Erscheint eine inhaltliche, nicht formulierungsidentische Doppelung zwischen 5XX-Feldern und Feld 678 sinnvoll, z.B. bei mehreren erfassten Ländercodes bei einer Person, um eine konkrete Herkunft in 678 abzubilden, kann dies weiterhin wie gewohnt erfasst werden.

Die generelle Beibehaltung doppelter Inhalte bei Umarbeitung von 678 in 5XX kann jedoch künftig im Rahmen des Cataloger’s Judgement aufgehoben werden.

Bislang wurden auch gedoppelte Angaben (z.B. einzelne Berufsangaben, Datum) nach Möglichkeit in Feld 678 beibehalten (in Anlehnung an einen früheren Beschluss der damaligen EG Normdaten); dies wird im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit der erfassten Daten nunmehr aufgegeben.

Beispiel für eine formulierungsidentische Doppelung:

005 Tb1
006 http://d-nb.info/gnd/1202829767
008 kir
011 s
035 gnd/1202829767
040 $erda
043 XD-CA
065 3.6c
110 Église baptiste de Windsor
410 Église baptiste évangélique de Windsor
410 Église baptiste$gWindsor, Québec, Provinz
410 Baptist church of Windsor
410 Evangelical baptist church of Windsor
548 1978$4datb
550 !959591389!Baptistengemeinde [Ts1]$4obin
551 !1202830951!Windsor$gQuébec, Provinz [Tg3]$4orta
551 !040294560!Kanada [Tgz]$4geow
670 Pacheco, Adriana: Fonctionnement sectaire et violence envers les enfants : le cas de l’Église baptiste de Windsor. In: érudit 41 (2008), 2, 53-90
678 $b1978

Die Änderung wurde im ELF für Feld 678 angepasst:

Datensätze, bei denen nur Text in Feld 678 steht, aber die 5XX-Felder nicht besetzt sind, sollen beim Wiederaufgreifen möglichst dahingehend überarbeitet werden, dass normierbare Angaben als solche in die 5XX-Felder übertragen werden. Formulierungsidentische inhaltliche Doppelungen zwischen 678 und 5XX können im Anschluss aus 678 entfernt werden.