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Veröffentlichungs-Status

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Inhalt

Einleitung

Das Dublin Core Metadata Element Set - kurz DCMES - wurde 1995 entwickelt und wird seitdem von der Dublin Core Metadata Initiative (DCMI) gepflegt. DCMES ist ein Austauschformat, das mit verschiedenen Syntaxen, wie zum Beispiel XML genutzt werden kann und vor allem für die Beschreibung der bibliografischen Eigenschaften von digitalen Objekten verwendet wird.

Access Status

Definition

Der Access-Status gibt an, ob ein digitales Objekt für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.

Siehe [Entwurf] Access Status (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, inwieweit ein digitales Objekt frei zugänglich ist, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES:

<rights>

In das DCMES-Element <rights> (http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) wird zur Beschreibung des Access Status, wenn verfügbar, immer der URI des Access Status eingetragen.

Beispiele

COAR

<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights>

Eprints AccessRights Vocabulary Encoding Scheme

<dc:rights>http://purl.org/eprint/accessRights/OpenAccess</dc:rights>

Rechtehinweis/Lizenz

Definition

Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung einer Ressource durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass eine Ressource nicht kommerziell genutzt werden darf.

Siehe [Entwurf] Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für das digitales Objekt gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES:

<rights>

In das DCMES-Element <rights> (http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises immer der URI eingetragen.

Beispiele

Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)

<dc:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</dc:rights>

Creative Commons: "CC0 1.0" (Lizenz)

<dc:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/</dc:rights>

Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)

<dc:rights>http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights>

Rights Statements "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)

<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights>

Rights Statements "Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0" (Rechtehinweis)

<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/</dc:rights>

Lokale Nutzungshinweise

Definition

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No link could be created for '[Entwurf] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0)'.

Siehe [Entwurf] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Beschreibung lokaler Nutzungshinweise empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES:

Nutzungshinweis

Lokale Nutzungshinweise sind weder für die Weitergabe an Aggregatoren noch für das Langzeitarchiv verpflichtend, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Lizenzen Gruppe für lokale Nutzungshinweise das DCMES-Element <dc:rights>. In das DCMES-Element wird die persistente URL zu den ausführlichen Informationen eingetragen.

Access Status

Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Access Status. Wenn das digitale Objekt zum Beispiel frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden.

Rechtehinweis

Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Rechtehinweis. Wenn das digitale Objekt zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist, sollte das Rights Statement "Urheberrechtsschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.

Beispiele

<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights>
<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights>
<dc:rights>https://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/</dc:rights>

Zeitliche Gültigkeit

Definition

Fehler beim Ausführen des Makros 'excerpt-include'

No link could be created for '[Entwurf] Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0)'.

Siehe [Entwurf] Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für DCMES kann keine Empfehlung zur Beschreibung der zeitlichen Gültigkeit gegeben werden.

Beispiele

-

Rechteinhaber

Definition

Fehler beim Ausführen des Makros 'excerpt-include'

No link could be created for '[Entwurf] Rechteinhaber/Rechteinhaberin (Empfehlung 3.0)'.

Siehe [Entwurf] Rechteinhaber/Rechteinhaberin (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für DCMES kann keine Empfehlung zur Beschreibung des Rechteinhabers gegeben werden.

Beispiele

-

Praxishinweis: Vergriffene Werke

Definition

Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.

Siehe [Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES:

Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das DCMES-Element <rights> einzutragen.

Access Status

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).

Rechtehinweis

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).

Beispiele

<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights>
<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights>
<dc:rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)</dc:rights>
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