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Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 DeutschlandDas Objekt unterliegt dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) - Teil 2. Verwandte Schutzrechte - Abschnitt 4. Schutz des Herstellers von Tonträgern - § 85 Verwertungsrechte. Informationen zur Dauer der Schutzfrist(3) Das Recht erlischt 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 70 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen (§ 85 Abs. 3 UrhG). Ausführliche Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__85.html. (YYYY-MM-DD) Hinweise
Kurzform und URI dieses Rechtehinweises
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