
Anonymous
Liebe Frau Wiechmann,
vielen Dank. Ich ziehe aus Ihrer Anwort den Schluss, scheinbare Doppelnamen nicht mehr als abweichende Namensformen zu erfassen.
S. v. Rüden
Anonymous
Liebe Frau Wiechmann,
vielen Dank. (Hier hatte ich - glaube ich - die Erfassungshilfen mit dem ELF verwechselt. Dort stand bei Feld 100 noch ein Beispiel mit den Pünktchen. Inzwischen wurde der ELF großteils mit dem Hinweis "Dokument folgt in Kürze" aber wieder aus dem Verkehr gezogen.)
Ich entnehme ihrer Antwort, dass scheinbare Doppelnamen nicht als abweichende Namen erfasst werden.
Viele Grüße
S. v. Rüden
Anonymous
EH-P-17
Akademischer Grad: Gibt es hier Konventionen für die Scheibweise? Wird bei dt. akad. Graden - entspr. den Beisp. für Abkürzungen im Duden - nach jedem Abkürzungspunkt ein Spatium gesetzt? Oder verfährt man generell analog zu RDA 8.5.6.1, wonach bei Abkürzungen in Personennamen nach jedem Bestandteil der Abkürzung ein Spatium gesetzt wird? Bei der Abkürzung "h. c." gibt es eine Abweichung zwischen ELF S. 3: "Prof. Dr. Dr. h.c." (ohne Spatium) und EH-P-17: "Prof. h. c." (mit Spatium). Oder ist die scheinbare Normierung der Beispiele zufällig und kann/soll man an dieser Stelle je nach Vorlage unterschiedliche Schreibweisen erfassen?
Eine pingelige Frage: Danke für Ihr Verständnis!
Vielen Dank, viele Grüße
Sybille von Rüden
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau von Rüden,
wir schlagen vor, das nach RDA 8.5.6.1 zu erfassen, nämlich nach jeder Initiale, die mit einem Punkt abgeschlossen wird, ein Spatium zu setzen.
Der Erfassungsleitfaden muss noch vollständig überarbeitet werden; im Zuge dessen kann diese Stelle korrigiert werden.
Für die Suche ist es aber egal, ob mit oder ohne Spatium
Danke für den Hinweis und viele Grüße
Brigitte Wiechmann
Anonymous
Gibt es eine Regel zur Groß- und Kleinschreibung am Anfang von Feldern und Unterfeldern? Im ELF sieht man, dass der Inhalt in einem UF auch mit Kleinschreibung beginnen kann, z.B. "$vfalsche Namensform" oder "$v$ca". In den Beisp. zu Feld 678 jedoch, wo das UF b gleich am Anfang steht, wird das 1. Wort stets großgeschrieben, auch "Im staatlichen Umwelschutz tätig". Soll das 1. Wort in einem ganzen Feld immer großgeschrieben werden?
Vielen Dank, viele Grüße
Sybille v. Rüden
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau von Rüden,
oder Kleinschreibung. In Bemerkungsfeldern wird oft etwas weniger formal formuliert und deshalb auch mal ein Unterfeld klein geschrieben. Sie haben natürlich Recht - es sieht ordentlicher aus, wenn eine Wendung mit Großschrift beginnt, aber da das nicht suchrelevant ist, möchten wir hier keine Vorschrift machen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Wiechmann
Anonymous
Nachfrage zu EH-P-06
Wenn eine Person mehrere Identitäten benutzt, müssen im Pseudonymsatz wohl zumindest die Lebensdaten noch einmal untergebracht werden, um einen vollständigen normierten Sucheinstieg zu ermöglichen. Sollen aber weitere Daten (z.B. Orts- und Berufsverknüpfungen) nur im Basic-Heading-Satz oder in beiden (allen) Sätzen untergebracht und nachgepflegt werden? Oder beschränkt man sich nach RDA 8.8/8.9 auf Verwendungsbereich und Verwendungsdatum?
Vielen Dank und viele Grüße,
Hanke Immega
Senftleben, Stefan
Die Übertragung der Lebensdaten in die jeweils neu erstellten Datensätze zur Bildung eines Sucheinstieges ist korrekt; die weiteren genannten Angaben landen im Basic Heading und müssen nicht in jedem weiteren Satz zusätzlich aufgetragen werden. Eine Ausnahme stellen fiktive Biografien für Pseudonyme dar (also z.B. fiktive Lebensläufe oder -daten o.ä.) - diese würden dann als zusätzliche Angaben dem jeweiligen Pseudonym zugeordnet und in dem entsprechenden Datensatz eingetragen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Senftleben
Anonymous
Was gehört zum Sucheinstieg und was zum bevorzugten Namen? Fürstentitel gehören lt. RDA und Schulungsfolien zum Sucheinstieg. In der EH-P-01 steht eingangs, dass u.a.Territorium und Titulatur zum bevorzugten Namen gehören können. Ist der bevorzugte Name jeweils nur der eigentliche Name oder der Name inkl. der Unterfelder im Feld 100?
Vielen Dank
Sybille v. Rüden
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau von Rüden,
der Sucheinstieg setzt sich aus dem bevorzugten bzw. abweichenden Namen und ggf. unter weiteren Bestandteilen zusammen - nachzulesen in RDA 9.19ff oder auch in der EH-P-01.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Wiechmann
Anonymous
EH-P-06
Ich verstehe den im Feld 680 unterzubringenden Hinweis nicht: "Weitere Titel ggf. auch unter dem Pseudonym bzw. dem wirklichen Namen". Warum "beziehungsweise"? Wenn ich den wirklichen Namen habe, muss es heißen: "Weitere Titel unter dem Pseudonym". Wenn ich das Pseudonym habe, muss es heißen: Weitere Titel unter dem wirklichen Namen."
Viele Grüße
Sybille v. Rüden
Senftleben, Stefan
Liebe Frau von Rüden,
zum besseren Verständnis: die Formulierung in Feld 680 "Weitere Titel ggf. auch unter dem Pseudonym bzw. dem wirklichen Namen" stellt eine standardisierte Formulierung dar, die in beiden Fällen, also sowohl einem Satz mit dem wirklichen Namen als auch in einem Satz mit einem Pseudonym, in dieser Form komplett einzutragen ist; dieser Hinweis beinhaltet darum die gewählte Formulierung mit "bzw", um beide Fälle gleichermaßen abzudecken. Eine gekürzte Formulierung, wie von Ihnen vorgeschlagen, ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Senftleben
Anonymous
EH-P-14:"Wenn der Name einer Person nur in einer transliterierten Form gefunden wird und keine Originalschrift zu ermitteln ist, wählen Sie diese Form als bevorzugten Namen". Heißt das umgekehrt: Wenn die originalschriftliche Form des Namens ermittelt werden kann, wird der bevorzugte Name immer durch regelgerechte Transliteration aus dieser Originalschrift gewonnen? Oder würde man bei Personen, die überwiegend in europäischen Sprachen veröffentlichen, die Vorlageform zum bevorzugten Namen machen? (9.2.2.5.2 RDA und ERL). Vermutlich ist es so gemeint, aber unklar ausgedrückt. Zudem heißt es in der EH-A-05: " ... ist in der Vorlage keine Angabe in nichtlateinischer Schrift vorhanden, kann diese Namensform als bevorzugter Name genutzt werden." "Vorlage" ist etwas anderes als "ermitteln". Andererseits könnte "kann" auch bedeuten, dass man u.U. nur eine temporäre Form des bevorzugten Namens bildet.
In der Praxis kommt es zu folgendem Fall:
Eine Bibliothek ermittelt die originalschriftliche Form eines Namens und trägt sie nachträglich in das Feld 700 ein. Sie bittet den Urheber des Datensatzes, Feld 100 entsprechend zu korrigieren. Sind im Verbund scheinbar nur Publikationen in europäischen Sprachen mit der Person verknüpft, müssen jetzt erst sämtliche Vorlagen geprüft werden, ob es sich evtl. um Übersetzungen handelt.
Ich persönlich fände da folgende Regelung klar und deutlich: Immer wenn bei einem Namen, der ursprünglich nicht in lateinischer Schrift geschrieben ist, die originalschriftliche Form ermittelt wird, wird die bevorzugte Form des Namens nach den gültigen Transliterationstabellen aus dieser originalschriftlichen Form abgeleitet.
Viele Grüße
Sybille von Rüden
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau von Rüden,
grundsätzlich ist bei originalschriftlichen Namen eine korrekt transliterierte Form der bevorzugte Name. Er muss dann - wenn das Feld 700 besetzt ist - diesem entsprechen.
Es gibt aber Fälle, in denen keine originalschriftliche Form zu ermitteln ist und oft auch nicht klar ist, ob es eine gibt (z. B. bei Personen mit chinesischen Namen, die in englisch publizieren - Chinesen? Amerikaner? Deutsche etc.?)
Wenn nachträglich ein originalschriftlicher Name gefunden wird, kann es notwendig sein, den bevorzugten Namen zu ändern. Das ist aber nicht der Regelfall und würde auch durch eine von Ihnen vorgeschlagene Regelung nicht geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Wiechmann
Anonymous
Liebe Frau Wiechmann,
herzlichen Dank für Ihre Antwort: Das wollte ich wissen. Da wir zurzeit unsere nichteuropäischen Namen regeln, hätte ich noch eine kurze Frage zur EH-P-05 und zwar zu den arabischen Präfixen. Groß- und Kleinschreibung richtet sich ja nach dem Anhang A RDA. Dort gibt es einen Abschnitt A.2.2, wo steht, dass Artikel in arabischen Namen kleingeschrieben werden sollen (im Englischen Original heißt es eigentlich: Sie sollen nicht großgeschrieben werden). Dummerweise ist das dazugehörige Beispiel aber kein Personenname. Deshalb bin ich mir unsicher, ob man die Regel z.B. auf die Namensform " Salem, Islam El-Bayoumi" (mit Vorlage: Islam El-Bayoumi Salem) anwenden sollte. Die Sprachredaktion in Halle empfiehlt die Erfassung nach Vorlage, auch wenn der Artikel im Unterfedl $c ans Ende der Vornamen gestellt wird - wollte das aber nicht vorschreiben.
Vielen Dank und viele Grüße
Sybille von Rüden
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau von Rüden,
wie mir unsere Spezialistinnen sagen, ist das nicht so ganz einfach. Ich könnte mir vorstellen, dass man RDA A.2.2 konsequent bei Transliterationen anwendet (also den Artikel klein schreibt) - wenn die Person aber in anderen Sprachen schreibt und selbst eine Namensform verwendet, in der der Artikel groß geschrieben ist, sollte man den Namen so übernehmen.
Wenn die Person aber in lateinischer Schrift publiziert und dafür einen Namen benutzt, in dem der Artikel groß geschrieben ist, dann sollte man das so übernehmen.
Ich werde die Kollegen in Halle dazu nochmal befragen und die Antwort evtl. in der EH-P-14 ergänzen.
Anonymous
EH-P-05
400 Fontaine, Jean$cde La
400De La Fontaine, Jean
Anmerkung: Präfixe in französischen Personennamen werden großgeschrieben, wenn es sich um einen Artikel oder die Verschmelzung eines Artikels und einer Präposition handelt (RDA A.40.3)
Meine Fragen hierzu:
Vielen Dank, viele Grüße
Sybille von Rüden
Anonymous
Zu EH-P-06
Hier haben sich wohl bei der Überarbeitung Tipp- bzw. Grammatikfehler eingeschlichen:
auf S. 3 unter Fall 2: ... eine Eintragung durch die Formalerschließung ist
faktultativfakultativ.auf S. 8 unter Hinweis: Wenn die vorliegende Publikation unter dem Namen veröffentlicht wird,
dieder bisher ...Erscheint allerdings eine Publikation unter einem bisher als
abweichendenabweichender Name erfassten Pseudonym ...Mit freundlichen Grüßen
Ilse Herwirsch (OBV - Kärntner Landesbibliothek)
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau Herwisch,
vielen Dank für die Korrekturhinweise. Wir werden morgen die korrigierte Version einstellen.
Viele Grüße
Brigitte Wiechmann
Anonymous
EH-P-06 - Umgang mit Altdaten
Wir vermissen die Beschreibung zur allgemeinen Nutzung von Altdaten, s. Schulungsunterlagen S. 112 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Pseudonyme | September 2014, GBV
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Nutzung von Altdaten: Wenn Vorlage aktuellen bevorzugten Namen enthält, kann verknüpft werden, ohne zu splitten. Wenn abweichende Namensform vorliegt, muss der Fall in mehrere Tp-Sätze gesplittet werden (Level 3-Katalogisierer: neuen Tp-Satz anlegen und Meldung anVerbundredaktion (Feld 901) wegen Abspaltung.
• Zuordnung bereits verknüpfter Titel nach Aufwandsabschätzung (nicht Pflicht!)
PICA3
680 Weitere Titel ggf. auch unter dem Pseudonym bzw. dem wirklichen Namen
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Könnte das noch eingefügt werden?
Viele Grüße,Antje Bettermann (ThULB Jena)
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau Bettermann,
das Thema "Pseudonym" und der Umgang mit Altdaten ist Thema auf der nächsten Sitzung der EG Normdaten. Evtl. ergeben sich dann neue Aspekte, die zu einer Umarbeitung der EH-P-06 führen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Wiechmann
Unknown User (malmstroemm)
EH-P-06 - Umgang mit Altdaten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
so eine Anmerkung gehört m.E. nicht direkt in die Erfassungshilfe, da die Vorgangsweise in den verschiedenen Verbünden doch sehr unterschiedlich ist. Bei uns intern im OBV (Aleph) wird z.B. keine Abspaltung gemacht, eventuelle Umverlinkungen erfolgen daher frühestens bei Wiederaufgreifen einer der beteiligten Namensformen durch die einzelnen Bibliotheken und eine gegenseitige Benachrichtigung ist vorläufig nicht vorgesehen.
Mir hat sich allerdings auch die Frage aufgedrängt, wer im Falle eines von uns neu angelegten DS für ein Pseudonym/ einen wirklichen Namen benachrichtigt werden muss/sollte und wie.
Für derartige Belange hoffe ich auf das Wiedererstarken eines Anwendergremiums, in dem man sich gegenseitig Bedürfnisse erklären kann und erzielte Abmachungen zuverlässig an alle Redaktionen gelangen.
Herzliche Grüße, Marianne Malmström, Redaktion Personen FE, Österr. Bibliothekenverbund
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau Malmström,
s Kommentar obendrüber.
Viele Grüße
Brigitte Wiechmann
Anonymous
EH-P-07:
Die Angabe einer Berufsbezeichnung ohne Verknüpfung soll in der Form der bevorzugten Benennung für den Beruf gemacht werden (s. Feldbeschreibung zu 550). Wo ist beschrieben, wie die Bezeichung für Berufe regelgerecht gebildet wird? Leider gibt es keine Möglichkeit mehr - wie noch in der PND - eine nicht-normierte Berufsbezeichnung einzutragen. Entschuldigen Sie die vermutlich etwas dumme Frage, aber das Feld 550 ist eine Schnittstelle zwischen Formal- und Sacherschließung. Personennormdaten werden hauptsächlich von Formalerschließern wie mir erfasst, die (noch) keine Kenntnisse in der Sacherschließung haben. Die Berufsbezeichnung gehört aber zu den Individualisierungsmerkmalen der Gruppe 1 und kommt damit häufig vor. Könnte man ggf. ausdrücklich sagen: "Hat eine Berufsbezeichnung noch keinen Normdatensatz in der GND und ist die Bezeichnung nicht in einem allgemeinen oder in einem Fachnachschlagewerk belegt, wird anstelle von 510 das Fedl 678 belegt." Ich persönlich fände es am besten, wenn man die Eintragung von Sachbegriffen in 550 ohne Link zu einem Normdatensatz der GND (sofern es für den Begriffstyp Normdaten gibt) nicht zulässt. - Vielen Dank und viele Grüße, Sybille von Rüden
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau von Rüden,
als Bezeichnung für den Beruf soll MÖGLICHST das Sachschlagwort der GND verwendet werden. Das ist in der EH-P-07 geregelt. Wir können die Verlinkung mit den Sachschlagwörtern nicht verpflichtend vorschreiben, da dies dem Workflow in einigen Redaktionen zuwiderliefe, empfehlen es aber.
Viele Grüße
Brigitte Wiechmann
Anonymous
EH-P-15
Namen, die aus einer Phrase bestehen: - B: Der Begriff "invertierte Fom" muss definiert werden. Beim "Stricker" werden sowohl die Form mit dem Artikel im Unterfeld $l als auch die invertierte Form mit Komma als abweichende Namen eingetragen. Bei "El Greco" aber nur die invertierte Form mit Komma. Ebenso unter Punkt C: Hier wird "invertiert" gar nicht mehr verwendet, sondern es wird von der "Form, die den Vornamen als erstes Element verwendet ... " gesprochen. In den Beispielen kommen dann nur abweichende Formen vor, in denen die vorangehenden Bestandteile im Unterfeld $l erscheinen - auch bei "Boy George", wo man sich eine Eintragung 400 George, Boy vorstellen könnte. Vorschlag zur Formulierung: "Man macht einen zusätzlichen Sucheinstieg mit dem vorangehenden "Beinamen "im Unterfeld $l bzs. $c und außerdem einen Sucheinstieg in der invertierten Form Vorname - Komma - Beiname, wenn man den Beinamen für einen Vornamen vor einem Familiennamen halten könnte."
Fehlerchen: Fußnote 4 auf S. 2/11: ... Die Datensätze
nwerden ... (vermutlich ist die ganze FN aber nicht mehr aktuell?); S .4/11: B ... also quasi einen Namen darstellt) ... S. 5/11: Besteht ein Namen... Viele GrüßeSybille v. Rüden
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau von Rüden,
danke für die Hinweise. Ich habe das Beispiel mit "Der Stricker" korrigiert und veranlasst, dass dieser Datensatz (ebenso wie El Greco) in der GND korrigiert werden.
Da die Erfassung des abweichenden Namens davon abhängt, ob Sie es für sinnvoll halten, möchte ich die Formulierung nicht verschärfen.
Viele Grüße
Brigitte Wiechmann
Anonymous
Liebe Frau Wiechmann,
hinsichtlich der Groß- und Kleinschreibung der Präfixe hat es jetzt offenbar eine Entscheidung gegeben: Hier gelten nun doch die Regeln für die Sprache des Namens. Daher haben Sie u.a. das Beispiel "Bellinger-Du Croix ... " geändert. Im Aleph-Beispiel ist es aber noch falsch: "Bellinger-du Croix". - Eine weitere Frage von mir in diesem Zusammenhang: Bei anderen romanischen Präfixen wählen Sie, wenn diese nachgestellt sind, in Ihren Beispielen durchweg Kleinschreibung, z. B. "Fabio, Udo$cdi". RDA
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau von Rüden,
wir haben die EH-P-05 neu eingestellt und der von Ihnen entdeckte Fehler ist korrigiert - vielen Dank.
Udo Di Fabio (deutscher Verfassungsrichter) schreibt sich sicherlich so - aber es geht um die abweichende Namensform. Im Französischen gibt es in A.40.3 dazu eine Regel, im Italienischen nicht. Es gibt aber ein Beispiel in RDA 9.2.3.10, in dem das nachgestellte Präfix "di" klein geschrieben ist.
Viele Grüße
Brigitte Wiechmann
Anonymous
Liebe Frau Wiechmann,
vielen Dank für Ihre Antwort. So ganz habe ich es noch nicht verstanden. A.40.3 RDA (zu Französisch) sagt nur allgemein etwas zur Präfixen in Personennamen. Man weiß nicht, ob bevorzugte Namen, abweichende Namen oder Verfasserangaben gemeint sind oder evtl. alle Kontexte. In der Erfassungshilfe wird A.40.3 aber auf bevorzugte und abweichende Namen im PNS bezogen und auch auf die Fälle, wo das Präfix ans Ende der Vornamen rückt. RDA A.11.2 (zu allen nicht-engl. Präfixen) ist ebenso allgemein formuliert, wird aber in der Erfassungshilfe und in Ihrer Antwort gar nicht berücksichtigt. Die Beispiele in RDA 9.2.3.10 wiederum enthalten neben dem Beispiel "Costanzo, Angelo di" auch das Beispiel "Fontaine, Jean de la". Überhaupt werden in allen dort genannten Beispielen die nachgestellten Präfixe kleingeschrieben.
Wie ist es in der Praxis? Sollen alle nicht-französischen Präfixe - wie bisher - kleingeschrieben werden, wenn sie den Vornamen nachgestellt sind? Gilt das für bevorzugte und für abweichende Namen? Kann man das als Regel festhalten? Wann wenden wir A.11.2. RDA an?
(Ich persönlich fände es am einfachsten, wenn man die Korrektur "Fontaine, Jean de La" wieder rückgängig macht. Ich glaube, dem Namen nachgestellte Präfixe sind in A.40.3 RDA nicht gemeint.)
Herzlichen Dank für Ihre Geduld
Sybille von Rüden
Diedrich, Andrea
In der EH-P-04 hat sich im folgenden Beispiel ein kleiner Fehler eingeschlichen:
100 Smith, J. A. C.
400 Smith, J. A.
400 Smith, J. Andrew$4navo
400 Smith, Andrew
548 1954$4datl
Die zweite 400 müsste "400 Smith, J. Andrew C.$4navo" lauten.
Viele Grüße, Andrea Diedrich
Bliemel, Angela
Liebe Frau Wiechmann!
Meine Anmerkung betrifft: EH-P-15 Anagramme und Kryptonyme, die wie Notnamen strukturiert sind ...
400 $PCandore Virtute Honore$vKryptogramm
Mir ist der Unterschied zwischen Krypto-nym in der Überschrift und -gramm in der Bemerkung aufgefallen.
Laut Wikipedia ist Kryptogramm ein mathematisches Rätsel und Kryptonym ein Name einer Person, der den echten Namen ersetzt und unkenntlich macht.
Ist die Bemerkung $v vielleicht in Kryptonym zu ändern oder liege ich falsch?
Viele Grüße, Angela Bliemel
Wiechmann, Brigitte
Liebe Frau Bliemel,
die von Ihnen aufgeworfene Frage hat uns schon im letzten Jahr beschäftigt und dazu geführt, dass wir am 27.11.2014 eine korrigierte Fassung eingestellt haben. Dort steht auch in der Bemerkung "Kryptonym".
Viele Grüße
Brigitte Wiechmann