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2 Kommentare

  1. Warum gibt es die jetzige Regel überhaupt, wenn wir sie wegen Nicht-Durchführbarkeit nicht anwenden? Es scheint ja auch kein vorübergehender Zustand zu sein wie bei den übrigen Verwendungsregeln. Warum steht erst unter "Beispiele" der eigentliche Inhalt?

    M.E. sollte die Regel umformuliert werden. In K6 sollten alle Regelungen zu den Zählungen stehen. In K5 sollten alle Weglassungen bzw. Nicht-Weglassungen geregelt sein zuzüglich zum Hinweis "Zählungen s. K6".  Z.Zt. ist die Situation sehr verwirrend. Die Hinweise zu Zählungen stehen bei K5 "Weglassungen" und bei K6 "Zählungen" steht, dass diese Regel nicht anwendbar ist.

  2. Vielen Dank für den Hinweis. Bei der Überarbeitung der GND-Unterlagen werden wir das Thema berücksichtigen.