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Zu der Mitteilung aus dem April, Erschließung von Medienwerken, die durch KI-Software erstellt worden sind, gibt es einen neuen vorläufigen Stand.

Der Umgang mit KI-generierten Medienwerken in der Titeldaten- und Normdatenerschließung wurde in verschiedenen Runden besprochen (GND-Jira-Telko, 4.4.2023, Fachgruppe Erschließung, 25.4.2023). Es wird als sinnvoll erachtet und nun darauf hingearbeitet, das Thema auf internationaler Ebene zur Diskussion und Klärung zu bringen - etwa über die European RDA Interest Group (EURIG) an das RDA Steering Committee (RSC).

Bis zur endgültigen Entscheidung empfiehlt die Fachgruppe Erschließung die folgende vorläufige Vorgehensweise:

  • Medienwerke, die von KI-Software erstellt worden sind, bekommen keinen geistigen Schöpfer, sondern werden als anonyme Werke erschlossen.
  • Titeldatensätze für Medienwerke, die von KI-Software erstellt worden sind, sollen in einem geeigneten Hinweisfeld eine Kennzeichnung bekommen, dass es sich um ein von der Software XY erstelltes Werk handelt. Damit können die betreffenden Datensätze später leichter gefunden und angepasst werden, sobald über den Umgang mit solchen Werken entschieden worden ist.
  • Es werden keine GND-Sätze für KI-Software als geistiger Schöpfer erstellt (Tp oder Tb). Sollte es für die Verschlagwortung notwendig sein, können selbstverständlich Ts-Sätze angelegt werden.


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