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Die Erfassungshilfen für allgemeine Sachverhalte sind teilweise aus den GND-ÜR Übergangsregeln bzw. GND-AWB Anwendungsbestimmungen überführt worden. Diese Dokumenten gelten sowohl für Entitäten, die nach RDA, als auch für Entitäten, die nach RSWK oder RAK-M erschlossen werden.
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