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- es sich bei den jeweiligen Daten nicht um personenbezogene oder anderweitig sensible Daten handelt,
- die jeweilige Einrichtung im Besitz der Datenbankrechte bzw. ggf. der Urheberrechte ist, um die Daten freizugeben.
Die von Unter bibliothekarischen Einrichtungen produzierten Daten können unterschieden werden in (1) bibliographische Daten im weiteren Sinne und (2) administrative Daten.
(1) Bibliographische Daten
Im Anschluss an die Daten sind sowohl bibliographische Daten nach den Prinzipien zu offenen bibliographischen Daten werden bibliographische Daten wie folgt definiert:
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, als auch darüber hinausgehende Daten die in Ausübung bibliothekarischer Tätigkeit erstellt werden - z.B. Nicht-Web-Identifikatoren (ISBN, LCCN, OCLC etc.), Angaben zum Urheberrechtsstatus, kontrollierte Vokabulare (Normdateien, Thesauri, Klassifikationen) - zu verstehen.
(2) Administrative Daten
Zur Darüber hinaus fallen zur Verwaltung der Dienstleistungen einer Bibliothek fällt eine Menge weiterer viele weitere Daten an, die - insofern es sich um nicht personenbezogene oder anderweitig sensible Daten handelt - ebenfalls freigegeben werden kann. Zu diesen Daten zählen beispielsweise Exemplardaten, Erwerbungsdaten, anonymisierte Ausleihdaten, statistische Daten.
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