Vorbemerkungen zur ÜbersetzungDie Regeln des STCN-Fingerprints (STCN-vingerafdruk) wurden zuerst 1986, einmal in niederländischer und einmal in englischer Sprache, in zwei Artikeln von P. C. A. Vriesema veröffentlicht. Diese dienten als Ergänzung zu der bereits 1977 veröffentlichten „Handleiding voor de medewerkers aan de STCN“, den Regeln für den Kurztitelkatalog der zwischen 1540 und 1800 erschienenen niederländischen Drucke. Dort war zunächst nur vorgesehen, auf einem Datenerfassungblatt die letzte Signatur der Präliminarien, die erste Signatur des Haupttextes sowie die letzte Signatur eines Druckes und den jeweils darüber befindlichen Text handschriftlich zu vermerken.
Dieses Verfahren geht zurück auf Falconer Madan, der dazu folgendes schrieb: „Es sei darauf hingewiesen, dass die einfachste Methode, eine Neuausgabe [z.B. eine Titelauflage] von einer Neuauflage [also einem vollständigen Neusatz] zu unterscheiden, darin besteht, die genaue Position der Signaturen auf einigen Seiten im Verhältnis zu den Buchstaben des Textes unmittelbar darüber zu vermerken. Ein Nachdrucker hält sich nie genau an den Gebrauch der Originalauflage“ (vgl. Madan, Falconer: Degressive bibliography. In: The Library TBS-9(1906)1, S. 59, §45). Die wesentlich ausführlicheren und bereits für die Erfassung mittels EDV ausgearbeiteten Regeln des STCN-Fingerprints wurden in die 1988 erschienene zweite Auflage der Handleiding in ebenfalls erweiterter und überarbeiteter Form integiert, bis 1998 durch zusätzliche Nachträge („Aanvullingen“) ergänzt und schließlich online publiziert.
Diese endgültige Fassung des STCN-Fingerprints floss dann nach 2000 in die zunächst in Flämisch veröffentlichten Regeln des flämischen Kurztitelkatalogs STCV ein, wurde dort durch weitere Bestimmungen ergänzt und erschien zuletzt in englischer Übersetzung 2015 als Online-Publikation. Die hier dargebotene deutsche Übersetzung versucht, nach einem intensiven Textvergleich beider Regelwerke, die darin enthaltenen Bestimmungen möglichst umfassend darzustellen und zugleich auf den DACH-Raum zu übertragen. Sie folgt dabei in der Struktur überwiegend der STCN-Handleiding von 1988. Zusätzliche Regelungen des STCV sind kursiv gesetzt. |
§1 Der STCN-Fingerprint wird benötigt, um Auflagen eindeutig zu identifizieren oder voneinander zu unterscheiden. Zu diesem Zweck werden nach festgelegten Regeln (a) Jahr und Format (vgl. §2) und (b) die Position von einigen Lagensignaturen in Bezug auf die darüberstehende Textzeile (vgl. §3) in einer Formel dargestellt.
§2
§3
§4
Hinweise:
Wenn es nur eine einzige Fingerprintposition gibt, wird der Stern nicht wiederholt (z. B. *b1=b2 ...).
Beispiele:
Zu §4.6:
Bei Drucken ohne Lagensignatur übernimmt das dritte Wort der letzten Zeile - hier: "revit" - diese Funktion. Im Fingerprint wird folgendes erfasst: revit _nos | Ist das dritte Wort der letzten Zeile mit dem vierten Wort der letzten Zeile ohne Leerzeichen verbunden, so gilt diese Kombination als drittes Wort. Im Fingerprint wird folgendes erfasst: l'excès cès_d |
Zu §4.8.b:
Der Text endet oberhalb der Lagensignatur. Die Signatur wird nicht verwendet. Stattdessen wird zur vorhergehenden bzw. zur folgenden Seite geblättert. | Der Text endet vor der Lagensignatur. Die Signatur wird verwendet und die Zeile darüber für den Fingerprint hinzugezogen. Im Fingerprint wird folgendes erfasst: D3 _sein |
Prüfung des Textes bis zum linken Rand oberhalb der Lagensignatur | Prüfung des Textes bis zum rechten Rand oberhalb der Lagensignatur |
§5
Hinweise:
Wenn ein Fingerprint griechischer Schriftzeichen durch Verwendung des nächsten oder vorherigen Blattes vermieden werden kann, ist dies vorzuziehen. Wenn nur Griechisch vorliegt, dann verwenden Sie einen transliterierten Fingerprint und fügen Sie als Zusatz den griechischen Fingerprint in einem Anmerkungsfeld hinzu. Beispiel: STCN-PPN 186438869.
QuellenSTCN
STCV
Literatur
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