Frage zu K3 von Gabriele Schomann, TIB/UB Hannover:
Laut RAK-WB: 116; 803,5; Anl. 5, werden die Wörter bzw. Silben eines Körperschaftsnamens soweit sie einer Ordnungsgruppe angehören, durch Bindestriche verbunden. Dies ist aber in dem Beispiel, das in K3 aufgeführt ist, nicht der Fall:
2 Kommentare
Anonym sagt:
Frage zu K3 von Gabriele Schomann, TIB/UB Hannover:
Laut RAK-WB: 116; 803,5; Anl. 5, werden die Wörter bzw. Silben eines Körperschaftsnamens soweit sie einer Ordnungsgruppe angehören, durch Bindestriche verbunden. Dies ist aber in dem Beispiel, das in K3 aufgeführt ist, nicht der Fall:
110 Watanabe Kyōichi
Hōritsu Jimusho
551 !...!Tokio$4orta
710 $T01$UJpan
%%渡部喬一法律事務
所$Ljpn$vorig
auch das GKD-Beispiel ist unserer Meinung nach nicht richtg. Auch hier fehlen die Bindestriche.
Welche Erklärung gibt es dafür?
Viele Grüße, Gabriele Schomann, TIB/UB Hannover, (E-Mail: Gabriele.Schomann at tib.uni-hannover.de)
Scheven, Esther sagt:
Die Bindestrich-Regelung wurde mit GND-Einführung aufgegeben.