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Auf dieser Seite werden Informationen darüber gesammelt, wie Vergriffene Werke ausgezeichnet werden können. Die aufgeführten Beispiele sind nur Grundlage zur Diskussion. Eine offizielle, abschließende Empfehlung wird gesondert veröffentlicht.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Es handelt sich bei Vergriffenen Werken nicht um Verwaiste Werke nach EUIPO. Deshalb kann das Rightsstatement "http://rightsstatements.org/vocab/InC-OW-EU/1.0/" nicht verwendet werden.

Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS)
http://www.dnb.de/DE/Service/DigitaleDienste/LizenzierungsserviceVW/lizenzierungsserviceVW_node.html

DPMA - Vergriffene Werke
https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/verwertungsges_urheberrecht/vergriffene_werke/index.html

Elemente

Folgende Elemente können den Dokumenten zugewiesen werden. Für jedes Element muss entschieden werden, ob es in die Empfehlung aufgenommen wird. 

Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Nach Absprache zwischen Hohmann, Andre und Herrmann, Simon () sollte der folgende Vermerk angegeben werden: 

 

RightsStatement

Wenn ein RightsStatement angegeben werden soll, kommt nach Absprache zwischen Hohmann, Andre und Herrmann, Simon () nur Folgendes in Frage: 

Grund: 

  • Die Nachnutzung/Vervielfältigung vergriffener Werke durch die Nutzer digitaler Sammlungen folgt den gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht. 

 

Rechte vorbehalten - Freier Zugang

Das Gesetz zu den Vergriffenen Werken sieht nur vor, dass die Angabe zur Urheberrechtswahrnehmung durch die VG Wort am Digitalisat angezeigt werden muss. Einen allgemein gültigen Nutzungshinweis dieser Digitalisate wurde nicht formuliert:

"die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung nicht gewerblichen Zwecken dient"

https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__51.html

"Das Gesetz und der Rahmenvertrag räumen privilegierten Institutionen (öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Archiven und im Bereich des Film- oder Tonerbes tätigen Einrichtungen) das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung ausschließlich zum Zweck der Nutzung im Rahmen von digitalen Sammlungen ein und schließen eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken aus."

http://www.dnb.de/DE/Service/DigitaleDienste/LizenzierungsserviceVW/lizenzierungsserviceVW_node.html

Eine Empfehlung für einen Nutzungshinweis kann auf Grund der unpräzisen Vorgabe nicht formuliert werden. Es ist jedoch möglich, Nutzungshinweis anzugeben, die den offiziellen Vorgaben nicht widersprechen.

Zusätzlich wird in der DDB unter Rechtsstatus folgender Wert eingetragen: 

CE:

"Rechte vorbehalten - Freier Zugang" haben alle DNB-Objekte. Eine genauere Auszeichnung der Einzelobjekte (ggf. freiere Lizenzen) ist leider nicht möglich, da die Information nicht in den Datensätzen enthalten ist. Das ist nicht spezifisch für die vergriffenen Werke. Hierfür wurde die Rechteinformation "Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§51 VGG)" ergänzt."

Nach Absprache zwischen Hohmann, Andre und Herrmann, Simon (): Dies wird nicht in der Empfehlung berücksichtigt, weil der Nutzungshinweis nicht spezifisch für die vergriffenen Werke gilt. Es ist jedoch möglich, dass eine Institution einen solchen Nutzungshinweis angibt. 

 

Access Status

Der Access Status gibt nur Informationen über den Zugang und enthält keine Aussagen zur Nutzung des jeweiligen Dokuments. Es kann unter den bestehenden Bedingungen der folgende Access Status vergeben werden: 

Es muss jedoch diskutiert/entschieden werden, ob die Angabe bei Vergriffenen Werken empfohlen wird.

Beispiele

MODS

Beispiel 1

<mods:accessCondition> 

In dem MODS-Element <mods:accessCondition> werden unterschiedliche Werte eingetragen und durch Attribute spezifiziert.

<mods:accessCondition type="restriction on access" displayLabel="Access Status">

In dem MODS-Element <mods:accessCondition type="restriction on access" displayLabel="Access Status"> werden Informationen zum Access Status eingetragen. Für Vergriffene Werte kann immer der Access Status open access des COAR-Vokabulars eingetragen werden.

Vergleiche Access Status (Empfehlung 1.0) und MODS (Empfehlung 1.0).

<mods:accessCondition type="use and reproduction">

In dem MODS-Element <mods:accessCondition type="use and reproduction"> werden die Informationen zum Rechtehinweis eingetragen. Für Vergriffene Werte kann immer der Rechtehinweis Urheberrechtsschutz des Rights Statements-Vokabulars eingetragen werden.

Vergleiche Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 1.0) und MODS (Empfehlung 1.0).

<mods:accessCondition type="XXX">

In dem MODS-Element <mods:accessCondition type="XXX"> wird der Hinweis auf die VG WORT eingetragen. Dieser Eintrag ist verpflichtend für die Anzeige in der jeweiligen Präsentation, muss jedoch für den Datenaustausch nicht standardisiert erfolgen. Es sollte dafür eher eine Möglichkeit gefunden werden, die Datensätze standardisiert als Vergriffene Werke zu beschreiben.

 

 ...
<mets:dmdSec ID="DMDLOG_0000">
	<mets:mdWrap MDTYPE="MODS">
		<mets:xmlData>
			<mods:mods>
				...
				<mods:accessCondition type="restriction on access" xlink:href="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2" displayLabel="Access Status">
					open access
				</mods:accessCondition>
				<mods:accessCondition type="use and reproduction" xlink:href="http://rightsstatements.org/page/InC/1.0/">
					In Copyright 1.0
				</mods:accessCondition>
				<mods:accessCondition type="XXX">
					Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
				</mods:accessCondition>
				...
			</mods:mods>
		</mets:xmlData>
	</mets:mdWrap>
</mets:dmdSec>
...

 

Bemerkungen/Fragen

  • Gibt es einen URI, der verwendet werden kann? Die URL im Beispiel wird nicht persistent sein.
    Sollte empfohlen werden, eine offizielle URI zu erstellen?
    -> Nach Absprache zwischen Hohmann, Andre und Herrmann, Simon (): Dieser Lizenztext müsste von der VG Wort formuliert und veröffentlicht werden. Dies kann kurzfristig nicht umgesetzt werden und wird deshalb nicht berücksichtigt. 
  • Sollte zusätzlich der offizielle Lizenz-Text (Der Rahmenvertrag zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern räumt das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung ausschließlich zum Zweck der Nutzung im Rahmen von digitalen Bibliotheken ein und schließt eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken aus.) gespeichert werden, oder sollte besser auf die Webseite verwiesen werden?
    (http://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/lizenzierungsserviceVwFaq.html#doc208544bodyText7)
    -> -> Nach Absprache zwischen Hohmann, Andre und Herrmann, Simon ()Dies ist keine offizielle Lizenz für vergriffene Werke und sollte nicht verwendet werden. 
  • Ist es notwendig, dass "Rechte vorbehalten - Freier Zugang" eingetragen wird, oder ist ist eine DDB-spezifische Entscheidung? 
    -> -> Nach Absprache zwischen Hohmann, Andre und Herrmann, Simon ()Dies ist eine DDB-spezifische Entscheidung und sollte nicht in die Empfehlung aufgenommen werden. 
  • Kann "displayLabel="Vergriffene Werke"" genutzt werden, um den VG WORT-Hinweis auszuzeichnen? Ist es notwendig, die Vergriffenen Werke gesondert auszuzeichnen?
  • Ist die Vergabe des Access Status sinnvoll? Die Definition "permitting any users to read, download, copy, distribute, print, search, or link to the full texts" (http://purl.org/eprint/accessRights/OpenAccess) ist jedenfalls zu offen. Gegebenenfalls kann "Open access refers to a resource that is immediately and permanently online, and free for all on the Web, without financial and technical barriers." (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) oder "Restricted Access" vergeben werden.
    -> Um Missverständnisse zu vermeiden, wird das COAR-Vokabular verwendet.

PREMIS

Vorschlag - Basis

<mets:rightsMD>
	<mets:mdWrap MDTYPE="PREMIS:RIGHTS">
		<mets:xmlData>
			<pre:rightsStatement>
				<pre:rightsBasis>copyright</pre:rightsBasis>
				<pre:copyrightInformation>
					<pre:copyrightStatus>
						copyrighted
					</pre:copyrightStatus>
					<pre:copyrightJurisdiction>
						de
					<pre:copyrightJurisdiction>
					<pre:copyrightStatusDeterminationDate>
						2018-06-25
					</pre:copyrightStatusDeterminationDate>				
					<pre:copyrightNote>
						Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
					</pre:copyrightNote>
					<pre:copyrightNote>
						Vergriffene Werke
					</pre:copyrightNote>
				</pre:copyrightInformation>>
			</pre:rightsStatement>
			<pre:rightsStatement>
				<pre:rightsBasis>other</pre:rightsBasis>
				<pre:otherRightsInformation>
					<pre:otherRightsBasis>Access Status</pre:otherRightsBasis>
					<pre:otherRightsDocumentationIdentifier>
						<pre:otherRightsDocumentationIdentifierValue>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</pre:otherRightsDocumentationIdentifierValue>
						<pre:otherRightsDocumentationIdentifierType>Confederation of Open Access Repositories</pre:otherRightsDocumentationIdentifierType>
					</pre:otherRightsDocumentationIdentifier>
					<pre:otherRightsNote>open access</pre:otherRightsNote>					
				</pre:otherRightsInformation>
			</pre:rightsStatement>
		<mets:xmlData>
 	</mets:mdWrap>
</mets:rightsMD> 

Vorschlag - ausführlich

<mets:rightsMD>
	<mets:mdWrap MDTYPE="PREMIS:RIGHTS">
		<mets:xmlData>
			<pre:rightsStatement>
				<pre:rightsBasis>copyright</pre:rightsBasis>
				<pre:copyrightInformation>
					<pre:copyrightStatus>
						copyrighted
					</pre:copyrightStatus>
					<pre:copyrightJurisdiction>
						de
					<pre:copyrightJurisdiction>
					<pre:copyrightStatusDeterminationDate>
						2018-06-25
					</pre:copyrightStatusDeterminationDate>				
					<pre:copyrightNote>
						Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
					</pre:copyrightNote>
					<pre:copyrightNote>
						Vergriffene Werke
					</pre:copyrightNote>
					<pre:copyrightDocumentationIdentifier>
						<pre:copyrightDocumentationIdentifierType>
							Rightsstatements
						</pre:copyrightDocumentationIdentifierType>
						<pre:copyrightDocumentationIdentifierValue>
							 http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
						<pre:copyrightDocumentationIdentifierValue>
						<pre:copyrightDocumentationIdentifierRole>
							 In Copyright 1.0
						<pre:copyrightDocumentationIdentifierRole>
					</pre:copyrightDocumentationIdentifier>
				</pre:copyrightInformation>>
				<pre:statuteInformation>
                    <pre:statuteJurisdiction>de</pre:statuteJurisdiction>
                    <pre:statuteCitation>§ 51 VGG</pre:statuteCitation>
                    <pre:statuteInformationDeterminationDate>2018-07-29</pre:statuteInformationDeterminationDate>
                    <pre:statuteNote>Rahmenvertrag zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern vom 21. Januar 2015</pre:statuteNote>
                </pre:statuteInformation>
				<pre:linkingAgentIdentifier>
					<pre:linkingAgentIdentifierType>GND</pre:linkingAgentIdentifierType>
					<pre:linkingAgentIdentifierValue>http://d-nb.info/gnd/2067688-8</pre:linkingAgentIdentifierValue>
					<pre:linkingAgentRole>contact</pre:linkingAgentRole>
				</pre:linkingAgentIdentifier>
			</pre:rightsStatement>
			<pre:rightsStatement>
				<pre:rightsBasis>other</pre:rightsBasis>
				<pre:otherRightsInformation>
					<pre:otherRightsBasis>Access Status</pre:otherRightsBasis>
					<pre:otherRightsDocumentationIdentifier>
						<pre:otherRightsDocumentationIdentifierValue>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</pre:otherRightsDocumentationIdentifierValue>
						<pre:otherRightsDocumentationIdentifierType>Confederation of Open Access Repositories</pre:otherRightsDocumentationIdentifierType>
					</pre:otherRightsDocumentationIdentifier>
					<pre:otherRightsNote>open access</pre:otherRightsNote>					
					<pre:otherRightsNote>Open access refers to a resource that is immediately and permanently online, and free for all on the Web, without financial and technical barriers.</pre:otherRightsNote>
				</pre:otherRightsInformation>
			</pre:rightsStatement>
		<mets:xmlData>
 	</mets:mdWrap>
</mets:rightsMD> 

 

Bemerkungen/Fragen

  • Welche Institution soll genannt werden? Diejenige, die digitalisiert, oder die VG WORT, die die Rechte hält?
  • Der "linkingAgentIdentifier" sollte nicht mehrfach vergeben werden -> Ist dieses Feld beim Access Status notwendig? 

 

 

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