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Der Umgang mit Daten gehört zum alltäglichen Geschäft von Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen. Bibliothekarische Einrichtungen agieren als Datenproduzenten, als Datenlieferanten und als Datennutzer. Um den größtmöglichen Nutzen dieser durch öffentliche Einrichtungen produzierten Daten zu gewährleisten, ist es geboten, sie offen im Internet zu publizieren.

Definitionen

"Offen"

"Offen" im Sinne dieser Empfehlungen umfasst drei Aspekte:

  1. den offenen Zugang zu den Daten, d.h. Daten müssen offen als Gesamtheit im Web zugänglich sein
  2. offene Standards, d.h. die Daten sollten in einem offen dokumentierten und nicht-proprietären Format vorliegen
  3. offene Lizenzen, d.h. die Daten sollten (als Einzeldatum und als Sammlung) unter einer offenen Lizenz im Sinne der Open Definition publiziert werden.

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In Informationseinrichtungen werden verschiedene Formen von Daten produziert, die Gegenstand einer Datenfreigabe sein können. Es ist zu betonen, dass eine Datenfreigabe nur durchgeführt werden kann unter der Voraussetzung, dass (1) es sich bei den jeweiligen Daten nicht um personenbezogene oder sonstwie anderweitig sensible Daten handeln, (2) die jeweilige Einrichtung im Besitz der Datenbankrechte bzw. ggf. der Urheberrechte ist, um die die Daten freizugeben.

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  • Bibliographische Kerndaten sind bibliographische Beschreibungen zum Zwecke (1) der Identifikation der beschriebenen Ressource, d.h. des Zeigens auf eine bestimmte Ressource in der Gesamtheit aller bibliographischer Ressourcen und (2)
    der Lokalisierung der beschriebenen Ressource, d.h. eines Hinweises, wo die beschriebene Ressource aufzufinden ist.
  • Zu den sekundären bibliographische Daten zählen insbesondere Daten, die sich in Bibliothekskatalogen befinden und über die rudimentäre Beschreibung einer bibliographischen Ressource hinausgehen, wie z.B. Nicht-Web-Identifikatoren (ISBN, LCCN, OCLC etc.), Angaben zum Urheberrechtsstatus, administrative Daten und kontrollierte Vokabulare (Thesauri, Klassifikationen).

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Zur Verwaltung der Dienstleistungen einer Bibliothek fällt eine Menge weiterer Daten an, die - insofern es sich um nicht personenbezogene oder sonstwie anderweitig sensible Daten handelt - ebenfalls freigegeben werden können. Zu diesen Daten zählen beispielsweise: Exemplardaten, Erwerbungsdaten, anonymisierte Ausleihdaten, statistische Daten.

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  1. Zugriff über Webserver
  2. Offene Lizenzen im Sinne der Open Definition
  3. Offene Standards
  4. Zugriff auf die Gesamtheit der Daten: APIs sind nicht genug.
  5. Rohdaten
  6. Aktualität
  7. Strukturiert
  8. Nicht-diskriminierendiskriminierend: JedeR hat Zugriff, keine Anmeldung erforderlich.

Selten wird die Einhaltung sämtlicher Prinzipien von Anfang an gewährleistet sein, allerdings werden die Prinzipien 1 und 2 als notwendige Basis für alle weiteren Entwicklungen angesehen. Es wird ausdrücklich empfohlen, zunächst auch Rohdaten zu veröffentlichen, die womöglich nicht in einem öffentlich dokumentierten Format vorliegen und nicht regelmäßig aktualisiert werden.

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