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Definition

Auszug

Der Rechteinhaber ist die Person oder die KörperschaftRechteinhabende sind Personen oder Körperschaften, die über die notwendigen Rechte verfügtverfügen, um das betreffende digitale Objekt online zu veröffentlichen und / oder die Zustimmung zur weiteren Nutzung des digitalen Objekts erteilen kannkönnen. In der Regel ist dies der Urheber des digitalen Objekts, außer die betreffenden Rechte wurden an eine andere Person Personen oder Körperschaft Körperschaften übertragen. Es ist auch möglich, dass ein Urheber nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte einer Online-Veröffentlichung verfügt, zum Beispiel wenn Bilder oder Texte anderer Urheber enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhaber Rechteinhabende eines digitalen Objekts möglich.

Rechteinhaber Rechteinhabende müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzer Nutzende die digitalen Objekte nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung der Rechteinhaber Rechteinhabenden ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung des Rechteinhabersder Rechteinhabende. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie die Rechteinhaber Rechteinhabenden nach dieser Definition in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.

Vokabulare

Tipp

Die Arbeitsgruppe empfiehlt zur Beschreibung des Rechteinhabers der Rechteinhabende die Verwendung normierten Daten aus vertrauenswürdigen und nachhaltigen Quellen wie zum Beispiel die Gemeinsame Normdatei (GND) oder die Open Researcher and Contributor ID (ORCID). Ist eine normierte Benennung nicht möglich, kann auch eine reine textliche Benennung des/ der Rechteinhaber*innen Rechteinhabende erfasst werden.

Metadatenstandards

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page[Entwurf] Metadatenstandards (Empfehlung 3.0)

Beispiele

Beispiele für die Empfehlungen werden für jeden Metadatenstandard formuliert, weil die heterogene Struktur der jeweiligen Elemente und Attribute keine generellen Beispiele zulässt. Zudem sind Beispiele ohne zusätzliche Erläuterungen des Metadatenstandards nicht in jedem Fall hilfreich.

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