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2 Kommentare

  1. Anonym sagt:

    Frage zu K3 von Gabriele Schomann, TIB/UB Hannover:

    Laut RAK-WB: 116; 803,5; Anl. 5, werden die Wörter bzw. Silben eines Körperschaftsnamens soweit sie einer Ordnungsgruppe angehören, durch Bindestriche verbunden. Dies ist aber in dem Beispiel, das in K3 aufgeführt ist, nicht der Fall:

    110 Watanabe Kyōichi
    Hōritsu Jimusho
    551 !...!Tokio$4orta
    710 $T01$UJpan
    %%渡部喬一法律事務
    所$Ljpn$vorig

    auch das GKD-Beispiel ist unserer Meinung  nach nicht richtg. Auch hier fehlen die Bindestriche.

    Welche Erklärung gibt es dafür?

    Viele Grüße, Gabriele Schomann, TIB/UB Hannover, (E-Mail: Gabriele.Schomann at tib.uni-hannover.de)

  2. Die Bindestrich-Regelung wurde mit GND-Einführung aufgegeben.