Die Regeln des STCN-Fingerprints



Vorbemerkungen zur Übersetzung

Die Regeln des STCN-Fingerprints (STCN-vingerafdruk) wurden zuerst 1986, einmal in niederländischer und einmal in englischer Sprache, in zwei Artikeln von P. C. A. Vriesema veröffentlicht. Diese dienten als Ergänzung zu der bereits 1977 veröffentlichten „Handleiding voor de medewerkers aan de STCN“, den Regeln für den Kurztitelkatalog der zwischen 1540 und 1800 erschienenen niederländischen Drucke. Dort war zunächst nur vorgesehen, auf einem Datenerfassungblatt die letzte Signatur der Präliminarien, die erste Signatur des Haupttextes sowie die letzte Signatur eines Druckes und den jeweils darüber befindlichen Text handschriftlich zu vermerken. 


Beispiel 3 aus der STCN-Handleiding von 1977 mit der Position der ausgewählten Lagensignaturen (Signaturformel: 4° : A-B4 C2

Dieses Verfahren geht zurück auf Falconer Madan, der dazu folgendes schrieb: „Es sei darauf hingewiesen, dass die einfachste Methode, eine Neuausgabe [z.B. eine Titelauflage] von einer Neuauflage [also einem vollständigen Neusatz] zu unterscheiden, darin besteht, die genaue Position der Signaturen auf einigen Seiten im Verhältnis zu den Buchstaben des Textes unmittelbar darüber zu vermerken. Ein Nachdrucker hält sich nie genau an den Gebrauch der Originalauflage“ (vgl. Madan, Falconer: Degressive bibliography. In: The Library TBS-9(1906)1, S. 59, §45). 

Die wesentlich ausführlicheren und bereits für die Erfassung mittels EDV ausgearbeiteten Regeln des STCN-Fingerprints wurden in die 1988 erschienene zweite Auflage der Handleiding in ebenfalls erweiterter und überarbeiteter Form integiert, bis 1998 durch zusätzliche Nachträge („Aanvullingen“) ergänzt und schließlich online publiziert. 


Beispiel für die Struktur des STCN-Fingerprints

Diese endgültige Fassung des STCN-Fingerprints floss dann nach 2000 in die zunächst in Flämisch veröffentlichten Regeln des flämischen Kurztitelkatalogs STCV ein, wurde dort durch weitere Bestimmungen ergänzt und erschien zuletzt in englischer Übersetzung 2015 als Online-Publikation. 

Die hier dargebotene deutsche Übersetzung versucht, nach einem intensiven Textvergleich beider Regelwerke, die darin enthaltenen Bestimmungen möglichst umfassend darzustellen und zugleich auf den DACH-Raum zu übertragen. Sie folgt dabei in der Struktur überwiegend der STCN-Handleiding von 1988. Zusätzliche Regelungen des STCV sind kursiv gesetzt. 

Einleitung 

§1 Der STCN-Fingerprint wird benötigt, um Auflagen eindeutig zu identifizieren oder voneinander zu unterscheiden. Zu diesem Zweck werden nach festgelegten Regeln (a) Jahr und Format und (b) die Position von einigen Lagensignaturen in Bezug auf die darüberstehende Textzeile in einer Formel dargestellt.

Allgemeine Regeln 

  1. Bei mehrteiligen Monografien wird für jeden Teil ein separater Fingerprint erstellt (siehe §4.5).
  2. Der Fingerprint basiert auf dem Ideal Copy des Buches. Bindungs- und Ausschussfehler werden ignoriert und stillschweigend korrigiert. Sollte die korrekte Bindung des Ideal Copy unklar sein, so können mehrere Fingerprints angegeben werden.
  3. Der Fingerprint wird durch folgende Interpunktionszeichen gegliedert: zwischen Jahr/Format, der Präliminargruppe (bzw. den Präliminargruppen), der Haupttextgruppe (bzw. den Haupttextgruppen) und der Postliminargruppe (bzw. den Postliminargruppen): _-_ (Leerzeichen Bindestrich Leerzeichen). Zwischen der ersten und letzten Notation innerhalb einer Gruppe: _:_ (Leerzeichen Doppelpunkt Leerzeichen). Am Ende wird kein abschließender Punkt gesetzt.

Jahr und Format 

 §2

  1. Das Jahr wird in arabischen Ziffern erfasst. Es wird ohne Übertragung in die christliche Zeitrechnung und ohne Korrektur von Satzfehlern so angegeben, wie es im Impressum auf der Titelseite erscheint: 1692 = 1692, MDLij = 1552, An 7 = 0007, 166 [!] = 0166, αζζα = 1661. 1693 fälschlicherweise als 1963 gesetzt bleibt 1963. Ausnahme: wenn die Jahreszahl fehlerhaft ist (z.B. wird 16.9 als 0000 notiert).
  2. Wenn das Impressum auf dem Titelblatt kein explizites Erscheinungsjahr enthält, dann wird diese Angabe durch 0000 ersetzt. Jahre in falschen (z.B. kopierten) Impressen werden übernommen, Jahre aus Kolophonen und dergleichen nicht. Da Einblattdrucke kein Titelblatt haben, beginnt ihr Jahr-Format-Code immer mit 0000.
  3. Satzfehler in römischen und ähnlichen Ziffern, die eine nicht existierende Jahreszahl ergeben (z. B. M.D.Mij), werden durch 0000 ersetzt.
  4. Sollten mehrere Exemplare nachweislich von einem Satz stammen, sich jedoch im Erscheinungsjahr aufgrund von Satzfehlern und deren Korrektur während des Druckprozesses unterscheiden, so werden zwei Fingerprints vergeben, wenn die Beschreibung der Varianten in einer Aufnahme erfolgt. 
    (Hinweise zur Beschreibung von Druckvarianten bietet die Arbeitshilfe AH-AD-005 der AG Alte Drucke beim Standardisierungsausschuss.) 
  5. Das Format wird angegeben als: 02, 04, 08, 12 usw.; Querformate werden nicht angegeben. Wenn das Format nicht mit Sicherheit bestimmt werden kann, wird es als 00 wiedergegeben. Für Einblattdrucke ist es daher möglich, einen Jahr-Format-Code 000000 anzugeben.

Indikatoren 

§3

  1. Benennung. Die ausgewählten Signaturen werden wie folgt benannt:
                                    Erste Position         Letzte Position
        Präliminarien               a1                            a2
        Haupttext                    b1                           b2
        Postliminarien             c1                            c2
  2. Alle Unterteilungen innerhalb eines Werks, für die eine neue (Lagen-)Signatur verwendet wird, werden im Fingerprint separat aufgeführt. Dem Indikator wird dann eine laufende Nummer zugewiesen. Beispielsweise kann eine Signaturformel A-2B4, 2A-P4 folgenden Fingerprint ergeben: 1b1 A2 aa : 1b2 2B3 bb - 2b1 A cc : 2b2 P3 dd.
  3. Positionen, die nicht vorkommen, werden nicht als solche angegeben. Wenn die erste und die letzte Position innerhalb einer Gruppe zusammenfallen, wird sie als a1=a2, b1=b2 usw. angegeben. Es gibt keine Leerzeichen zwischen den Indikatoren und dem Gleichheitszeichen. Bei Einblattdrucken kann nur eine Position erfasst werden, die daher immer b1=b2 lauten wird. 
  4. Beim Übergang zwischen Präliminarien und Haupttext kann es vorkommen, dass eine Lage mehrere Signaturen enthält. Wenn in einem solchen Fall der Übergang zwischen den beiden verschiedenen Signaturen mit einer klaren inhaltlichen Trennung zwischen Präliminarien und Haupttext zusammenfällt, werden die Präliminarien als separate buchtechnische Einheit betrachtet und daher im Fingerprint durch die Indikatoren a1 und a2 dargestellt.
    Beispiel: Lage in 8 Blättern, die wie folgt signiert sind:
    [*1] *2 *3 A4 A5 [A6] [A7] [A8]
    Lagenstruktur: */A8 B-D8
    Fingerprint: a1 *2 A : a2 *3 de - b1 A4 zo : b2 D5 voort

    Gibt es jedoch keine klare inhaltliche Trennung beim Übergang zwischen den beiden unterschiedlichen Signaturen, wird die erste (abweichende) Signatur als Unregelmäßigkeit betrachtet und der Fingerprint enthält nur die Indikatoren für den Haupttext b1 und b2.
    Beispiel: Lage in 8 Blättern, die wie folgt signiert sind:
    [*1] *2 *3 A4 A5 [*6] [*7] [*8]
    [*1] *2 *3 *4 A1 [*6] [*7] [*8]
    Lagenstruktur: A-D8
    Fingerprint: b1 *2 A : b2 D5 voort

    In beiden Fällen wird der Sachverhalt in einer Anmerkung erläutert.

Signaturen 

 §4

  1. Die Signaturen werden in vereinfachter Form angegeben: Beispielsweise wird AAA iij zu 3A3.
    1. Hinweise:
      Das erste Blatt einer Lage, z.B. A, wird in der Regel ohne Blattzählung angegeben und daher als A und nicht als A1 vermerkt.
      Wenn eine Lage mit hoch- und tiefgestellten Sternchen *** signiert ist, wird dies als <***> wiedergegeben. Dasselbe gilt für hoch- und tiefgestellte Punkte .·. → <...>. Fremde Zeichen, wie Trauben, Hände usw. werden mit % wiedergegeben. Bei Lagen mit einer Abfolge von verschiedenen Zeichen: %4, 2%4, usw. Das altertümliche Absatzzeichen ¶ wird durch das moderne § ersetzt.
  2. Wenn mehr als eine Signatur pro Seite auftritt, wird die unterste bzw. die am weitesten rechts stehende verwendet.
  3. Wenn unterschiedliche Satzzustände zu unterschiedlichen Fingerprints führen, wird ein zweiter Fingerprint hinzugefügt. Dies kann passieren, wenn ein Werk mit zwei verschiedenen Widmungen veröffentlicht wird oder wenn ein Satzfehler während des Druckvorgangs korrigiert wurde.
    (Hinweise zur Beschreibung von Druckvarianten bietet die Arbeitshilfe AH-AD-005 der AG Alte Drucke beim Standardisierungsausschuss.) 
  4. Auswahl. Die ausgewählten Signaturen sind die erste und letzte jeder buchtechnischen (nicht: inhaltlichen) Einheit, d.h.
    1. Präliminarien, sofern und soweit gesondert signiert. Sie werden als Ganzes betrachtet, auch wenn sie unlogisch oder willkürlich signiert sind. Der Vorgang wird wiederholt, wenn mehrere Unterteilungen in der Signatur mit klaren Unterabschnitten der Präliminarien übereinstimmen (zum Beispiel: *-3* und a-d bzw. Vorwort und Register). 
      1. Hinweise:
        Jeder inhaltliche Teil der Präliminarien, der mit einer Signatur (* oder ? oder # oder + usw. - ob in einer Sequenz oder nicht) versehen ist, bekommt seinen eigenen Abschnitt im Fingerprint: 1a1 ... 1a2 ... 2a1 ... 2a2 ... usw.
        Weil gerade in Präliminarien manchmal Varianten auftreten (andere Widmung, zusätzliche Lobgedichte) und weil z.B. ein Buchbinder ein Register vorne einbindet, wo ein anderer es lieber hinten anfügt, ist es besser, wenn zu viele Abschnitte einen eigenen Teil im Fingerprint erhalten, als zu wenige.
    2. (Haupt-)Text (im buchtechnischen, also auch im inhaltlichen Sinne, jedoch nicht getrennt signierte Prä- und Postliminarien). Der Text wird als Ganzes betrachtet, wenn ein Alphabet oder mehrere Alphabete regelmäßig signiert werden (auch wenn es beispielsweise durch eine signierte oder nicht signierte Titelseite eines zweiten Teils unterbrochen wird: A-2C, *, 2D-3P zählt als zwei Teile: A-3P und *). Der Vorgang wird wiederholt, wenn ein neuer Unterabschnitt des Textes mit einem neuen Alphabet beginnt (2A, a, 2A usw., auch wenn der vorherige mit Z endet) oder wenn ein neuer Unterabschnitt innerhalb einer Lage beginnt, jedoch ab dieser Stelle mit einem neuen Alphabet signiert ist. Eine Signaturformel wie A-5D a-g 5E-7F zählt ebenfalls als drei Teile.
      1. Hinweise:
        Der Unterschied zwischen den Beispielen A-2C * 2D-3P auf der einen und A-5D a-g 5E-7F auf der anderen Seite liegt in der Größe und dem Charakter von * gegenüber a-g, d.h. dem Unterschied zwischen einem eingeschobenen Abschnitt Prä- oder Postliminarium und einem Textabschnitt.
        Das erste Beispiel hat einen Fingerprint wie:
        a1 * ... : a2 *2 ... - b1 A2 ... b2 3P ...
        Das zweite Beispiel hat einen Fingerprint wie:
        1b1 A2 ... 1b2 5D ... - 2b1 a ... 2b2 g ... - 3b1 5E ... : 3b2 7F ...
    3. Postliminarien, sofern und soweit gesondert signiert. Weiter wie §4.4.a.
  5. Bei mehrteiligen Monografien wird für jeden Teil ein separater Fingerprint erstellt. Davor stehen die Zählung des Teils und ein maschinenlesbares Zeichen (hier: #). Beispiel: 1#166112 -… usw. Im Falle einer Variante, kann ein weiterer Fingerprint für den betreffenden Band erfasst werden.
  6. Wenn ein Buch (oder sein Haupttext) vollständig ohne Signaturen ist oder nur unbrauchbare Signaturen vorhanden sind (gemäß §4.9), wird der Text der zweiten Zeile von unten aus einer Anzahl von Seiten notiert, der über das dritte Wort der unteren Zeile fällt (bzw. die dritte und zweite Zeile von unten, wenn die untere Zeile kein drittes Wort hat). Gewählt wird die erste und letzte bedruckte Rektoseite jeder inhaltlichen und gleichzeitig buchtechnischen Einheit: Bei einer Signaturformel [A]-[F]4 werden in der Regel A2 und A4, B1 und E4, F1 und F4 ausgewählt, wenn Präliminarien, (Haupt-)Text und Register auf A1, B1 bzw. F1 beginnen; wenn (Haupt-)Text und Register mitten in einer Lage beginnen, werden nur A2 und F4 ausgewählt (A2 statt A1, weil die erste Textseite nach der Titelseite und nicht die Titelseite ausgewählt wird). Bei Werken ohne Titelseite kann A1 für den ersten Fingerprint verwendet werden; für den zweiten Fingerprint wird die letzte Rektoseite verwendet. Das weitere Vorgehen ist wie im Normalfall, d.h. das dritte Wort der unteren Zeilen wird so behandelt, als wäre es die Lagensignatur. Dem Indikator wird kein * hinzugefügt. Wenn es notwendig ist, zu einer anderen Zeile oder Seite zu wechseln, z.B. weil die untere Zeile keine drei Wörter enthält, erhält der Indikator ein * (siehe §4.10).
    In vielen Fällen sind Einblattdrucke unsigniert und es muss ein alternativer Fingerprint genommen werden. Dabei ist folgendes zu beachten: Ein Kolophon (falls vorhanden) wird niemals zur Aufnahme eines alternativen Fingerprints verwendet. Die Verwendung von stehendem Satz für dieses Kolophon könnte dazu führen, dass eine große Anzahl von Auflagen (z.B. Folgen von Verordnungen) identische Fingerprints haben. Der Fingerprint wird daher immer aus dem dritten Wort der letzten Zeile des eigentlichen Textes genommen. Wenn die Seite in Spalten unterteilt ist, wählen Sie das dritte Wort aus der linken Spalte. Dies trifft häufig bei Einblattdrucken zu. Der Fingerprint wird in der ersten Spalte links auf der Seite aufgenommen, auch wenn eine oder mehrere andere Spalten weiter unten auf der Seite weitergehen. Wenn die letzte Zeile dieser ersten Spalte für die Aufnahme eines Fingerprints ungeeignet ist, gehen Sie zur vorletzten Zeile dieser ersten Spalte, nicht zu den anderen Spalten.
    Wenn ein unsignierter Haupttext in Kombination mit signierten Prä- oder Postliminarien vorliegt, dann gelten für die Prä- und Postliminarien die normalen Regeln. Wenn das dritte Wort aus der untersten Zeile, das für einen Fingerprint verwendet werden soll, mit dem vierten Wort (z.B.: l'hiver, qu'ils) ohne Leerzeichen verbunden ist, so gilt diese Kombination als ein (drittes) Wort. Das &-Zeichen wird bei der Zählung von Wörtern für einen (alternativen) Fingerprint als ein Wort betrachtet. Ein Satzzeichen nach einem solchen dritten Wort gehört nicht zu diesem Wort und zählt daher nicht für die Bestimmung des Fingerprints. Dies gilt für jedes Interpunktionszeichen, einschließlich des Abkürzungspunktes (z.B.: Nov.). Wenn es nicht möglich ist, einen Fingerprint zu bestimmen, es aber möglich ist, einen Quasi-Fingerprint von Text auf einem beliebigen Blatt zu bestimmen, wird dieser nur in einer Anmerkung eingetragen:
    Fingerprint: 160204
    Anmerkung: Fingerprint P2v, 4/5 Zeile von unten: ...
  7. Wenn dies nicht möglich ist (z. B. bei Atlanten, Kupferstichen, Noten, Tafeln und Tabellen), wird nach Jahr und Format auf den weiteren Fingerprint verzichtet.
  8. Wenn eine Signatur nicht verwendet werden kann, wird stattdessen die nächste bzw. vorherige ausgewählt.
    Eine Signatur kann nicht verwendet werden, wenn:
    1. kein Text darübersteht;
    2. die letzte Zeile über der Lagensignatur endet (wenn die letzte Zeile vor Beginn der Lagensignatur endet, wird die Zeile darüber verwendet).
    3. die Grundlinie der Lagensignatur mehr als 25 mm von der Grundlinie der untersten Textzeile entfernt ist;
    4. sich die Lagensignatur unter einer Abbildung, einer graphischen Darstellung, einer Tabelle, einer Linie, einer Notenzeile, einer Karte usw. oder unter der weißen oder vertikalen Linie zwischen zwei Spalten befindet;
    5. die benötigten Zeichen in einem nicht-römischen oder nicht-griechischen Alphabet (Arabisch, Kyrillisch usw.) vorliegen; 
    6. die Zeile über der Signatur mit bedeutungslosen Strichen, Punkten usw. gefüllt ist;
    7. zwischen zwei Buchstaben eines absichtlich gedehnten Wortes über der Lagensignatur ein Leerzeichen ist.
  9. Manchmal kann es nützlich oder notwendig sein, eine unbrauchbare Signatur zu verwenden (zum Beispiel, wenn es die einzige oder die einzige einigermaßen brauchbare im betreffenden Abschnitt eines Buches mit ansonsten unbrauchbaren Signaturen ist).
    1. Hinweise:
      Ein solcher Fingerprint wird auch genommen, wenn die Signaturen in einem ganzen Werk durch eine Zeile von einem gerahmten Text getrennt sind.
      Wird eine unbrauchbare Signatur verwendet, so wird dies nicht mit einem * vor dem Indikator angezeigt. (Beim Abgleich mit Aufnahmen aus dem STCV, die in diesem Fall ein Sternchen haben, wird dieses unberücksichtigt gelassen.)
  10. Wenn eine ‚falsche‘ Signatur gemäß §4.8 verwendet wird, dann wird dies mit einem * vor dem Indikator angezeigt: *b2 usw.
    1. Hinweise:
      Wenn es nur eine einzige Fingerprintposition gibt, wird der Stern nicht wiederholt (z. B. *b1=b2 ...).

  11. Unter der Signatur wird die gesamte Signatur verstanden, also mit umgebenden Haken, Punkten, Ornamenten usw.
    1. Hinweise:
      Eine Signatur wie (Aaa iij.) wird als (3A3.) vermerkt.
  12. Satzfehler in der Signatur (Kk3 oder Kkk2 anstelle von Kkk3) werden im Fingerprint nicht korrigiert (z.B. b2 2K3 …). Auf sie wird in einer Anmerkung hingewiesen (z.B. 3K3 bezeichnet als 'Kk3').


Beispiele:

Zu §4.6: 

Bei Drucken ohne Lagensignatur übernimmt das dritte Wort der letzten Zeile - hier: "revit" - diese Funktion. Im Fingerprint wird folgendes erfasst: revit _nos

Ist das dritte Wort der letzten Zeile mit dem vierten Wort der letzten Zeile ohne Leerzeichen verbunden, so gilt diese Kombination als drittes Wort. Im Fingerprint wird folgendes erfasst: l'excès cès_d


Zu §4.8.b:

Der Text endet oberhalb der Lagensignatur. Die Signatur wird nicht verwendet. Stattdessen wird zur vorhergehenden bzw. zur folgenden Seite geblättert. Der Text endet vor der Lagensignatur. Die Signatur wird verwendet und die Zeile darüber für den Fingerprint hinzugezogen. Im Fingerprint wird folgendes erfasst: D3 _sein

Text 

Prüfung des Textes bis zum linken Rand oberhalb der LagensignaturPrüfung des Textes bis zum rechten Rand oberhalb der Lagensignatur

 §5

  1. Der Text, der über die zu verwendende Signatur fällt, wird erfasst, d.h. die Zeichen, die in ihrer Gesamtheit über ihr stehen; Zeichen, die nicht mit hundertprozentiger Sicherheit hineinfallen, werden vernachlässigt. Wenn eine Signatur jedoch nur unter einem Teil eines Zeichens oder Teilen von zwei aufeinander folgenden Zeichen fällt, zählen diese Teile als ganze Zeichen: .
    1. Hinweise:
      Für die Überprüfung wird die Benutzung eines Geometriedreiecks empfohlen (siehe Abbildungen).
      Kommt es z.B. aufgrund unterschiedlicher Einschwärzung der Druckform oder von unsauberem Druck zu Zweifelsfällen bei der genauen Bestimmung, so können zwei Fingerprints erfasst werden. Dieser Sachverhalt sollte zusätzlich durch eine Anmerkung erläutert werden. Häufig gibt der STCV einen alternativen Fingerprint ohne Erklärung an. Versuchen Sie, den „richtigen“ Fingerprint aus demjenigen zu finden, den Sie vorliegen haben, und verschieben Sie den anderen in eine Anmerkung mit dem Hinweis, dass er aus dem STCV stammt.
  2. Unter Zeichen werden typografische Einheiten wie Buchstaben, Zahlen, Satzzeichen, Symbole usw. verstanden. Unabhängig von der Länge zählt ein Leerzeichen als ein Zeichen und wird als _ (Unterstrich) wiedergegeben. (Im STCN und STCV wird dafür ein $ verwendet. Beim Abgleich mit dortigen Aufnahmen oder anderen Quellen ist dieses durch einen _ zu ersetzen.) Die Zeichen werden gemäß den geltenden Regeln transliteriert. Schriftzeichen mit einem Akzent werden möglichst vorlagegemäß wiedergegeben (z.B. à) und als ein Zeichen betrachtet. Wenn die Letter zwar über der Signatur steht, der Akzent jedoch nicht vollständig, dann zählt das ganze Schriftzeichen nicht. Wenn kein vollständiges Schriftzeichen vorhanden ist, werden die beiden Zeichen links und rechts der Signatur berücksichtigt. Das ij wird (unabhängig von Sprache oder Bedeutung) je nach Typographie als ein oder zwei Zeichen betrachtet.
  3. Im Falle des Großbuchstabens Q mit einem langen Schwanz, der unter einem oder mehreren der folgenden Buchstaben verläuft, wird dieser Schwanz für den Fingerprint vernachlässigt. Wenn zum Beispiel bei den Wörtern urbs. Quae est der Schwanz unter den Buchstaben uae es durchgeht, dann zählt als Text über der Signatur:
    1. Qu, wenn die Rundung des Q und u darüber stehen;
    2. bs._Q, wenn die Buchstaben bs. und die Rundung des Q darüber stehen;
    3. ae_e, wenn das ae und das e darüber stehen;
      all dies trotz des Durchgehens durch den Schwanz des Q. In ähnlichen Fällen (Civilité, Kursivbuchstaben usw., bei denen ein Kringel unter oder über vorhergehende oder nachfolgende Buchstaben läuft) wird analog verfahren.
  4. Abkürzungen und die Ligaturen Æ/æ, Œ/œ, & werden als ein Zeichen behandelt, unabhängig davon, ob sie übertragen (z.B. &) oder vollständig ausgeschrieben (z.B. ß = ss) werden. Andere Ligaturen gelten als mehrere Zeichen (z.B. ffi). Abkürzungszeichen wie z.B. in Form einer Tilde oder eines Balkens werden ignoriert. Es wird nur der Grundbuchstabe erfasst. Abbreviaturen werden ohne Kennzeichung aufgelöst. Kapitälchen werden als Großbuchstaben betrachtet: wird somit im Fingerprint zu IESV CHRISTI.
  5. Im Griechischen wird jede Ligatur als ein Zeichen behandelt, aber transliteriert: (περιμενοσ) besteht aus drei Zeichen [περι-μεν-οσ = peri-men-os]. Zweifelsfälle werden in einer Anmerkung festgehalten. Wenn nicht auf allen untersten Textzeilen griechische Zeichen verwendet werden, wird die vorherige oder folgende Seite gewählt, die oberhalb der Signatur keinen griechischen Text hat.
    1. Hinweise:
      Wenn ein Fingerprint griechischer Schriftzeichen durch Verwendung des nächsten oder vorherigen Blattes vermieden werden kann, ist dies vorzuziehen. Wenn nur Griechisch vorliegt, dann verwenden Sie einen transliterierten Fingerprint und fügen Sie als Zusatz den griechischen Fingerprint in einem Anmerkungsfeld hinzu. Beispiel: STCN-PPN 186438869.

  6. Andere Alphabete (z.B. Hebräisch, Arabisch, Kyrillisch, Kirchenslavisch, Koptisch, Demotisch, Aramäisch, Linearschrift A, ...) können darüber hinaus mit Hilfe von Transliterationen verarbeitet werden. Wenn dies aus personellen Gründen nicht praktikabel ist, wird empfohlen, das nächste bzw. das vorherige Blatt zu verwenden. Wenn es nicht möglich ist, ein geeignetes Blatt zu finden, muss auf einen Fingerprint verzichtet werden (übrig bleibt: Jahr/Format -).
  7. Um Unterschiede in der Interpretation von Satzzeichen (insbesondere Kommas) zu vermeiden, gilt die Regel, dass zwischen einem Komma (usw.) und dem vorhergehenden Wort niemals und zwischen dem Komma und dem nächsten Wort stets ein Leerzeichen geschrieben wird.
  8. Pro ausgewählter Signatur wird vermerkt:
    1. die Benennung (siehe §3.1);
    2. die Signatur selbst, in vereinfachter Form (siehe §4.1 und §4.11);
    3. den Text über der Signatur (siehe §5.1).

Quellen

STCN

  • [1977] Handleiding voor de medewerkers aan de STCN. 's-Gravenhage 1977, S. 37 bzw. §82
  • [1986] Vriesema, P. C. A.: The STCN-fingerprint. In: Studies in bibliography 39(1986), S. 93-100
  • [1986] Vriesema, P. C. A.: De STCN-vingerafdruk. In: Dokumentaal 15(1986), S. 55-61
  • [1988] Handleiding voor de medewerkers aan de STCN. Tweede herziene uitgave. ’s-Gravenhage 1988, S. 65-68 bzw. §83-87
  • [1998] Vriesema, P. C. A. [u.a.]: Aanvullingen op de Handleiding voor de medewerkers aan de STCN. 5e uitg. ’s-Gravenhage 1998, S. 69-71
  • [2006] Handleiding STCN. 's-Gravenhage 08.01.2006. 

STCV

  • [2001] Depuydt, Joost [u.a.]: Handleiding STCV. Antwerpen 2001, S. 93-98 bzw. §7
  • [2005] Van Impe, Steven [u.a.]: Handleiding voor de Short Title Catalogus Vlaanderen. Tweede, herziene uitgave. Antwerpen 2005 (Armarium 1), S. 124-133 bzw. §VII
  • [2007] Van Impe, Steven: Handleiding voor de Short Title Catalogus Vlaanderen. Aanvulling 1. [Antwerpen] 2007
  • [2015] The STCV method. A practical framework for analytical bibliography of hand press books. Antwerpen 2015.

Literatur 

  • Bötte, Gerd-J.: Neuere Konzepte der autopsiegestützten Altbestandskatalogisierung unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Der Catalogue automatisé des anonymes anciens und der Short-title catalogue Netherlands. In: Bibliothek Forschung und Praxis 16(1992)3, S. 331-381 (hierin auch ein Abschnitt zum STCN-Fingerprint)
  • Fleurkens, Anneke C. G.: Een kwestie van identificatie. De STCN, een vingerafdruk en Roemer Visschers Brabbeling uit 1614. In: Spiegel der letteren. Tijdschrift voor Nederlandse literatuurgeschiedenis en voor literatuurwetenschap 52(2010)2, S. 147-158
  • Harris, Neil: Tribal lays and the history of the fingerprint. In: Many into one. Problems and opportunities in creating shared catalogues of older books. Papers presented on 11 November 2005 at the CERL Seminar hosted by the Biblioteca Nazionale Centrale, Rome. Edited by David J. Shaw. London 2006 (CERL Papers 6). http://documents.cerl.org/publications/cerl_papers_vi.pdf, S. 21-72 und mit Druckfehlerberichtigungen: https://people.uniud.it/node/781 
  • Proot, Goran: The Dutch fingerprint (Folger Shakespeare Library)
  • Salemans, Ben J. P.: Comparing text editions with the aid of the computer. In: Computers and the humanities 28(1994)3, S. 133-139
  • Van Rossem, Stijn [u.a.]: The Short Title Catalogus Vlaanderen (STCV). The bibliography of seventeenth-century books in Flanders. In: Quaerendo 33(2003)3/4, S. 336-354
  • Verkruijsse, Pieter J.: Kortetitelcatalogi of kortetitel bibliografieën? De STCV en de STCN onder de loep. In: De boekenwereld. Tijdschrift voor boek & prent 22(2005)1, S. 358-364. https://www.dbnl.org/tekst/_boe022200501_01/_boe022200501_01_0067.php